Beschlussempfehlung:

 

1.    Die Elternbeiträge werden in Anlehnung an das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) ab 01.08.2008 gemäß Anlage 1 neu festgesetzt.

2.    Für die Einkommensberechnung der Elternbeiträge und deren Festsetzung gilt die analoge Anwendung der Bestimmungen der Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Kamen in der ab 01.08.2008 jeweils geltenden Fassung.

3.    Für Kinder, die derzeit im Rahmen der offenen Ganztagsgrundschule betreut werden, wird befristet bis zum 31.07.2011 in den Fällen, in denen der neu festzusetzende Elternbeitrag den bisherigen Elternbeitrag um mehr als 25 % übersteigt, eine Übergangsregelung in der Form getroffen, dass der Elternbeitrag in der Höhe des bisherigen Beitrages plus 25 % festgesetzt wird.


Abstimmungsergebnis: bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Brüggemann ging auf die im Vorfeld durch Frau Scharrenbach veranlasste Presseerklärung der CDU-Fraktion ein und verwahrte sich gegen die der Verwaltung gegenüber formulierten Angriffe. Es würden leichtfertig Forderungen erhoben, die sich gut anhören würden, die aber nicht verantwortungsvoll zu realisieren seien.
Von Frau Scharrenbach seien in keiner Weise die Entlastungen im unteren Einkommenssegment und die mit der neuen Staffelung der Beitragstabelle verbundene Sozialverträglichkeit reflektiert worden. Bereits jetzt würde die Stadt Kamen einen erheblichen Systemzuschuss in einer Größenordnung von jährlich rd. 70.000 € leisten. Durch die sich aus dem Kinderbildungsgesetz ergebende Geschwisterkindbefreiung erhöhe sich dieser Betrag um weitere rd. 14.000 €.
Die CDU-Fraktion weigere sich konsequent, für den Haushalt der Stadt Kamen Verantwortung zu übernehmen, täte im übrigen aber so, als könnten aus dem Haushalt alle möglichen Wohltaten finanziert werden. Obwohl die Verwaltung bereits in der Sitzung des Rates am 14.02.2008 darauf hingewiesen habe, dass sie bei gleichbleibenden Systemkosten eine nach den Grundsätzen des Kinderbildungsgesetzes zu überarbeitende Beitragstabelle vorlegen werde, habe die CDU-Fraktion keine konkreten, eigenen Überlegungen vorgelegt.

Frau Scharrenbach erklärte, dass bereits im Rahmen der Diskussion über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege die CDU-Fraktion von einem falschen familienpolitischen Signal gesprochen habe.
Sie habe den Eindruck, dass es für die Verwaltung bei einer Angleichung vor allem darum gegangen sei, die Beitragsermittlung zu vereinfachen.
Die CDU-Fraktion sei auch zukünftig nicht bereit, Verantwortung für den von der SPD-Fraktion gestalteten Haushalt zu übernehmen. Regelmäßig eingebrachte Vorschläge zu Einsparungen und Strukturänderungen würden alle abgelehnt.
Auch hier werde ein falsches Signal gesetzt. Zentrale Frage müsse vielmehr der Umgang mit Familien mittleren Einkommens sein, durch die die Gesellschaft gestützt werde.
Eine einseitige Belastung dieser Familien zugunsten einer Alimentation nicht leistungsfähiger Familien sei abzulehnen. Die Finanzierung weiterer sozialer Wohltaten könne dauerhaft nicht diesen Familien angelastet werden. Vielmehr müssten diese aus dem Haushalt finanziert werden.

 

Die Vorschläge der CDU-Fraktion zu Einsparungen im kommunalen Haushalt seien, so Herr Brüggemann, mit deutlicher Mehrheit im Rat abgelehnt worden. Ein Hintreiben in den Nothaushalt könne mit Blick auf die in der Haushaltsberatung skizzierte freie Finanzspitze von rd. 100.000 € nicht gewollt sein. Die Stadt Kamen trage mit der vorgelegten Beitragstabelle bereits die durch die Landesgesetzgebung vorgesehene Geschwisterentlastung von rd. 14.000 €.

 

Die SPD-Fraktion sei nach Aussage von Frau Dyduch seit Jahren bereit, Verantwortung für den Haushalt und die Stadt Kamen zu übernehmen. Man müsse akzeptieren, dass zwischen Wunsch und Wirklichkeit manchmal eine große Lücke klaffe.
Grundsätzlich sei es sinnvoll, die Beitragstabellen für die Ganztagsschulen an die der Kindertageseinrichtungen anzupassen. 53,8 % der Schülerinnen und Schüler der offenen Ganztagsschule seien nach der von der Verwaltung vorgelegten Beitragstabelle freigestellt. Dieser familienpolitisch positive Ansatz sei zu begrüßen. Die Anhebung der Tarife in den oberen Einkommensstufen sei moderat gestaltet. Die soziale Komponente unter Berücksichtigung der Geschwisterkindregelung sei auch unter Haushaltsgesichtspunkten vertretbar.

 

Herr Eisenhardt sah einen Zusammenhang zwischen der weiter anwachsenden Belastung und der Entscheidung der Mittelschicht gegen Kinder. Es sei daher Aufgabe der Gesellschaft, soziale Entlastungen zu finanzieren.

 

Herr Hasler betonte, dass es der CDU-Fraktion nicht darum gehe, die Familien mit geringeren Einkommen zu belasten, sondern die sozialen Lasten nicht denen aufzubürden, die ein höheres Einkommen erzielen würden. In der Summe ginge es um rd. 6.000 €, die durch den Steuerzahler zu tragen wären.

 

Auf Nachfrage von Herrn Hasler stellte Herr Brüggemann klar, dass die Geschwisterregelung systemübergreifend für die Ganztagsschulen und die Kindertageseinrichtungen gelte.

 

Die vorzunehmende Systemanpassung sei, so Herr Klanke, aufgrund der Gesetzgebung der CDU-Landesregierung erforderlich. Von der Verwaltung sei eine moderate Erhöhung der Elternbeiträge in den höheren Einkommensstufen und die Geschwisterkinderregelung eingearbeitet worden. Der Position der CDU-Fraktion könne er nur dann folgen, wenn gleichzeitig eine Gegenfinanzierung vorgeschlagen werde.

 

Herr Kloß sprach sich ebenfalls für eine Entlastung des Mittelstandes aus. Der Besuch der Kindergärten und der Schule müsse grundsätzlich für alle kostenlos sein, da Kinder die Zukunft der Gesellschaft bildeten.

Herr Brüggemann schlug zur Verdeutlichung der Elternbeitragsfestsetzung vor, den Punkt 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung zu ergänzen.