Herr Liedtke gab eine Information zu Sachstand. Die Gestaltungssatzung sei nunmehr rechtskräftig geworden. Der Bebauungsplan werde durch die Verwaltung in Abstimmung mit der THS entwickelt. Wesentliche abzustimmende Themenbereiche sind Garagen, Stellplätze, Wegeverbindung. Der Bebauungsplan soll private Verkehrsflächen entsprechend der Wünsche aus der Anwohnerversammlung ausweisen. Die THS teilt diese Meinung der Stadt nicht. Herr Liedtke stellte drei Wegevarianten vor.

 

Herr Müller sprach sich dafür aus, den Willen der Anwohner zu respektieren und gegenüber der THS die Variante 1 zu priorisieren und die Wege durch die Festsetzung im Bebauungsplan zu sichern.

 

Herr Diederichs-Späh erkundigte sich, wer diese Wege anlegt und unterhält und ob eine Eintragung als Dienstbarkeit im Grundbuch erfolge.

 

Herr Liedtke verdeutlichte, dass es sich um private Wege und keine öffentlichen Wege handele. Solche Wege befänden sich meistens in Gemeinschaftseigentum – in diesem Falle Eigentümer und THS.

 

Herr Kühnapfel wies auf das Meinungsbild seiner Fraktion in Bezug auf die Siedlung im BPlan-Gebiet Nr. 18 Ka-HW hin und man sich hier insgesamt eine andere Perspektive gewünscht habe. Unabhängig davon schloss es sich der Meinung von Herrn Müller an, dass der Bürgerwille in Bezug auf die gewünschten Wegeverbindungen im Vordergrund stünde.