Beschluss:

 

1.      Der Rat bestätigt die im Konsortialvertrag § 2 Abs. 4 zwischen der Gemeinde Bönen und den Städten Bergkamen und Kamen sowie der GSW (Stand 01.01.2005; Beschluss des Rates vom 21.04.2005, Vorlage-Nr. 43/2005) vereinbarte Zielsetzung, auch die öffentliche Wasserversorgung als interkommunale Gemeinschaftsaufgabe wahrzunehmen und die GSW mit der konzessionierten Durchführung zu beauftragen.

2.      Für die Ortsteile des Stadtgebietes Kamen soll die Konzession zur Wasserversorgung zum 01.01.2011 für die Dauer von 30 Jahren an die GSW vergeben werden.

3.       Die Verwaltung wird beauftragt,

a) den bis zum 31.12.2010 geltenden Konzessionsvertrag zwischen Kamen und der Gelsenwasser AG zur Wahrung kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten bis zum 30.06.2008 zu kündigen,

b) mit der GSW einen neuen Konzessionsvertrag zu entwerfen und dem Rat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen,

c) mit den Verwaltungsleitungen der Gemeinde Bönen und der Stadt Bergkamen sowie der Geschäftsführung der GSW das weitere Verfahren abzustimmen und gleiche Beschlüsse in den jeweiligen Gremien sicherzustellen.

4.      Für die  Beschlüsse zu 1. – 3. sollen folgende Bedingungen und Nebenbestimmungen gelten:

a) Beschlüsse zur Vergabe der Konzession zur Wasserversorgung an die GSW zum nächstmöglichen Zeitpunkt werden in allen beteiligten Kommunen in 2008 gefasst,

b) für eine Übergangszeit bis längstens zum 31.12.2011 kann die GSW die Rechte und Pflichten aus dem neuen Konzessionsvertrag auf die Gelsenwasser AG übertragen,

c) die GSW stellt sicher, dass die Wasserpreise nicht aufgrund des noch nicht feststehenden Kaufpreises für die zur Übernahme anstehenden Wasserversorgungsanlagen erhöht werden.

Die Stadt Kamen erwartet, dass

- bei der streitigen Kaufpreisfindung für die zu übernehmenden Anlagen die von den Kunden, Dritten und der Stadt Kamen erbrachten Leistungen berücksichtigt werden und sichergestellt wird, dass die Höhe des Kaufpreises die örtliche Wasserversorgung als eigene Angelegenheit wirtschaftlich ermöglicht,

- technische Maßnahmen zur Netzeinbindung und –entflechtung auf das erforderliche Maß beschränkt bleiben,

- die bestehende Vertriebs- und Netzpartnerschaft zwischen der GSW und Gelsenwasser erfolgreich weitergeführt werden kann und deshalb der gegenwärtige Konzessionsinhaber und künftige Wasserlieferant das kommunale Gemeinschaftsunternehmen GSW bei der Abwicklung der Übernahme unterstützt und zu fairen, die Gleichbehandlung gegenüber anderen Stadtwerken sicherstellenden Bedingungen beliefert.


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Bürgermeister Hupe gab ein Statement zur geplanten interkommunalen Wasserversorgung ab. Im wesentlichen ginge es darum, dass die Stadt Kamen als Konzessionsgeber durch Beendigung des Vertrages mit Gelsenwasser ihr Konzessionsrecht zurück beanspruchen würde. Die Wasserversorgung sei eine hoheitliche Aufgabe. Es stelle sich mithin als ein Vorteil für die beteiligten Kommunen dar, über die GSW die zu erzielenden Gewinne aus dem Wasserverteilgeschäft selbst zu generieren. Er verfolge die Absicht, trotz Kündigung der bestehenden Konzessionsvereinbarung eine neue Partnerschaft mit Gelsenwasser einzugehen. Die Zusammenarbeit erfolge wie bisher, jedoch nur an einer anderen Schnittstelle. Des weiteren sei er sich sicher, dass sich mit der Übertragung der gesamten Wasserversorgung an die Gemeinschaftsstadtwerke die Wasserqualität für die Bürgerinnen und Bürger nicht ändern werde. Darüber hinaus gelte es, den Wasserpreis stabil zu halten und nicht zu erhöhen.

