Beschlussempfehlung:

 

Der in der Sitzung des Rates am 14.02.2008 erfolgte Beschluss laut Vorlage Nr. 001/2008 wird aufgehoben.

 

Die Verwaltung wird dem Rat zu gegebener Zeit eine Vorlage zur Entscheidung vorlegen, in der die Höhe des Betrages und der Zeitpunkt der Gewinnausschüttung aus dem Gewinnvortrag neu definiert werden.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Baudrexl erinnerte daran, dass in 2008 erstmalig eine Gewinnabführung des Eigen­betriebes an die Stadt Kamen beschlossen wurde, um den Haushalt der Stadt Kamen in einem schwierigen Haushaltsjahr zu stabilisieren. Dies war von vornherein als einmalige Aktion vor­gesehen. Der Vollzug des Haushaltsjahres sei jedoch wesentlich positiver verlaufen als zu erwarten war, so dass die Liquiditätsunterstützung durch die Gewinnausschüttung nicht benötigt werde. Insbesondere durch die höheren Gewerbesteueraufkommen hätten Kassenkredit­aufnahmen seitens der Stadt vermieden werden können. Daher werde seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Gewinnvortrag gestalterisch zu einem späteren Zeitpunkt einzusetzen und sich so eine Option für die Zukunft offen zu halten. Da der gültige bisherige Beschluss des Rates zur Gewinnabführung im Rahmen des NKF direkt eine ertragsverbessernde Wirkung in 2008 habe, sei auch ein aufhebender Beschluss notwendig.

 

Herr Klanke unterstützte die Forderung des Kämmerers. Er begrüßte es, dass auf Grund besserer Einnahmeentwicklung und ohne Gewinnverwendung des Eigenbetriebes die Stadt in 2008 nicht in die Gefahr eines Haushaltssicherungskonzeptes gerutscht ist. Oberstes Ziel der SPD-Fraktion sei es, eine Haushaltssicherung zu vermeiden. Daher sei der evtl. Einsatz des Gewinnvortrages im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung zu einem späteren Zeitpunkt notwendiger. So könnte im städtischen Haushalt auch bei Kürzung von Kreditvolumen im Bedarfsfall die Liquidität verbessert werden, um erforderliche und sinnvolle Maßnahmen wie z. B. Energiesparmaßnahmen durchzuführen.

 

Herr Kloß widersprach den Aussagen von Herrn Klanke. Seines Erachtens werde durch die beantragte Vorgehensweise die Gebührengerechtigkeit gefährdet. Eine Finanzreserve passe nicht in den gesetzlichen Rahmen. Es sei zu hinterfragen, wie hoch die Reserve ist, wie lange sie gehalten werde und welchen Einfluss sie auf die Gebühren habe.

 

Herr Kühnapfel bedauerte, dass Herr Kloß weiterhin den Unterschied zwischen handelsrecht­lichen Gewinnen und der Gebührenkalkulation nach dem Kommunalen Abgabengesetz KAG nicht kenne bzw. ignoriere, da die Gewinne aus dem Handelsrecht keinen Einfluss auf die Gebühren hätten.

 

Auch Herr Standop sah es als sinnvoll an, zunächst auf die Gewinnausschüttung an die Stadt zu verzichten und im Eigenbetrieb, den er als Teil der Stadtverwaltung betrachtet, zu belassen.

 

Herr Kissing kündigte an, dass die CDU-Fraktion den vorgelegten Beschluss zur Gewinn­abgabe mittrage. Seines Erachtens sollten jedoch dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung zukünftig nicht die „Vitamine“ entzogen werden, wenn der Haushalt der Stadt Kamen „krank“ sei. Notwendig sei eine Gestaltung nach überwiegend kaufmännischen Gesichtspunkten. Die Einbe­haltung der Gewinne diene zur Innenfinanzierung und besseren Liquidität.

 

Herr Baudrexl erläuterte, das die in 2008 geplante Gewinnabführung seitens der Betriebsleitung und der Verwaltung als vertretbar angesehen wurde. Für den Gebührenzahler sei die Einstel­lung von Gewinnen zwar zunächst positiv, jedoch sei „das Geld dann verpufft“. Eine vergleich­bare Wertigkeit besteht für den Kämmerer in der Verwendung der Gewinnabführung in dem städtischen Haushalt für wichtige und notwendige Investitionen. Seines Erachtens sollte daher „die Gebühr nicht über Gebühr“ stabilisiert werden.

 

Herr Fuhrmann fragte nach, wo die Obergrenze einer zukünftigen Gewinnabführung an die Stadt liege.

 

Der Kämmerer teilte mit, dass dies der in 2008 eingeforderte Betrag von 1.650.000 € sei. Bei einer darüber hinausgehenden Entnahme, die eine Höhe bis zu der Summe des jeweils aufge­laufenen Gewinnvortrages erreichen kann, müsse die entsprechende kommunale Bilanzposition geprüft und angepasst werden. Jeder Rat der Stadt Kamen sei berechtigt, neue Beschlüsse zur Gewinnverwendung und -ausschüttung zu fassen.