Sitzung: 11.11.1999 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 403/1999
Beschluss:
Die beigefügte “2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadt Kamen für den Betrieb Stadtentwässerung Kamen vom 15.11.1999” wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Herr Hasler bat um analoge Übernahme der Berichtspflicht für Auftragsvergaben nach der VOB im Werte zwischen 50.000,-- DM und 100.000,-- DM.
Herr Baudrexl legte dar, dass im Werksausschuss ohnehin umfassend über die Baumaßnahmen berichtet werde. Aufgrund der zumeist hohen Auftragsvolumen habe die Berichtspflicht voraussichtlich keine Relevanz. Allerdings spreche nichts dagegen, die Regelung analog einzufügen.
Alle Fraktionen sprachen sich übereinstimmend für die Aufnahme nachstehenden Zusatzes im § 3 Abs. 2 der Betriebssatzung aus:
“Der Werkleiter hat über Auftragsvergaben nach der VOB im Werte zwischen 50.000 DM / 26.000 Euro und 100.000 DM / 52.000 Euro dem Werksausschuss zu berichten.”