 

Herr Voss teilte mit, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde. Er verwies auf den Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen, der seine Entscheidung zur Kündigung des Vertrages mit Gelsenwasser vertagt habe. Bislang wurde von den Gemeinschaftsstadtwerken noch keine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt. Er halte es für falsch, ohne grundlegende Zahlen die Neuvergabe für 30 Jahre zu beschließen. Voreilige Entscheidungen seien nicht nötig. Da Gelsenwasser bereit sei, die Kündigungsfrist bis zum 30.06.2010 zu verlängern, beantrage er daher die Verschiebung der Beschlussfassung, bis die GSW eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorlegen könne.

 

Herr Hupe stellte klar, dass kein Beschluss zu einer Neuvergabe gefasst werden solle. Vielmehr solle der Rat eine Absichtserklärung abgeben.

 

Frau Dyduch erklärte, dass als vorrangiges Ziel die Wasserversorgung aller Kamener Stadtteile durch die kommunale Hand zu sehen sei. Darüber hinaus sei es im Interesse der Stadt Kamen als Miteigner der GSW, die Wirtschaftlichkeit dieser Stadtwerke zu stärken. Ihre Fraktion werde daher der Kündigung zustimmen. Damit verbunden sei, für die Gemeinschaftsstadtwerke die Voraussetzungen zur Übernahme der Wassernetze zu schaffen. Die von den GSW vorgebrachten Argumente würden seitens ihrer Fraktion unterstützt.

 

Herr Kissing sah in der GSW ein Synonym für Gas, Strom und Wasser. Der Rat habe eine Entscheidung zu treffen mit Blick auf Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Preisgestaltung. Da die GSW bereits in der Innenstadt die Wasserversorgung sichergestellt habe, sei mit einer positiv verlaufenden Übernahme in den Stadtteilen zu gleichen Preisvorgaben zu rechnen. Er gehe davon aus, dass Rechtsgutachten zur Wirtschaftlichkeit nicht wirklich hilfreich seien, zumal die GSW aufgrund ihrer Wasserversorgung in der Innenstadt über aussagekräftige Daten verfüge. Ziel sei es, das Kerngeschäft der GSW zu stärken durch Bündelung der Aufgaben.

Herr Kissing zeigte die Position des Städte- und Gemeindebundes NRW auf, der Wasser als natürliche Lebensgrundlage sehe und somit für alle erreichbar sein müsse. Daher sollte mit diesem Gut nicht auf dem freien Markt gehandelt werden.

Mit der Aufkündigung der Konzession werde nun die Möglichkeit geschaffen, in neue Gespräche einzutreten, um neue Synergieeffekte zu erwirtschaften, die sich dann mittel- bis langfristig auf den Wasserpreis auswirken sollten. Die Betroffenheit der Mitarbeiter von Gelsenwasser habe er zur Kenntnis genommen. Er gehe davon aus, dass in Arbeitsplatzfragen eine gegenseitige Hilfe möglich sein könne, zumal Gelsenwasser kommunalwirtschaftlich geführt werde. Er betonte, dass trotz Kündigung des Vertrages eine Partnerschaft fortgesetzt und nicht radikal beendet werde. Der Bezug erfolge weiterhin über die technischen Anlagen von Gelsenwasser, nur die Verteilung werde durch ein kommunales Unternehmen veranlasst.

 

Herr Kühnapfel schloss sich der Argumentation seiner Vorredner an und ergänzte, dass durch die kommunale Wasserversorgung die GSW in ihrer Position gestärkt werde. Unter haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten sei dies nur zu begrüßen. Insbesondere durch die Übernahme der kommunalen Bäder durch die GSW habe es Entlastungen für den städt. Haushalt gegeben.

 

Herr Kloß teilte mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er dankte Gelsenwasser und GSW für den ausführlichen Austausch und die Bereitstellung von Informationen. Er sei davon überzeugt, dass es zu keinem Bruch mit Gelsenwasser kommen werde. Der GSW werde seitens seiner Fraktion das volle Vertrauen ausgesprochen.

 

Herr Grosch bezog sich auf die Ausführungen des Herrn Kissing, die inhaltlich voll seine Meinung widerspiegelten. Er stimme daher dem Beschlussvorschlag zu.

 

Bevor die Abstimmung über den vorgelegten Beschlussvorschlag erfolgte, wurde über den Antrag der FDP-Fraktion abgestimmt:

 

Die Beschlussfassung wird verschoben, bis seitens der GSW eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vorgelegt wird.

 

Abstimmungsergebnis: bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt