Herr Kissing erläuterte, dass die CDU-Fraktion mit dem geforderten Bericht einen Überblick über die Umsetzung bzw. Handhabung der leistungsorientierten Bezahlung bei der Stadtverwaltung begehre. Insbesondere zu den anstehenden Tarifauseinandersetzungen im kommenden Jahr sei eine Information darüber hilfreich.

 

Herr Baudrexl schilderte die Verfahrensabläufe nach der Änderung des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst in 2006 mit dem sich die Tarifvertragsparteien u.a. auf die Einführung eines erfolgsorientierten Leistungsentgeltes geeinigt hatten. Die Leistungsprämien sollten zunächst aus einem Budget gezahlt werden, das 1% des Gehaltes der tariflich Beschäftigten entsprach. Zielgröße der Tarifvertragsparteien war die sukzessive Aufstockung dieses Budgets auf 8%. Während andere Kommunen im Kreis sich aufgrund des sehr hohen Zeitaufwandes und des Erfordernisses intensiver Schulungen zunächst eher zögerlich verhielten, habe sich Kamen den Aufgaben vergleichsweise zügig gestellt und ein entsprechendes System zur Einführung der leistungsorientierten Bezahlung entwickelt. Zu bedenken war, dass dieses System nicht durch den Dienstherrn vorgegeben werden konnte. Es erforderte auf der Grundlage des TVöD eine von Arbeitgebern und Personalrat ausgehandelte betriebliche Vereinbarung. Deshalb wurde eine paritätisch besetzte Betriebliche Kommission, bestehend aus je 4 Vertretern der Verwaltung und des Personalrates, unter Vorsitz des Personalratsvorsitzenden, gebildet. Mit dem Abschluss der erforderlichen Dienstvereinbarung sei der Rahmen zur Einführung der leistungsorientierten Bezahlung in der Stadtverwaltung Kamen und ein differenziertes System mit Kriterien zur Leistungsbewertung entwickelt worden. Begleitend wurden intensive Systemschulungen durchgeführt. Nachdem die Ergebnisse der letzten Tarifverhandlungen in 2008 keine Anhebung des Leistungsbudgets vorsahen und zudem die Einbindung der Beamten in das System der leistungsorientierten Bezahlung fehlte, habe die Betriebliche Kommission empfohlen, die Umsetzung der bestehenden Dienstvereinbarung auszusetzen. Eine Übergangsvereinbarung in Abstimmung mit dem Personalrat wurde getroffen. Die Aussetzung werde solange gelten, bis bei den Tarifvertragsparteien der Wille deutlich erkennbar wird, das System zu stärken. Er persönlich, so schloss Herr Baudrexl, habe den Eindruck, dass mindestens eine Seite der Tarifvertragsparteien an einer Forcierung der leistungsorientierten Bezahlung nicht weiter interessiert sei.

 

Herr Hasler erkundigte sich nach der Vorgehensweise, wenn es zu keiner Übereinkunft der Vertragsparteien komme und, wie dann die Ausschüttung erfolgen werde.

 

Herr Baudrexl verwies darauf, dass sich diese Frage nicht stelle, da eine entsprechende Dienstvereinbarung getroffen wurde. Die Ausschüttung des gesamten jährlichen Budgets an die tariflich Beschäftigten erfolge gemäß der einschlägigen Vorgaben des TVöD.