Herr Brüggemann erinnerte an den einvernehmlich im Rat gefassten Beschluss, die Brüder-Grimm-Schule und die Schule In der Mark im Rahmen eines Grundschulverbundes als eine Schule zu führen. Er verwies auf gesetzliche Vorgaben in Bezug auf Mindeststärken von Eingangsklassen. Die nun vorliegenden Anmeldezahlen für den Teilstandort Schule in der Mark reichten für eine Klassenbildung nicht aus. Bislang lägen 13 Anmeldungen vor. Durch Wiederholer bzw. Rückkehrer sei keine nennenswerte Änderung der Anmeldesituation zu erwarten. Die Schulleitung halte das Verfahren noch offen für weitere Anmeldungen.

Im Rahmen einer Schulkonferenz in der nächsten Woche soll es weitere Informationen zum Verfahrensstand geben und die mögliche Umsetzung erörtert werden.

Die Prognose für die Zukunft des Teilstandorts Schule In der Mark nach den demographischen Entwicklungsdaten des Stadtteils Werve sehe für das kommende Schuljahr 2009/2010 positiv aus; in den darauf folgenden Jahren sei die Zahl der Schulanfänger in diesem Stadtteil jedoch wieder rückläufig.

 

Herr Knop merkte an, dass § 11 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW die Bildung von gemeinsamen Eingangsstufen ermögliche. Diese Zusammenlegung der 1. und 2. Klasse würde sich auch am Teilstandort in Werve anbieten.

Der Schulträger sei durch den Zusammenschluss der Grundschulen in Heeren-Werve seiner Aufgabe nachgekommen, die Schulstandorte in beiden Stadtteilen zu sichern. Es sei nun Aufgabe der Schulkonferenz und der Schulleitung, die Klassenbildung für beide Teilstandorte zu organisieren.

 

Herr Hupe antwortete, dass dem Schulträger die Option auf eine jahrgangsübergreifende Eingangsstufe bekannt sei. Entscheidend sei aber, den Standort in Werve dauerhaft zu sichern und, dass den Kindern die Möglichkeit erhalten bliebe, ihre begonnene Schullaufbahn dort zu beenden. Die Organisation von Eingangsklassen sei originäre Aufgabe der Schulleitung. Die Stadt als Schulträger habe nur die äußeren Rahmenbedingungen durch den Grundschulverbund geschaffen.

 

Herr Kühnapfel sah als Ursache für die geringe Anmeldezahl die demographische Entwicklung des Stadtteils Werve. Hinzu komme seiner Ansicht nach der Wettbewerb der Schulen um Schülerzahlen nach Aufhebung der Schulbezirksgrenzen. Die Schule In der Mark könne langfristig vermutlich nur durch Attraktivierung erhalten bleiben. Eine Lösung sei für ihn insofern nicht erkennbar.

 

Die Frage einer Standortoptimierung, so Herr Hupe, stelle sich nicht. Die Stadt Kamen als Schulträger habe das Angebot vorgegeben. In wie weit dieses in Anspruch genommen werde, obliege allein dem Willen der Eltern.

 

Herr Kissing hielt die demographische Entwicklung dieses Stadtteils für ursächlich und nicht die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen. Hinzu komme wohl, dass schulinterne Abläufe wie das Anmeldeverfahren offenbar nicht ordnungsgemäß verlaufen und Kommunikationswege nicht schlüssig nachvollziehbar gewesen seien. Er hoffe auf noch stärkeres Bemühen der Schulleitung, damit der Wunsch vieler Eltern ihr Kind an dem Teilstandort einschulen zu können berücksichtigt werde.

 

Herr Eckardt verdeutlichte, dass auf der Grundlage demographischer Entwicklungsdaten der Schulverbund gebildet und damit ein Angebotsrahmen definiert worden sei. Nachdem durch den Wegfall der Schulbezirksgrenzen ein regulatives Instrument der Einflussnahme auf die Anmeldezahlen nicht mehr bestehe, sei allein der Elternwille ausschlaggebend. Es obliege nun dem Gestaltungsspielraum der Schule, inwieweit dem Elternwillen entsprochen werden könne.

 

Herr Hupe bestätigte, dass die Schulleiterin nun das zu regeln und gestalten habe, was früher die Überschneidungsbereiche der Schulbezirksgrenzen vorgaben. Dabei könne sie die beiden Teilschulstandorte nicht getrennt voneinander betrachten.

 

Herr Eisenhardt berichtete über Informationsgespräche vor Ort und stellte grundsätzlich fest, dass die Elternschaft keine Kritik am Schulträger geübt habe. Der Leiter der Schulaufsichtsbehörde habe hier nochmals ausdrücklich die für die Eingangsklassenbildung notwendige Mindestzahl von 18 angemeldeten Kindern bestätigt. Er verwies auf kommunikative Schwierigkeiten und Informationsdefizite im Laufe der Anmelderunde. Aus diesem Grund habe sich nun ein Arbeitskreis aus Eltern gebildet. Ziel sei es, weitere Eltern zu motivieren, ihre Kinder für diesen Teilstandort anzumelden. Offen geblieben sei die Frage, ob ein Anspruch der Eltern auf ein bestimmtes Schulgebäude bestehe.

 

In diesem Zusammenhang verwies Herr Hupe auf das Zuweisungsrecht der Schulleitung unter Wahrung des Elternwillens. Die Problematik von Entscheidungen gegen erklärten Elternwillen liege auf der Hand.

 

Die Position der Schulleiterin, so Herr Brüggemann, sei momentan anerkannt schwierig. Er berichtete über den Ablauf des Anmeldeverfahrens der Erstklässler. Zu Beginn der Anmelderunde habe der Schulträger zunächst umfassend über alle Schulstandorte im Stadtgebiet informiert. Im Rahmen eines Informationsabend an der Schule im Oktober 2007 seien dann beide Teilschulstandorte vorgestellt worden. In der Folge seien Elterngespräche mit der Intention geführt worden, sich möglichst für die wohnortnahe Grundschule zu entscheiden. Im Ergebnis sei festzustellen, dass sich die Schulleitung mit Engagement und vielfältigen Aktivitäten für das Erreichen der notwendigen Anmeldezahlen am Teilstandort Schule In der Mark eingesetzt habe. Mit Blick auf stadtteilbezogene Gegebenheiten halte er deshalb eine Änderung der derzeitigen Anmeldesituation zugunsten der Schule In der Mark für eher unwahrscheinlich.

 

Die Gründung einer Elterninitiative im Stadtteil Werve wurde von Herrn Grosch begrüßt. Die Schule In der Mark sei ein anerkannter Grundschulstandort. Unter Einbeziehung des Lehrerkollegiums in die Standortdiskussion sei die Sicherung innerhalb des Grundschulverbunds wünschenswert.

 

Zur Perspektive im Stadtteil Heeren-Werve, so Herr Hupe, seien bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt die voraussichtlichen Schülerzahlen der nächsten 6 Jahren ermittelbar. Erstrebenswert sei eine möglichst ausgewogene Aufteilung auf die beiden Teilstandorte.

 

Herr Lipinski verließ um 16.40 Uhr den Sitzungssaal und nahm an der weiteren Beratung nicht mehr teil.