Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2009 und den Entwurf des Finanzplanes für die Wirtschaftsjahre 2008 – 2012.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Kansteiner stellte den Wirtschaftsplan und die Kalkulation 2009 anhand der Folien, die in der Anlage 1 dem Protokoll beigefügt sind, vor. Er wies zunächst darauf hin, dass der Wirt­schaftsplan 2009 nun wieder wie gewohnt zusammen mit der Kalkulation eingebracht werde und nicht wie im Vorjahr getrennt in den Ratssitzungen im Dezember und Februar.

 

Gemäß seinen Ausführungen geht der Erfolgsplan von Erträgen in Höhe von 11.934.800 € aus, von denen der größte Anteil aus den Gebührenerträgen in Höhe von 9.783.400 € besteht. Bei den Aufwendungen in Gesamthöhe von 10.859.900 € bildet die größte Position die Lippe­verbandsumlage mit 5.010.100 €. Insgesamt wird ein handelsrechtlicher Jahresüberschuss von 1.074.900 € erwartet, der somit in ähnlicher Höhe wie die Gewinnerwartungen der letzten Jahre ausfällt. Herr Kansteiner stellte anhand eines Diagramms die besonders hohe Wertigkeit der Lippeverbandsumlage heraus. Von den Gesamtaufwendungen entfallen rd. 5,4 Mio. € auf die Abgaben an den Lippeverband (Lippeverbandsumlage und Abwasserabgabe an das Land), rd. 2,1 Mio. € auf Abschreibungen, rd. 1,5 Mio.  € auf Zinszahlungen und nur rd. 1,9 Mio. € auf sonstige Aufwendungen, die vom Eigenbetrieb beeinflusst werden können. Herr Kansteiner teilte mit, dass der Lippeverband die in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses angekündigten eventuellen Erhöhungen (Lippeverbandsumlagensteigerung auf 5.010.035 €, Steigerung der Abwasserabgabe auf 353.970 €) in Form eines vorläufigen Bescheides zum Verbandsbeitrag für 2009 eingefordert hat und diese Beträge nach dem Vorsichtsprinzip auch in den Erfolgsplan eingestellt wurden. Da die Zahlungspflicht für die erhöhte Abwasserabgabe weiterhin offen ist, wurde sie in die Kalkulation nicht eingestellt.

 

Der Ansatz für die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnte um 170.000 € gekürzt werden, weil der Umbau des Kohlbaches (Gesamtkosten rd. 180.000 €) in 2008 abgeschlossen wird und 2009 hierfür keine Aufwendungen mehr anfallen. Die Betriebsführung des Eigenbetriebes hat bei den Fremdkapitalzinsen auf Grund des aktuellen Zinsniveaus lediglich eine Steigerung von rd. 15.000 € eingeplant.

 

Herr Kansteiner führte weiter aus, dass in dem ausgeglichenen Vermögensplan Einnahmen in Höhe von 12.250.000 € veranschlagt werden, von denen 2.094.400 € aus Abschreibungen und 8.757.000 € aus Neukreditaufnahmen resultieren. Auf die Gesamtausgaben in Höhe von 12.250.000 € entfallen rd. 10,1 Mio. € auf den Kanalbau und rd. 1 Mio. € auf Tilgungen.

Der Jahresvergleich von 2000 bis 2009 zeigt auf, dass die realisierten Investitionen bis einschl. 2007 in ihrem Volumen wesentlich kleiner ausgefallen sind als die Plangrößen 2008 und 2009.

 

In der Kalkulation ist die Kostenverteilung ähnlich wie die Aufwandsverteilung in der Erfolgs­rechnung. Die Abgabe an den Lippeverband fällt rd. 189.000 € niedriger aus. Die sogenannten kalkulatorischen Kosten (Zinsen und Abschreibungen nach dem Kommunalabgabengesetz KAG) beeinflussen erheblich die Kostenstruktur und erreichen zusammengefasst die Größen­ordnung der Abgaben an den Lippeverband. Die sonstigen, vom Eigenbetrieb eher zu beein­flussenden Kosten verringern sich auf rd. 1,53 Mio. €, da die Kosten für die Unterhaltung der Gewässer 2.Ordnung keinen gebührenpflichtigen Aufwand darstellen und auch die geplanten technischen Abgänge keine Kosten der Kalkulation sind. Ein Vergleich der Ansätze zur Kalku­lation 2008 zeigt, dass nur in dem Bereich eingespart werden konnte, den der Eigenbetrieb beeinflussen kann (z. B. durch Kürzung der Ansätze für Kataster in Höhe von 50.000 €).

