Beschluss:

 

1)  Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Situation im Bereich der Kindertageseinrichtungen zur Belegung, zu den Investitionen im Rahmen des Ausbaus von u3-Plätzen und zur Kosten­situa­tion im laufenden Haushaltsjahr zustimmend zur Kenntnis.

2) Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Übernahme des Trägeranteils für die Betriebs­kosten der vierten Gruppe der Ev. Kindertageseinrichtung in Kamen-Methler und beauftragt die Verwaltung mit der Ev. Kirchengemeinde jährlich kündbare Vertragslaufzeiten zu verhan­deln.


Abstimmungsergebnis: bei drei Enthaltungen einstimmig angenommen


Herr Güldenhaupt verwies auf die detaillierte Beschlussvorlage und hob die wichtigsten Eck­punkte in Bezug auf den größeren Bedarf der 45 Stundenbetreuung, dem u3-Kontingent, den Investitionen und der Kostensituation noch mal besonders hervor.

 

Frau Scharrenbach merkte an, dass die Übernahme des Trägeranteiles der vierten Gruppe der Ev. Kindertageseinrichtung in Methler zu einer Ungleichbehandlung mit den sogenannten „armen Trägern“ führe.

Wie man damit umgehe, wenn auch andere Trägerschaften – wie z. B. die Kath. Kirche – um Übernahme des Trägeranteiles bitten, gebe die Beschlussvorlage allerdings nicht her.

 

Herr Brüggemann teilte mit, dass er die Sorgen von Frau Scharrenbach verstehe. Im konkreten Fall belege die evangelische Kirchengemeinde Kamen-Methler, dass sie die Betriebskosten für die u3-Kinder in der vierten Gruppe nicht aufbringen könne. Anderseits sei der Bedarf an u3-Kindern vorhanden. Der Fachbereich werde die finanzielle Situation in der Kirchengemeinde beobachten. Derzeit könne die Kirchengemeinde den Rückgang des Kirchensteueraufkommens glaubhaft belegen. Eine Revisionsklausel sei Ziel einer Vereinbarung.

 

Frau Möller warf ein, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen werde. Des Weiteren sei nicht die Frage, ob sich die Stadt das leisten wollte, sondern ob sie es auf Dauer könne.

 

Es werde ein notwendiger Einzelfall geschaffen, stimmte Herr Brüggemann zu. Wenn eine weitere Kirchengemeinde nach der Übernahme des Trägeranteiles frage, werde erneut darüber diskutiert und entschieden werden.

 

Wie sich der Betreuungsbedarf der Regel- und unterdreijährigen Kinder 2010 entwickeln werde, könne zum jetzigen Zeitpunkt nicht exakt vorausgesehen werden, so Herr Güldenhaupt. Er verwies weiter auf die ersten Abstimmungsgespräche für 2010 bei der kommenden Leiterinnen­konferenz, bei der auch das Landesjugendamt vertreten sei. Der steigende Bedarf sei jedoch deutlich. Er verwies hierbei auf die Anlage „Ausbauplanung bis 2013“.

 

Herr Ritter betonte, dass es zwischen der Verwaltung und den Trägern immer gute Absprachen gegeben habe. Er wies darauf hin, dass es sich bei der Übernahme des Trägeranteiles für die vierte Gruppe der Ev. Kindertageseinrichtung in Methler, um eine zusätzliche Gruppe handele. An der Finanzierung der drei anderen Gruppen ändere sich nichts. Ihn wundere allerdings, dass kein Gesamtgespräch mit allen Ev. Kirchengemeinden stattgefunden habe.

Grundsätzlich festzuhalten sei, dass die Kirchen in Zukunft schlechter gestellt werden. Ob die Trägeranteile auch in Zukunft geschultert werden können, sei fraglich.

 

Jeder Träger habe eine soziale Verantwortung, merkte Herr Klanke an. Jeder Träger werde betriebswirtschaftlich rechnen, aber nicht gewinnorientiert. Daher solle die vertrauensvolle Situation nicht in Frage gestellt werden.

 

Da sich die Verwaltung in einem finanziell schwachen Haushaltsjahr befinde und sich die finan­ziellen Auswirkungen für die Folgejahre nicht aus der Beschlussvorlage entnehmen ließen, schlug Frau Scharrenbach im Namen der CDU-Fraktion vor, den zweiten Teil des Beschluss­vorschlages abzutrennen und im Rat diskutieren zu lassen.

 

Die Verwaltung empfehle den Antrag der CDU abzulehnen, entgegnete Herr Brüggemann. Die Übernahme des zusätzlichen Trägeranteiles habe keine ratserhebliche Budgetrelevanz.

 

Frau Dyduch ließ über den Vorschlag der CDU-Fraktion, Punkt 2 des Beschlussvorschlages in der nächsten Sitzung des Rates zu beraten, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis: bei einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt

 

Im Anschluss daran ließ Frau Dyduch über die Beschlussvorlage abstimmen.