Beschluss:

 

1.      Die Elternbeiträge werden in Anlehnung an das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) ab 01.08.2008 gemäß der vorgelegten Anlage 1 neu festgesetzt.

2.      Für die Einkommensberechnung der Elternbeiträge und deren Festsetzung gilt die analoge Anwendung der Bestimmungen der Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Kamen in der ab 01.08.2008 jeweils geltenden Fassung.

3.      Für Kinder, die derzeit im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule betreut werden, wird befristet bis zum 31.07.2011 in den Fällen, in denen der neu festzusetzende Elternbeitrag den bisherigen Elternbeitrag um mehr als 25 % übersteigt, eine Übergangsregelung in der Form getroffen, dass der Elternbeitrag in der Höhe des bisherigen Beitrages plus 25 % festgesetzt wird.


Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung und 19 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Eckardt stellte fest, dass die Verwaltung einen sinnvollen Weg gefunden hätte, soziale Aspekte in der Gebührenstaffelung zu berücksichtigen. Daher habe es auch Zuspruch in den vorgeschalteten Gremien gegeben. Seine Fraktion werde dieser Regelung zustimmen.

 

Herr Eisenhardt nahm für die CDU-Fraktion Stellung und erklärte, dass in Beitragsstaffelungen soziale Elemente grundsätzlich wieder zu finden sein sollten. Jedoch dürfte die Beitragsbefreiung in den unteren Einkommensstufen nicht zu Lasten der höheren Einkommensgruppen gehen. Er wies darauf hin, dass auch Elternteile mit höherem Einkommen durch Preissteigerungen belastet seien. Insoweit sei eine noch stärkere Inanspruchnahme dieser Einkommensgruppen nicht gerechtfertigt. Die ausserschulische Betreuung sei als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen und müsse auf eine breitere Basis gestellt werden. Die Beitragsverschiebung aus den unteren Einkommensgruppen hin zu den höheren sei nicht vertretbar. Seine Fraktion werde daher dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

 

Frau Möller legte dar, dass ihre Fraktion der Neufestsetzung der Elternbeiträge nicht zustimmen werde, da keine Notwendigkeit gesehen werde, die seit 2006 gültigen Beiträge erneut anzuheben. Des weiteren wies sie darauf hin, dass die Beiträge nicht in analoger Anwendung zum KiBiz festgesetzt werden müssten. Insbesondere diejenigen Elternteile mit mittleren Einkommen würden zu stark belastet. Für diese Gruppe gelte es jedoch gerade, im Rahmen der OGGS Familie und Beruf vereinen zu können.

Qualitätssteigerungen bzw. eine bessere personelle Ausstattung der OGGS sei nicht zu erkennen. Sie kritisierte, dass aufgrund der neuen Einkommensstaffelung 55 Elternpaare mehr zahlen müssten und im Gegensatz dazu 21 Eltern befreit würden. Diese Aufteilung sei nicht gerecht. Tendenziell könne zwar festgestellt werden, dass Kinder aus einkommensschwachen Familien in der OGGS gut aufgehoben seien. Jedoch dürfe diese Betreuung nicht zu Lasten der anderen Eltern gehen. Im Vergleich zu anderen Städten seien die Beiträge ebenfalls zu hoch angesetzt.

 

Herr Grosch vertrat den Standpunkt, dass umfassende Bildung ein Menschenrecht sei und nicht entgeltlich bereit gestellt werden dürfte. Die soziale Herkunft dürfte nicht ausschlaggebend für den schulischen Abschluss sein. Mit der OGGS werde die Möglichkeit geschaffen, solche Einschränkungen zu beseitigen. Die finanzielle Ausstattung durch das Land sei unzureichend. Die Städte und Gemeinden könnten die Versäumnisse der Landesregierung nicht auffangen. Der Ansatz der Verwaltung sei daher vertretbar. Er werde somit auch der Neufestsetzung der Elternbeiträge zustimmen.

