Sitzung: 29.05.2008 Schul- und Sportausschuss
Vorlage: 055/2008
Beschlussempfehlung:
1.
Die Elternbeiträge werden in Anlehnung an das
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz) ab
01.08.2008 gemäß Anlage 1 neu festgesetzt.
2.
Für die Einkommensberechnung der Elternbeiträge
und deren Festsetzung gilt die analoge Anwendung der Bestimmungen der
Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Kamen in der ab
01.08.2008 jeweils geltenden Fassung.
3.
Für Kinder, die derzeit im Rahmen der offenen
Ganztagsgrundschule betreut werden, wird befristet bis zum 31.07.2011 in den
Fällen, in denen der neu festzusetzende Elternbeitrag den bisherigen
Elternbeitrag um mehr als 25 % übersteigt, eine Übergangsregelung in der Form
getroffen, dass der Elternbeitrag in der Höhe des bisherigen Beitrages plus 25
% festgesetzt wird.
Abstimmungsergebnis: bei 5 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen
Herr Brüggemann ging auf die im Vorfeld durch Frau
Scharrenbach veranlasste Presseerklärung der CDU-Fraktion ein und verwahrte
sich gegen die der Verwaltung gegenüber formulierten Angriffe. Es würden
leichtfertig Forderungen erhoben, die sich gut anhören würden, die aber nicht
verantwortungsvoll zu realisieren seien.
Von Frau Scharrenbach seien in keiner Weise die Entlastungen im unteren
Einkommenssegment und die mit der neuen Staffelung der Beitragstabelle
verbundene Sozialverträglichkeit reflektiert worden. Bereits jetzt würde die
Stadt Kamen einen erheblichen Systemzuschuss in einer Größenordnung von
jährlich rd. 70.000 € leisten. Durch die sich aus dem Kinderbildungsgesetz
ergebende Geschwisterkindbefreiung erhöhe sich dieser Betrag um weitere rd.
14.000 €.
Die CDU-Fraktion weigere sich konsequent, für den Haushalt der Stadt Kamen
Verantwortung zu übernehmen, täte im übrigen aber so, als könnten aus dem
Haushalt alle möglichen Wohltaten finanziert werden. Obwohl die Verwaltung
bereits in der Sitzung des Rates am 14.02.2008 darauf hingewiesen habe, dass
sie bei gleichbleibenden Systemkosten eine nach den Grundsätzen des
Kinderbildungsgesetzes zu überarbeitende Beitragstabelle vorlegen werde, habe
die CDU-Fraktion keine konkreten, eigenen Überlegungen vorgelegt.
Frau Scharrenbach erklärte, dass bereits im Rahmen
der Diskussion über die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege die CDU-Fraktion von einem
falschen familienpolitischen Signal gesprochen habe.
Sie habe den Eindruck, dass es für die Verwaltung bei einer Angleichung vor
allem darum gegangen sei, die Beitragsermittlung zu vereinfachen.
Die CDU-Fraktion sei auch zukünftig nicht bereit, Verantwortung für den von der
SPD-Fraktion gestalteten Haushalt zu übernehmen. Regelmäßig eingebrachte
Vorschläge zu Einsparungen und Strukturänderungen würden alle abgelehnt.
Auch hier werde ein falsches Signal gesetzt. Zentrale Frage müsse vielmehr der
Umgang mit Familien mittleren Einkommens sein, durch die die Gesellschaft
gestützt werde.
Eine einseitige Belastung dieser Familien zugunsten einer Alimentation nicht
leistungsfähiger Familien sei abzulehnen. Die Finanzierung weiterer sozialer
Wohltaten könne dauerhaft nicht diesen Familien angelastet werden. Vielmehr
müssten diese aus dem Haushalt finanziert werden.
Die Vorschläge der CDU-Fraktion zu Einsparungen im kommunalen Haushalt seien, so Herr Brüggemann, mit deutlicher Mehrheit im Rat abgelehnt worden. Ein Hintreiben in den Nothaushalt könne mit Blick auf die in der Haushaltsberatung skizzierte freie Finanzspitze von rd. 100.000 € nicht gewollt sein. Die Stadt Kamen trage mit der vorgelegten Beitragstabelle bereits die durch die Landesgesetzgebung vorgesehene Geschwisterentlastung von rd. 14.000 €.
Die SPD-Fraktion sei nach Aussage von Frau Dyduch
seit Jahren bereit, Verantwortung für den Haushalt und die Stadt Kamen zu
übernehmen. Man müsse akzeptieren, dass zwischen Wunsch und Wirklichkeit
manchmal eine große Lücke klaffe.
Grundsätzlich sei es sinnvoll, die Beitragstabellen für die Ganztagsschulen an
die der Kindertageseinrichtungen anzupassen. 53,8 % der Schülerinnen und
Schüler der offenen Ganztagsschule seien nach der von der Verwaltung
vorgelegten Beitragstabelle freigestellt. Dieser familienpolitisch positive
Ansatz sei zu begrüßen. Die Anhebung der Tarife in den oberen Einkommensstufen
sei moderat gestaltet. Die soziale Komponente unter Berücksichtigung der
Geschwisterkindregelung sei auch unter Haushaltsgesichtspunkten vertretbar.
Herr Eisenhardt sah einen Zusammenhang zwischen der weiter anwachsenden Belastung und der Entscheidung der Mittelschicht gegen Kinder. Es sei daher Aufgabe der Gesellschaft, soziale Entlastungen zu finanzieren.
Herr Hasler betonte, dass es der CDU-Fraktion nicht darum gehe, die Familien mit geringeren Einkommen zu belasten, sondern die sozialen Lasten nicht denen aufzubürden, die ein höheres Einkommen erzielen würden. In der Summe ginge es um rd. 6.000 €, die durch den Steuerzahler zu tragen wären.
Auf Nachfrage von Herrn Hasler stellte Herr Brüggemann klar, dass die Geschwisterregelung systemübergreifend für die Ganztagsschulen und die Kindertageseinrichtungen gelte.
Die vorzunehmende Systemanpassung sei, so Herr Klanke, aufgrund der Gesetzgebung der CDU-Landesregierung erforderlich. Von der Verwaltung sei eine moderate Erhöhung der Elternbeiträge in den höheren Einkommensstufen und die Geschwisterkinderregelung eingearbeitet worden. Der Position der CDU-Fraktion könne er nur dann folgen, wenn gleichzeitig eine Gegenfinanzierung vorgeschlagen werde.
Herr Kloß sprach sich ebenfalls für eine Entlastung
des Mittelstandes aus. Der Besuch der Kindergärten und der Schule müsse
grundsätzlich für alle kostenlos sein, da Kinder die Zukunft der Gesellschaft
bildeten.
Herr Brüggemann schlug zur Verdeutlichung der Elternbeitragsfestsetzung vor, den Punkt 2 des Beschlussvorschlages der Verwaltung zu ergänzen.