 

Neben der Steigerung der Lippeverbandsumlage um 107.000 € führen insbesondere die Abschreibungen mit Mehrkosten in Höhe von 148.000 € und die kalkulatorischen Zinsen mit Mehrkosten von 268.000 € zu einer Gebührenerhöhung. Bei Gesamtkosten in Höhe von 11.827.800 €, der Einstellung der Unterdeckung aus dem Jahre 2006 in Höhe von 330.000 €, Nebenerlösen in Höhe von 1.744.400 € und der Anrechnung von Überschüssen in Höhe von 630.000 € verbleiben nicht gedeckte Kosten von 9.783.400 €, die über Gebühren zu finanzieren sind. Hiervon entfallen 6.396.977 € auf den Bereich der Schmutzwasserbeseitigung und 3.386.423 € auf den Bereich Niederschlagswasserbeseitigung. Die zu Grunde gelegten Maß­stabseinheiten für Schmutzwasser wurden von 2.367.800 cbm in 2008 auf 2.360.000 cbm in 2009 gesenkt; bei den Maßstabseinheiten für das Niederschlagswasser wird in 2009 mit einer Erhöhung von 2.940.000 qm in 2008 auf 2.982.000 qm gerechnet. Insgesamt ergibt sich hier­durch ab 01.01.2009 für Schmutzwasser eine Gebühr von 2,71 €/cbm (2008: 2,59 €/cbm) und für Niederschlagswasser 1,14 €/qm (2008: 1,11 €/qm).

 

Bei einem Musterhaushalt mit 3 Personen, der im Jahr insgesamt 120 cbm Schmutzwasser ableitet und für eine bebaute und befestigte Fläche in der Größe von 140 qm veranlagt wird, erhöhen sich die Kosten für die Abwasserbeseitigung um 18,60 €/Jahr; bei einem 4-Personen­haushalt beträgt die gesamte Erhöhung pro Jahr 23,40 €.

 

Zum Abschluss seines Vortrages zeigte Herr Kansteiner anhand einer Folie die Auswirkungen des Verzichtes von handelsrechtlichen Gewinnen aus Vorjahren bei der Kalkulation auf die Gewinn- und Verlustrechnung auf. Insgesamt wurde von 1999 bis 2009 auf Gewinne von 3.363.000 € verzichtet. Der bilanzielle Gewinnvortrag wies zum 31.12.2007 einen Wert von 2.735.000 € aus und verbleibt voraussichtlich, wie unter Tagesordnungspunkt 3 vorgeschlagen, in 2008 und 2009 auch weiterhin im Eigenbetrieb.

 

Herr Baudrexl wies darauf hin, dass die aufgezeigten Rahmenbedingungen eine Gebühren­erhöhung notwendig machten, diese Erhöhung sich jedoch moderat darstelle. Der geplante Gewinnverzicht von 630.000 € sei sehr hoch, gleiche jedoch auch die eingestellte Unterdeckung von 330.000 € aus. Der Gewinnverzicht trage somit nachhaltig zur Stabilisierung der Gebühren bei, wirke sich aber nachteilig auf die Liquidität des Eigenbetriebes aus.

 

Herr Kissing fragte nach, warum die Gesamtinvestitionen 2009 im Vergleich zum Vermögens­plan 2007/2008 stark gestiegen seien, obwohl rd. 6 - 7 Mio. € investiert wurden.

 

Herr Jungmann erläuterte, dass die Zahlen des Investitionsplanes jeweils aktualisiert würden und auch die gewonnenen Erkenntnisse aus den TV-Untersuchungen zu Änderungen in der Planung führten. Auch könnten die Kosten im Planungsverlauf zeitnah jeweils genauer erfasst werden.

 

Herr Baudrexl ergänzte, dass der Finanzplan nur 4 - 5 Jahre umfasse und daneben weitere langfristige Planungen bestünden, die im weiteren Planungsverlauf eingestellt würden. Hier­durch ergäben sich bei den Planungsabstimmungen oft auch neue Prioritäten mit ent­sprechenden veränderten Gesamtkosten. Der Wirtschaftsplan und der Vermögensplan erfüllten vorrangig die Funktion eines umfassenden Vorhabenprogramms, dass nicht vollständig zeitnah umgesetzt werden könne.

 

Herr Kühnapfel bemerkte, dass die geplanten Durchschnittswerte von 6 – 7 Mio. € für Investi­tionen pro Jahr weit von realistischen Ansätzen entfernt seien.

 

Herr Baudrexl bewertete dies ähnlich. Er erläuterte, dass mit dem umfassenden Maßnahmen­plan eher der Bedarf und die Planung dargelegt werde. In der Umsetzung sei der Eigenbetrieb hierdurch wesentlich flexibler. Durchgeführt würde aber nur, was auch dringend notwendig ist.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kissing zur N.N.-Stelle in der Stellenübersicht erläuterte Herr Baudrexl, dass es sich hier um die im Wirtschaftsplan 2008 erstmalig ausgewiesene neue Technikerstelle handele. Im Wirtschaftsplan 2008 wurden hierfür nur 50 % der Kosten einer Stelle einkalkuliert, da die Geschäftsführung vor einer Einstellung zunächst die weitere wirt­schaftliche Entwicklung des Eigenbetriebes abwarten wollte. Mit Blick auf die steigenden Gebühren wurden in die Kalkulation und in den Wirtschaftsplan 2009 keine Kosten für die ausgewiesene Stelle eingestellt.

 

Der Personalratsvorsitzende, Herr Fleißig, erklärte, dass der Personalrat in seiner nach dem Landespersonalvertretungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LPVG NRW) notwendigen Stellungnahme zum Stellenplan die zusätzliche Stelle sehr positiv bewertet habe, die weiterhin sehr angespannte Arbeitssituation der Mitarbeiter im technischen Bereich des Eigenbetriebes aber auch eine zeitnahe Besetzung erfordere.