 

Darüber hinaus bat Herr Grosch um Informationen bezüglich Regelungen für Familien mit mehreren Kindern.

 

Herr Kloß teilte mit, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde, da seiner Meinung nach die Eltern finanziell zu stark belastet würden. Neben dem schulischen Bereich werde das Einkommen auch für den Besuch des Kindergartens oder der Musikschule überprüft. Die Stadt Kamen handele entgegengesetzt der landesweiten Forderung, Familien mit Kindern zu entlasten. Er vertrat ebenfalls die Auffassung, dass die Kindesbetreuung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei und von der Allgemeinheit getragen werden müsste. Es sei nicht gerechtfertigt, die Eltern zur Zahlung von Beiträgen heranzuziehen, wenn auf der anderen Seite die Stadt für Verluste der Stadthalle in Höhe von 400.000 Euro aufkomme.

 

Herr Brüggemann machte darauf aufmerksam, dass zur Einführung des KiBiz bereits der Hinweis gegeben wurde, dass eine Beitragsanpassung für die OGGS folgen werde. Mit der Vorlage der Beitragstabelle werde nicht bezweckt, Mehreinnahmen zu erzielen. Vielmehr werde damit die Möglichkeit verfolgt, Familien mit weniger Einkommen die Teilnahme an der OGGS zu ermöglichen sowie mehr soziale Gerechtigkeit in der Systematik umzusetzen.

Zur Frage von Herrn Grosch erklärte Herr Brüggemann, dass mit der neuen Festsetzung Geschwisterkinder beitragsbefreit seien. Er merkte an, dass im Vorfeld seitens der Fraktionen keine Vorschläge unterbreitet wurden, um eventuell andere Wege zur Finanzierung der OGGS zu finden. Er stimmte Herrn Eisenhardt zu, dass die OGGS gesamtgesellschaftlich zu tragen sei. Die Stadt Kamen könne für die Realisierung jedoch nicht alleinverantwortlich sein. So sei es im Bereich des KiBiz durch die vom Land veränderten Finanzierungsmaßstäbe zwingend notwendig geworden, die Beitragstabellen anzupassen. Eine Vielzahl von Kommunen befürworteten eine landesweite Beitragstabelle mit einem entsprechenden Defizitausgleichsverfahren.

 

Herr Kaminski sah bei der Erhebung von Elternbeiträgen weniger die Schuld bei der Stadt noch bei den Fraktionen, vielmehr sei dies ein gesamtgesellschaftliches Problem. Aus diesem Grund werde er sich auch bei der Abstimmung enthalten. Kindesarmut werde bereits seit Jahren diskutiert. Es sei Aufgabe der Landes- bzw. der Bundespolitik, Regelungen zu treffen, um dem entgegenzuwirken. Daher forderte er, eine entsprechende Resolution zu verabschieden, um darauf hinzuweisen, dass diese Problematik nicht allein von den Kommunen bewerkstelligt werden könne.

 

Frau Scharrenbach führte aus, dass ein Austausch mit den Fraktionen nicht möglich gewesen sei, da die Verwaltung sich zunächst an die Presse gewandt hätte, bevor der Inhalt der Beschlussvorlage bekannt gewesen sei. Insofern wies sie den Vorwurf zurück, dass sich die Fraktionen nicht frühzeitig mit der Thematik beschäftigt hätten. Sie merkte an, dass die Beitragstabelle in ihrer Gestalt allein von der Verwaltung vorgegeben wurde und dadurch Familien unterschiedlich hoch belastet würden. Es könne nicht angehen, dass die Finanzierung der OGGS bloß zu Lasten einzelner Elternteile gehe, die aufgrund ihres Einkommens mehr zahlen müssten, schließlich leiste dieser Personenkreis durch Steuerzahlungen bereits einen hohen Anteil für die Gemeinschaft.

 

Herr Brüggemann entgegnete, dass auf Anfrage einer Zeitung lediglich Eckpunkte zur Neufestsetzung der Elternbeiträge in Anlehnung an die Vorlage zum KiBiz vorgestellt wurden. Des weiteren merkte er an, dass im Rahmen der Haushaltsdiskussionen seitens der CDU-Fraktion auf den geringen Spielraum von knapp 100.000 Euro bis zur Grenze zum Nothaushalt hingewiesen wurde. In Anbetracht dieser Situation sei es fraglich, ob eine andere Gebührenstaffelung überhaupt umsetzbar sei. Er wies darauf hin, dass im Falle eines Nothaushaltes bei sämtlichen freiwilligen Einrichtungen Einschränkungen gemacht werden müssten.

 

Frau Dyduch veranschaulichte, dass sich für mehr als die Hälfte der angemeldeten Kinder keine Beitragsänderungen ergeben würden, was als sozial gerecht zu werten sei. Ihre Fraktion stelle sich der Verantwortung mit Blick auf die derzeitige finanzielle Situation der Stadt. Sie vermisse seitens der CDU-Fraktion Vorschläge zur Finanzierung der OGGS.

 

Zur Finanzierung der Ganztagsschule führte Herr Frey aus, dass ein Umdenkungsprozess stattfinden müsse. Seiner Meinung nach müssten die Arbeitgeber der Eltern für die Beiträge aufkommen. Damit könnten diese zur finanziellen Entlastung ihrer Mitarbeiter beigetragen. Er verdeutlichte die steuerrechtlichen Auswirkungen dieser Beitragsübernahme für beide Seiten. Durch die Förderung von Kindern im Rahmen der OGGS werde Wissen geschaffen und somit in die Zukunft investiert.

 

Frau Möller wies darauf hin, dass sich im Bereich der Offenen Ganztagsschule keinen neuen rechtlichen Regelungen ergeben hätten. Daher sehe sie auch nicht die Notwendigkeit, eine neue Beitragstabelle zu beschließen. Sie forderte, die seit 2006 geltende Beitragstabelle bestehen zu lassen. Ihre Fraktion unterstütze die Arbeit der OGGS, die als gut zu bezeichnen sei. Die gemeinsame Teilnahme von Kindern aus finanziell schwachen Familien mit anderen Kindern sei pädagogisch zu begrüßen und werde auch durch die Beitragstabelle aus 2006 erreicht.

 

Herr Knop schloss sich der Argumentation seiner Vorrednerin an und erklärte, dass für viele Kinder die soziale Mischung förderlich sei. Daher dürften Eltern mit höherem Einkommen durch gestiegene Beiträge nicht abschreckt werden, ihr Kind in die Offene Ganztagsschule zu geben.

 

Herr Kühnapfel widersprach Herrn Brüggemann, da die Fraktionen ihren Standpunkt bzw. ihre Finanzierungsmöglichkeiten bereits mit der Diskussion zum KiBiz dargestellt hätten. Es gehe um Familienfreundlichkeit und das werde mit der bisherigen Festsetzung erreicht.

 

Herr Brüggemann entgegnete, dass auf Grundlage des GTK die bisherige Festsetzung der Elternbeiträge basiert hätte. Da dieses Gesetz nicht mehr bestehe, sei eine Änderung dieser Tabelle erforderlich geworden. Er halte es für sozial ausgewogener, die Einkommensgrenzen in geringeren Abstufungen festzulegen. Darüber hinaus werde mit der neuen Regelung die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder geschaffen, was zuvor keine Berücksichtigung fand. Von ca. 50 Eltern, die aufgrund der neuen Beitragstabelle mehr belastet würden, würden aber 20 von der Geschwisterkindregelung profitieren, wodurch sie sich gegenüber der alten Regelung besser stellen würden.

 

Herr Grosch bat anzuerkennen, dass Beiträge zur Ganztagsschule steuerlich absetzbar seien. Eltern, die aufgrund ihres Einkommens einen höheren Beitrag zu zahlen haben, können somit auch mehr beim Finanzamt gelten machen.