Beschlussempfehlung:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2008 und den Entwurf des Finanzplanes für die Wirtschaftsjahre 2007 - 2011

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Baudrexl wies zunächst darauf hin, dass Herr Kansteiner den Wirtschaftsplan 2008 der Stadtentwässerung Kamen (SEK) gemäß TOP 1 vorstellen werde, der Inhalt des Vortrages jedoch auch schon Erläuterungen zu TOP 2 mit der geplanten Gewinnausschüttung an die Stadt Kamen enthalte.

 

Herr Kansteiner vom Wirtschafts- und Verwaltungsdienst der Stadt Kamen stellte die wichtigsten Eckpunkte des Wirtschaftsplanes 2008 der SEK anhand der Folien, die als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt sind, vor. Er wies darauf hin, dass die Werte der Aufwendungen und Erträge außer bei den Abschreibungen und den Zinsen identisch mit den Werten der im Dezember 2007 vorgelegten Gebührenkalkulation sind. Der erwartete handelsrechtliche Gewinn werde hiernach bei geplanten Erträgen in Höhe von 11.743.200 € und Aufwendungen in Höhe von 10.745.200 € rd. 1.000.000 € betragen. Größter Aufwandsposten mit einem Volumen von über 5.000.000 € sei hierbei die Zahlung an den Lippeverband (Lippeverbandsumlage + Abwasserabgabe). Die Lippeverbandsumlage sei von 1998, dem Gründungsdatum der SEK, bis zum Jahr 2008 von rd. 2,7 Mill. € auf über 4,9 Mill. €/Jahr gestiegen. Die Verwaltung beabsichtige daher für eine der nächsten Sitzungen einen Vertreter des Lippeverbandes für Gespräche zur zukünftigen Entwicklung der Verbandsumlage einzuladen.

 

Im Vermögensplan 2008 seien Einnahmen und Ausgaben im Gesamtvolumen von je 13,061 Mill. € vorgesehen. Erstmalig seit Gründung des Eigenbetriebes werde eine Gewinnabführung bzw. Eigenkapitalminderung in Höhe von insgesamt 1,65 Mill. € eingeplant, von der zunächst gemäß der in TOP 2 zu behandelnden Gewinnabführung an die Stadt Kamen 1,387 Mill. € ausgezahlt werden sollen. Über die Auszahlung der restlichen Summe sei zu entschieden, wenn der Jahresabschluss 2007 der SEK vorläge.

 

Der Eigenkapitalanteil sei gemäß der SEK-Bilanz 2006 mit mehr als 50 % als sehr gut zu bezeichnen. Die Quote konnte seit Gründung der Gesellschaft kontinuierlich verbessert werden und würde noch höher ausfallen, wenn der Eigenbetrieb nicht von 1998 bis 2008 auf Gewinne in Höhe von 2,733 Mill. € verzichtet hätte, um die Gebührenentwicklung zu stabilisieren. Sonst läge der zu bilanzierende Gewinnvortrag sogar bei rd. 5,3 Mill. €. Neben der Erhöhung des Eigenkapitalanteils sei es auch gelungen, die Gesamtverschuldung abzubauen. So habe der Schuldenstand im Gründungsjahr 1998 bei rd. 35 Mill. € und Ende 2006 bei rd. 26 Mill. € gelegen. Die Eigenkapitalquote (Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital) habe sich dabei von 52,2 % in 1998 auf 63,8 % erhöht.

 

Bezug nehmend auf die Ausführungen von Herrn Kansteiner schloss sich Herr Standop der Auffassung an, dass der Eigenbetrieb ein sehr gesundes Unternehmen sei. Er erinnerte an die Hinweise der Wirtschaftsprüfer zum Jahresabschluss 2006, die geplanten Investitionen auch durchzuführen und fragte nach, inwieweit dies auch mit dem vorhandenen Personal realisiert werden könne.

