Beschlussempfehlung:

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kamen Innenstadt V“ der Stadt Kamen wird entsprechend dem beiliegenden Entwurf der Verwaltung beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Der zu diesem Tagesordnungspunkt sowie zu Tagesordnungspunkt 8 vorliegende Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweisung von Sanierungsgebieten vom 09.09.2008 wurde als Tischvorlage verteilt (Antrag s. Anlage 1 zur Niederschrift).

 

Im Vorfeld informierte Herr Baudrexl zunächst über das Instrument der Ausweisung von Sanierungsgebieten im Allgemeinen. Er erinnerte an die Ausweisung des Sanierungsgebietes „Kamen Innenstadt IV“ im Rahmen der „Wohnumfeldverbesserung nördlicher Stadtkern/Willy-Brandt-Platz“. Grundsätzlich bestehen auch für die nachfolgend zu besprechenden Sanierungsgebiete ähnliche Ausgangssituationen. Die vorgeschlagenen Bereiche beinhalten alle, nach derzeitigem Stand im Rahmen der mittelfristigen Planung anstehenden, städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen. Zu erwähnen seien insbesondere die Umgestaltung Bahnhofsumfeld, Öffnung der Seseke zur Innenstadt, Nebenzentren Kamen-Methler sowie Stadtteilzentrum Kamen-Heeren. Der Erlass von Sanierungssatzungen ist maßgebliche Voraussetzung für den Förderzugang im Rahmen der Zuwendungen der Städtebauförderung. Die Verwaltung habe vorsorglich auch den Bereich Gartenplatz mit einbezogen. Hier beabsichtigt das Westfälische Amt für Denkmalpflege eine denkmalwerte Einstufung des Bereiches im Rahmen einer Denkmalbereichssatzung. Im fürsorglichen Interesse der Grundstückseigentümer werde durch die Einbeziehung ein möglicher Zugang zu Fördermitteln aus dem Bereich der Denkmalpflege vorsorglich geschaffen. Auch die im Rahmen des Investitionspaktes beantragten Fördermaßnahmen befinden sich innerhalb der Sanierungsgebiete. Das vereinfachte Verfahren gem. § 142 Abs. 4 BauGB wird angewandt. Die „besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften“, die u. a. die Bemessung von Ausgleichs- und Entschädigungsleistungen sowie Beschränkungen für die Eigentümer im Rahmen von Grundstücksveräußerungen beinhalten, finden keine Anwendung. Nachteile für private Eigentümer könne er nicht entdecken.

 

Herr Liedtke ergänzte hierzu, dass die Verwaltung bewusst die Anwendung des vereinfachten Verfahrens gewählt habe. Des Weiteren wies er darauf hin, dass Aufhebungen von Sanierungssatzungen durch entsprechende Beschlüsse des Rates möglich seien.

 

Herr Ebbinghaus merkte an, dass die Ausweisung des Sanierungsgebietes Innenstadt IV im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung nördlicher Stadtkern/Willy-Brandt-Platz durchaus positiv zu beurteilen sei.

 

Zum Antrag der CDU-Fraktion zur Veränderung des Geltungsbereiches von Sanierungssatzungen teilte Herr Liedtke mit, dass dieses grundsätzlich durch entsprechende Beschlussfassung des Rates möglich sei. Es müsse jedoch auch Sinn machen. In diesem Zusammenhang wies er auf die Antragsfrist zum Investitionspakt zum 29.08.2008 hin.


Herr Eisenhardt begründete den Antrag der CDU-Fraktion dahingehend, dass auch das Schulzentrum Gutenbergstraße sowie die Käthe-Kollwitz-Schule weitere Schwerpunkte für die energetische Erneuerung darstellen sollen und daher eine Erweiterung der Sanierungsgebiete erfolgen solle. Er sah darin ebenfalls einen Vorteil bei einer möglichen Fortschreibung des Förderprogramms. Ihm ginge es hierbei insbesondere um die Feststellung eines Bedarfs auch für diese, noch nicht berücksichtigten, Schulen.

 

Frau Dyduch verwies auf die bereits geführte Diskussion im Schul- und Sportausschuss am 10.09.08. Insgesamt seien weitere Projekte nicht ausgeschlossen, da Erweiterungen des Sanierungsgebietes grundsätzlich möglich seien und bei Neuauflage des Programms noch weitere Anträge gestellt werden könnten. Darüber hinaus wies sie darauf hin, dass die Schulentwicklung 2009/2010 abzuwarten sei und auch dies in Überlegungen mit einzubeziehen sei.

 

Herr Baudrexl verdeutlichte, dass durch die Vorgabe der Energieeinsparverordnung durchaus weitere energetische Sanierungsmaßnahmen an städtischen Gebäuden durchzuführen sind. Die Thematik an sich sei nicht abgeschlossen. Prioritäten seien unter Berücksichtigung u. a. des Investitionsprogramms, des Energieberichtes sowie des Schulgutachtens zu setzen. Nach derzeitigem Stand sei die Abgrenzung der Sanierungsgebiete gerechtfertigt. Er warnte vor voreiligem Aktivismus. Gerade in Bezug auf das Schulzentrum Gutenbergstraße lägen noch keine detaillierten Informationen zum Umfang der notwendigen Aufwendungen vor. Es zeichne sich jedoch ab, dass das benötigte Finanzvolumen nicht ohne weiteres kurzfristig aufzubringen sei. Für vorliegenden Anträge wurde ein Maßnahmenbeginn in 2008 gefordert. Insoweit solle eine realistische Betrachtungsweise erfolgen. Er bat darum, die weitere Entwicklung abzuwarten und ggf. bei Neuauflage des Förderprogramms weitere Projekte vorzuschlagen und zu priorisieren.

 

Herr Eckhardt sah keine Sinnhaftigkeit in dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion. Seine Fraktion werde diesen Antrag ablehnen.

 

Herr Kloß beklagte sich über die nervige Diskussion und merkte an, dass sich das Umfeld durch Sanierungsmaßnahmen grundsätzlich verbessere.

 

Herr Kissing bezeichnete den Antrag seiner Fraktion als zukunftsgerichtet. Er bat um Abstimmung des Antrages.

 

Herr Nathmann erkundigte sich, weshalb der Bereich Märkische Straße / ehemals PLUS nicht einbezogen wurde. Dort sei ein Leerstand.

 

Herr Lipinski wies darauf hin, dass es sich um einen privaten Besitz handele und keine Notwendigkeit des Einmischens bestünde.



TOP 6:

Antrag der CDU-Fraktion

Beschlussvorschlag:

Das Sanierungsgebiet „Kamen Innenstadt V“ wird um den Schulstandort „Schulzentrum Gutenbergstraße“ erweitert.

Abstimmungsergebnis:
bei 7 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt