Herr Baudrexl verwies auf die vorliegende Beschlussvorlage, die bereits ausführlich im Schul- und Sportausschuss am Vortag beraten wurde.

 

Herr Kissing erklärte, dass dem Beschluss im Schul- und Sportausschuss zugestimmt wurde. Er wolle keine Kritik an der Arbeit der Verwaltung üben. Vielmehr kritisiere er die zu späte Informationsweitergabe an die Politik. Darüber hinaus sei über die Frage der Priorisierung und Auswahl der Objekte keine Einflussmöglichkeit durch die Politik gegeben worden. In diesem Zusammenhang kritisierte er ebenfalls die Abweichungen zwischen den Aussagen des Energieberichtes zu den Kosten der unaufschiebbaren Maßnahmen am Gymnasium (S. 152, 700 T€) und den nunmehr in der vorliegenden Beschlussvorlage bezifferten Kosten. Weshalb nicht von vornherein die mittelfristig erwarteten Kosten beziffert worden seien, hinterfragte er. Er warf der Verwaltung vor, die Zahlen bewusst auf niedrigem Niveau dargestellt zu haben. Auch Herr Brüggemann habe dazu in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses nicht informiert. Ebenfalls sei in diesem Zusammenhang über die Ausweisung von 3 Sanierungsgebieten zu entscheiden. Hierzu bat er die Verwaltung um Stellungnahme zu den Auswirkungen der Sanierungssatzungen insbesondere für Grundstückseigentümer.

 

Nochmals verwies Herr Baudrexl auf die bereits intensive Beratung dieses Tagesordnungspunktes im Schul- und Sportausschuss. Die von Herrn Kissing geäußerte Kritik werde er mitnehmen. Das nochmalige Aufgreifen der bereits geführten Diskussionen an dieser Stelle bewertete er als nicht zielführend.

 

Herr Eckardt war der Meinung, dass die Verwaltung nicht die Verantwortung für die zeitlichen Abläufe trage. Unterlagen zur energetischen Beurteilung der städt. Gebäude lagen vorher nur teilweise und in unterschiedlicher Qualität vor. Die Verwaltung habe in der Kürze der Zeit das erarbeitet, was möglich war. Eine Diskussion der Standorte sei erfolgt. Herr Brüggemann habe dies detailliert im Schul- und Sportausschuss nachgewiesen. Die Ausweisung von Sanierungsgebieten sei eine der Fördervoraussetzungen. Darüber hinaus werde bei den Sanierungsgebieten das vereinfachte Verfahren angewandt, welches die Auswirkungen für die Grundstückseigentümer sehr begrenze. Die Verwaltung habe sich um die Förderung beworben und damit richtig gehandelt. Darüber hinaus sei der von der CDU-Fraktion eingereichte Erweiterungsantrag durch Verfristung als hinfällig zu sehen. Die Verwaltung habe gut und richtig gearbeitet. Seine Fraktion werde den Beschlussvorschlägen voll zustimmen.

 

Sodann erläuterte Herr Baudrexl ausführlich die der Antragstellung vorangegangenen Zeitabläufe. Am 13.06.2008 fand eine Veranstaltung bei der Bezirksregierung statt, in der erste Informationen zum Förderprogramm gegeben wurden. Die Förderrichtlinien, die Grundlage für die Antragstellung sind, wurden später nachgereicht. Die Verkündung dieser erfolgte erst im Ministerialblatt am 08.08.08. Er habe in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.06.2008 bereits im Rahmen des Tagesordnungspunktes „Umbaumaßnahme Rathaus – Fassade“ den Hinweis gegeben, dass diese Maßnahmen nicht in die Förderkulisse passe und die Verwaltung derzeit die Fördermöglichkeit für andere energetische Maßnahmen prüfe. Die Verwaltung habe sich engagiert der Aufgabe gestellt. Ein Konzept war zu erstellen. Es waren u. a. unter hohem Zeitdruck weitere Gutachten für die Antragstellung einzuholen. Die Antragsfrist endete am 29.08.2008. Die Ausweisung von Sanierungsgebieten sei eine der Förderzugänge und u. a. maßgeblich im Rahmen der Priorisierung.