Beschluss:

 

1.      Die Stadt Kamen erhebt keine Einwendungen gegen die Haushaltsatzung 2008 des Kreises Unna.

 

 

2.    Der Abschluss einer Stundungsvereinbarung erfolgt nicht. Der zu zahlende Betrag ist im Rahmen des eigenen Liquiditätsportfolios bereitzustellen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen