Beschluss:

 

Die als Anlage vorgelegte “9. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kamen vom..................” wird wie folgt beschlossen:

 

1.         Artikel 1 bis 4 und Artikel 6 und 7

 

2.         Artikel 5


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Baudrexl schilderte, dass sich aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung die Gemeindeordnung NRW in etlichen Punkten geändert habe. Die Hauptsatzung der Stadt Kamen hätte demnach nicht mehr in Einklang mit der aktuellen Rechtssituation gestanden. Die in § 17 der Hauptsatzung aufgeführten Kompetenzen des Bürgermeisters seien analog zur Gemeindeordnung gefasst worden. Ansonsten hätten sich in erster Linie nur redaktionelle Änderungen ergeben. Bezüglich der in § 5 der Hauptsatzung aufgeführten Unterrichtung der Einwohner sei die vom Städte- und Gemeindebund NRW veröffentlichte Mustersatzung zugrunde gelegt worden.