Kurz erläuterte Herr Brüggemann zum Einstieg, wie bereits in der letzten Sitzung von Herrn Güldenhaupt ausführlich dargestellt, die vom Fachbereich Jugend durchgeführte Bedarfsabfrage zu den Betreuungsstunden (Anlage 1).

 

Nach Auswertung des Anmeldeverfahrens sei festzustellen, dass sich die Eltern, wie nach der Bedarfsabfrage erwartet, eingebucht haben (Anlage 2 und 3). Ein besonderes Augenmerk sei hier auf die unter dreijährigen und integrative Betreuung zu legen.

 

In fünf Leitsätze lassen sich die Ergebnisse der ersten KiBiz-Anmelderunde zusammenfassen (Anlage 4). Wichtig sei, dass Tagespflege organisiert werden müsse, wenn die Platzkapazität ausgeschöpft sei. In diesem Zusammenhang gab Herr Brüggemann bekannt, dass sich die Altersstruktur in der Tagespflege (Stand 15.03.2008) wie folgt gestalte:

 

 

0 bis 3 – jährige

=  39 Kinder

3 bis 6 – jährige

=  16 Kinder

ab 6 Jahren

=  22 Kinder

 

Mit zwei weiteren Folien stellte Herr Brüggemann die Entwicklung der Betriebskosten dar (Anlage 5 und 6). Aufgrund des Buchungsverhaltens und dem bis zur Planung nicht berücksichtigten behinderungsbedingten Mehraufwand für integrativen Kinder, sei ein Anstieg der Gesamtbetriebskosten von derzeit (nach GTK) 5,1 Mio. € auf künftig 6,6 Mio. € zu verzeichnen. Die daraus resultierenden Ausgaben für die Stadt Kamen belaufen sich, bezogen auf das Jahr 2008, auf 5.680.000 €, etatisiert seien 5.640.000 €. Für das Haushaltsjahr 2008 sei dies noch zu schultern. Für 2009 müsse der Ansatz korrigiert werden.

 

Frau Dyduch dankte Herr Brüggemann für den Sachstandsbericht.

 

Zunächst bedankte sich Herr Klanke im Namen der SPD-Fraktion bei den Trägern und bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit. Er stellte fest, dass die neue Elternbeitragstabelle die Eltern nicht abschrecke und damit eine Verschiebung zu 25 Betreuungsstunden zur Folge gehabt habe. Herr Klanke fragt an, wie viele Plätze für die unterdreijährigen Betreuung zum 01.08.2008 zur Verfügung ständen.

 

Daraufhin antwortete Herr Brüggemann, dass in den Kindertageseinrichtungen 88 Plätze, in der Tagespflege rd. 40 und rd. 100 Plätze in Wichtelgruppen zur Verfügung ständen.

 

Frau Scharrenbach fragte nach, wie die Unterdreijährigen-Betreuung zum jetzigen Zeitpunkt aussehe.

 

Derzeit seien rd. 55 Budgetvereinbarungen geschlossen, so Herr Güldenhaupt. Zum 01.08.2008 sei die Verwaltung den Wünschen der Träger nachgekommen und habe fast jeder Kindertageseinrichtung die Einrichtung einer Gruppe der Gruppenform I (Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung) zugestanden, teilte er ergänzend mit.

 

Frau Scharrenbach merkte an, dass die Zahl der unterdreijährigen Betreuung in Kamen deutlich gestiegen sei. Die Auswertung der im Jahr 2003 durchgeführten Bedarfsabfrage zeigte zum damaligen Zeitpunkt keinen weiteren Bedarf. Nach Auswertung der jetzigen Anmeldezahlen sei dieser Bedarf vorhanden.

Frau Scharrenbach sprach den Anstieg der Gesamtbetriebskosten an. Hier entstehe eine Verpflichtung für die Verwaltung zu überprüfen, ob die gebuchten Betreuungsstunden überhaupt in Anspruch genommen werden.

 

Herr Brüggemann stimmte zu, dass die damalige Abfrage keinen starken Bedarf für den Ausbau der unterdreijährigen Betreuung erkennen lies.

Zum Thema Elternbeiträge wies Herr Brüggemann darauf hin, dass mit der Beschlussvorlage 009/2008 eine Revisionsklausel eingebaut wurde, um eine erneute Diskussion nach einem Kindergartenjahr zu ermöglichen. Aber es sei zwingend notwendig, dass das Land zum Elternbeitragsdefizitausgleichsverfahren zurückkehre und eine einheitliche Elternbeitragstabelle wiedereinführe.

 

Finanzielle Aspekte sollen an dieser Stelle nicht diskutiert werden, so Herr Kaminski. Vielmehr erwarte die BG-Fraktion einen Bericht über die Gesamtsituation. Interessant sei die Fragestellung, warum Eltern 25 Stunden gebucht haben oder ob eher eine Vor- oder Nachmittagsbetreuung gewünscht werde.

 

Daraufhin erwiderte Herr Brüggemann, dass Eltern sich sehr bewusst für ein Betreuungskontingent entschieden haben. Die Kindertageseinrichtung stehe bei Entscheidungen beratend zur Seite.

 

Frau Möller erwähnte lobend, dass die Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes mit großem Engagement gelungen sei. Sie stellte fest, dass die Eltern “auf Nummer sicher” gegangen seien und sich wie bisher eingebucht haben.

 

Herr Ritter bezog sich auf die Forderung von Frau Scharrenbach und erklärte, dass es Sache der Eltern sei, ob sie die gebuchten Stunden in Anspruch nehmen. Grundlage für die Gewährung der Betriebskostenzuschüsse sei der geschlossene Betreuungsvertrag und nicht die tatsächliche Anwesenheit.

Festzustellen sei, dass sich die Eltern intensiv mit der Wahl der Betreuungsstunden auseinander gesetzt haben.