Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss stimmt der Fällung von zwei Ahornbäumen im Gehwegbereich vor den Gebäuden Unnaer Str. 23/25 gemäß § 6 Abs. 1 c  i.V.m.  Abs. 5 der “Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Stadt Kamen vom 18.12.2001” zu.

Als Ersatz werden an geeigneter Stelle im Stadtgebiet – falls möglich auch im Bereich der Unnaer Straße – zwei standortgerechte, heimische Laubbäume gepflanzt. Die Fällarbeiten sollen noch im Februar 2008 erfolgen.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Zur Erläuterung zeigte Herr Liedtke Fotos und einen Lageplan. Ersatzpflanzungen sollen jeweils an der Stelle erfolgen.

 

Herr Kühnapfel zeigte sich von der vorliegenden Begründung nicht ganz überzeugt. Seiner Meinung nach müssten Vorschäden vorhanden sein, wenn Wurzeln Kanäle und Mauerwerk schädigen. Wenn die Schäden behoben sind, ist keine weitere Schädigung durch Wurzeln zu erwarten. Andererseits sei in Bezug auf die Erdgasleitung durch “Gefahr im Verzug” sofortiges Handeln angezeigt.

 

Herr Liedtke entgegnete, dass der Verwaltung detaillierte Erkenntnisse zu den Schädigungen vorlägen und man weitere Schäden vermeiden wolle. Hinzu käme noch die Nähe zur Erdgasleitung, wo die Befürchtung bestünde, dass eine Schädigung entstehen könne.