Beschluss:

 

Die beigefügte “5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kamen vom 15.11.1999” wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis: bei 4 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen


Herr Baudrexl erläuterte die wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Vergabegrenzen und der Personalentscheidungen und wies auf den als Tischvorlage vorgelegten Entwurf hin. Ferner sei der § 16 Abs. 3 Buchst. b) der Hauptsatzung ergänzt worden um die Berichts­pflicht des Bürgermeisters im Bauausschuss bei Auftragsvergaben nach der VOB im Werte zwischen 50.000 DM und 100.000 DM. Um anlässlich der Euro-Einführung die Hauptsatzung nicht erneut ändern zu müssen, seien die Beträge gleichzeitig in Euro angegeben worden.

 

Herr Hasler fragte an, ob es ein redaktionelles Versehen sei, dass der Zusatz zu § 16 Abs. 3 Buchst. b) nicht “VOL” enthalte.

 

Die Formulierung sei bewusst so gewählt worden, antwortete Herr Baudrexl, da die Berichtspflicht sich ausschließlich auf diesen Bereich konzentrieren sollte.

 

Herr Bremmer hielt seitens der F.D.P.-Fraktion die eingeschränkte Berichtspflicht für nicht ausreichend. Außerdem habe seine Fraktion generell Bedenken gegen die Anhebung der Vergabegrenzen. Bei einer Anhebung der Vergabegrenzen sollten zumindest ausführliche Berichtspflichten aufgenommen werden.

 

Herr Baudrexl machte deutlich, dass gerade im Bauausschuss die Berichtspflicht Tradition hätte. So würden bereits jetzt Maßnahmenprogramme vorgestellt und Zwischenberichte gegeben. Die Festlegung der Berichtspflicht auf den Bauausschuss schließe jedoch die Information der anderen Fachausschüsse nicht aus. Es sei beabsichtigt und so auch im Ältestenrat besprochen, andere Fachausschüsse über wichtige Vergaben zu informieren. Eine formelle Festschreibung in der Hauptsatzung halte die Verwaltung aber nicht für zweck­mäßig und aufgrund der Bedeutung der Informationsinhalte auch nicht für erforderlich.

 

Herr Madeja wies auf die Vorberatung im Ältestenrates hin mit der Möglichkeit, die Bedenken bereits in diesem Gremium vorzutragen.

 

Die Forderung, die jeweiligen Fachausschüsse zu informieren, habe er bereits in der Sitzung des Ältestenrates erhoben, sagte Herr Nieme.

 

Herr Erdtmann erklärte, dass sich die Verwaltung selbstverständlich verpflichtet fühle, die Fachausschüsse zu informieren. Dies sei von Herrn Baudrexl auch vorgetragen worden.

 

Auf den Einwand von Herrn Nieme, dass sich seinem Verständnis nach die Berichtspflicht lediglich auf den Bauausschuss beziehe, wiederholte Herr Erdtmann seine für selbst­verständlich erachtete Informationspflicht auch den anderen Fachausschüssen gegenüber. Im Ältestenrat habe er bereits erklärt, dem Haupt- und Finanzausschuss auch über wichtige Personalangelegenheiten zu berichten.

 

Herr Bremmer zweifelte nicht an dem Informationswillen der Verwaltung. Eine Festschrei­bung würde die Information aber vom Willen der Verwaltung unabhängig machen.