Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i. d. F. vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380/SGV NRW 2023)

 

 

Beschlussempfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:

 

1.      Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 Ka  “Erweiterung Industrie- und Gewerbegebiet Hemsack”, Gemarkung Südkamen, Flur 1, Flurstücke 192/38, 276, 279, 350 tlw., 351 tlw., 352, 579 und 672 tlw.  gem. § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch i. d. F. der Bek. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 G vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316))

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in dem anliegenden Lageplan ersichtlich.

 

2.      Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Zunächst erläuterte Herr Liedtke die Beschlussvorlage. Er zeigte einen Übersichtsplan sowie ein Luftbild von dem Bebauungsplanbereich. Die Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Erweiterung des Gewerbegebietes Hemsack sind durch den FNP gegeben. Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Erweiterung des Gewerbegebietes soll eine Betriebserweiterung der Fa. Gülde ermöglichen. Die Planungen im Rahmen des Baus der Spange Südkamen sind im Bebauungsplan durch die Festsetzung als Verkehrsflächen zu berücksichtigen. Zur Spange berichtete er, dass das Bundesverkehrsministerium zwischenzeitlich die Kreuzungsvereinbarung genehmigt habe. Die Beteiligten hätten nunmehr die Planungsaufträge erteilt. Die Finanzierung sei von Bahn und Kreis in den Haushalten berücksichtigt. Zum möglichen Baubeginn lägen derzeit keine Informationen vor.

 

Herr Kloß erkundigte sich nach der Möglichkeit der Anbindung an das bestehende Firmengelände der Fa. Gülde.

Hierzu erklärte Herr Baudrexl, dass eine direkte Anbindung nicht möglich und nach Abstimmung mit der Fa. Gülde aus betrieblichen Gründen auch nicht erforderlich sei.

 

Herr Kühnapfel äußerte erhebliche Bedenken seiner Fraktion zu dieser Planung. Der Betrieb sei in den letzten Jahren stark expandiert. Diese Planung werde vermutlich nur kurzzeitig das Problem fehlender Flächen lösen, da die Flächengröße dauerhaft nicht ausreichend sei. Darüber hinaus führe die Nähe zur Körne zu einer Entwertung des vorhandenen Natur- und Erholungsraumes. Es sei damit zu rechnen, dass ein erheblicher Eingriff in das Ökosystem Flusslandschaft erfolge. Es solle vielmehr der Fa. Gülde eine langfristige Perspektive in Form einer Standortverlagerung angeboten werden. Bach, Auen und Umfeld sind in die Überlegungen mit einzubeziehen, denn die Planung bedeute einen Eingriff auch in diese Bereiche. Seine Fraktion werde keine Zustimmung zu den Planungen geben. In diesem Zusammenhang erkundigte er sich nach den konkreten Planungen für diese Fläche (Gebäude, Lagerflächen).

 

Herr Liedtke erläuterte, dass die Möglichkeit der Erweiterung des Gewerbegebietes Hemsack in diesem Bereich bereits mit der Aufstellung des FNP 2004 geschaffen wurde. Damit sei die grundsätzliche Entscheidung für die Ausweisung des Bereiches als gewerbliche Baufläche bereits getroffen worden. Diese Möglichkeit biete der Fa. Gülde eine Perspektive für die Erweiterung der Betriebsfläche. Konkrete Festsetzungen für den Bereich seien noch nicht geplant. Der Bebauungsplan werde sowohl Bebauung als auch Lagerung ermöglichen.

 

Herr Kissing stimmte den Ausführungen von Herrn Kühnapfel dahingehend zu, dass die GE-Fläche nah an die Aue heranreiche. Hierzu regte er an, dass ein ausreichend dimensionierter Pflanzstreifen zur Abgrenzung der Flächen vorgesehen werden solle. Andererseits sollte jedoch Industrieunternehmen eine vernünftige Entwicklungsmöglichkeit geboten werden, um Existenzen, Arbeitsplätze und Steuerkraft am Ort zu binden. In der Umweltbilanz sei auch ein “Pendeln” zu verlegten Standorten als umweltbelastend einzustufen. Er regte an, bei der Planung Aufstellflächen für LKWs mit einzubeziehen.

 

Herr Liedtke teilte mit, dass eine angemessene Pufferzone zur Aue durch die Anordnung von Radweg und Pflanzstreifen umgesetzt worden sei.

 

Herr Krause erklärte für die SPD-Fraktion, dass der Beschlussvorlage zugestimmt werde, da man der Fa. Gülde eine Perspektive am Standort schaffen wolle, um diesen in Kamen zu sichern. Die Entscheidung sei ökonomisch und ökologisch abzuwägen. Der Expansionsbedarf sei offensichtlich und könne vor Ort befriedigt werden.

 

Dazu entgegnete Herr Kühnapfel, dass auch seine Fraktion die Firma Gülde am Ort halten wolle. Die angebotene Fläche könnte nur vorübergehend (für 2 bis 3 Jahre) eine Lösung darstellen, dann bestehe weiterer Expansionsbedarf. Seine Fraktion sehe die ausgewiesene Fläche als nicht geeignet an.

 

Herr Eckhardt warf die Frage in den Raum, wo denn eine geeignete Alternativfläche in Kamen sei.

 

Herr Lipinski wies darauf hin, dass keine Diskussion in den unternehmerischen Bereich hinein an dieser Stelle zu führen sei, sondern hier der Aufstellungsbeschluss zum BPlan Gegenstand der Tagesordnung sei.

 

Herr Baudrexl verdeutlichte, dass die Problematik der Erweiterungsmöglichkeiten für Firmen bereits im Wirtschaftsausschuss thematisiert wurde. Auch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Unna war mit einbezogen. Die Fa. Gülde sei bestrebt, die Fläche zu erwerben. Durch den Aufstellungsbeschluss werde der planungsrechtliche Prozess eingeleitet. Die inhaltliche Ausgestaltung des Bebauungsplanes werde zu gegebener Zeit weiter diskutiert.

 

Herr Kloß bekräftigte, dass Unternehmerentscheidungen im Ausschuss nicht zu diskutieren seien. Er beurteilte die geplante Ansiedlung von Gülde als nicht störendes Gewerbe – zudem auch ein Bahnanschluss gegeben sei.