Beschluss:

 

Die beigefügte “2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Kamen für den Betrieb Stadtentwässerung Kamen vom 15.11.1999” wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Hasler bat um analoge Übernahme der Berichtspflicht für Auftragsvergaben nach der VOB im Werte zwischen 50.000,-- DM und 100.000,-- DM.

 

Herr Baudrexl legte dar, dass im Werksausschuss ohnehin umfassend über die Baumaß­nahmen berichtet werde. Aufgrund der zumeist hohen Auftragsvolumen habe die Berichts­pflicht voraussichtlich keine Relevanz. Allerdings spreche nichts dagegen, die Regelung analog einzufügen.

 

Alle Fraktionen sprachen sich übereinstimmend für die Aufnahme nachstehenden Zusatzes im § 3 Abs. 2 der Betriebssatzung aus:

 

“Der Werkleiter hat über Auftragsvergaben nach der VOB im Werte zwischen 50.000 DM / 26.000 Euro und 100.000 DM / 52.000 Euro dem Werksausschuss zu berichten.”