 

Herr Baudrexl führte aus, dass es nicht möglich sei, das geplante hohe Investitionsvolumen jährlich vollständig zu realisieren, dieses jedoch, wie bereits mehrmals im Ausschuss vorgetragen, die notwendige Flexibilität für eine kontinuierliche Abarbeitung und Weiterentwicklung erst ermögliche. Auch im Hinblick auf die Gebührenentwicklung sei es gut, dass nicht alles realisiert werde. Die personelle Situation trage ebenfalls teilweise mit dazu bei, dass nicht alle veranschlagten Investitionen im jeweiligen Wirtschaftsjahr ausgeführt werden könnten. Es sei gut, dass der Betriebsausschuss neben den Kosten auch die Stellen im Blick behalte. Aufgrund der hohen Belastung der Mitarbeiter sei daher im Stellenplan der SEK eine weitere Planstelle für eine/n Ingenieur/in aufgenommen worden. Dies sei ein klares Signal für die notwendige Verstärkung des Personals. Da die entsprechende Personalkostenerhöhung auch gebührenwirksam sei, wolle man jedoch erst die voraussichtliche Entwicklung der Lippeverbandsumlage beobachten, ehe die Stelle besetzt werde.

 

Abschließend teilte Herr Baudrexl mit, dass in Anerkennung der bisherigen hervorragenden Arbeit die Stelle des technischen Leiters der SEK auch nach durchgeführter Bewertung im Stellenplan 2008 angehoben werden konnte.

 

Frau Gerdes fragte nach, warum im Investitionsplan auf Seite 15 unter der Maßnahme lfd. Nr. 85 “Weststr.” für 2008 noch ein Ansatz stehe, obwohl die Weststraße fertiggestellt sei. Herr Jungmann erklärte, dass die gesamte Innenstadtsanierung unter dieser Maßnahmenbezeichnung gefasst werde und für 2008 noch Restarbeiten ausstehen und Schlussrechnungen erwartet werden.

 

Auf Hinweis von Herrn Eckardt erklärte Herr Baudrexl, dass der Stellenplan der Mitarbeiter im technischen Dienst der SEK von der Organisation der Stadtverwaltung erstellt werde und diese nur irrtümlich bei der Stellenbesetzung bereits ein m (männlich) eingetragen hätten.

 

Herr Kloß bemängelte, dass seine Partei erst bei Einbringung des Haushaltes in der Ratssitzung am 13.12.08 über die geplante Gewinnabführung an den städtischen Haushalt in Höhe von 1,387 Mill. € informiert worden sei, dies aber bereits bei der Gebührenkalkulation für die SEK zu berücksichtigen gewesen wäre. Seines Erachtens sollten die Gewinne der SEK dazu dienen, den Gebührenzahler zu entlasten.

 

Herr Baudrexl stellte klar, dass die zur Beschlussfassung anstehende Gewinnabführung an die Stadt Kamen keinerlei Bezug zur Gebührenkalkulation und zur Gebührenhöhe hat. Der Gewinn und Gewinnvortrag sei das handelsrechtliche Ergebnis. Das Ergebnis der Betriebsabrechnung nach dem Kommunalen Abgabegesetz (KAG) habe für 2006 dagegen eine Unterdeckung von rd. 600.000 € aufgewiesen, von denen 300.000 € eingeplant waren und 300.000 € auf spätere Jahre vorzutragen sind. Er betonte nochmals, dass die hier betroffenen handelsrechtlichen Gewinne nichts mit der Gebührenkalkulation zu tun haben und keinerlei Einfluss auf die Gebührenentwicklung hätten.

 

Herr Kloß hob hervor, dass bei Gründung des Eigenbetriebes eine eigenständige, unabhängige Betriebsführung vorgesehen war und die Mitarbeiter gute Arbeit geleistet haben. Da auch eine autonome Abrechnung vorgesehen sei, bestehe hier ein hohes Bedürfnis nach Klarheit.

 

Herr Standop fragte nach, zu welchem Tagesordnungspunkt sich die Diskussion bewege. Herr Baudrexl wies darauf hin, dass die inhaltliche Verknüpfung der beiden Tagesordnungspunkte stringent sei, da der Wirtschaftsplan die entsprechende Gewinnausschüttung vorsehe.

 

Zum Einwand von Herrn Kloß erläuterte er nochmals ausführlich, dass der Eigenbetrieb Sondervermögen der Stadt mit eigenständigem Rechnungswesen darstelle und der Betriebsausschuss auf Grund dieser Eigenständigkeit erst über den Wirtschaftsplan und über die Gewinnabführung zu entscheiden habe.

 

Herr Standop erkundigte sich nach dem Stand der im Vermögensplan auf Seite 15 unter lfd. Nr. 86 dargestellten Maßnahme “Umgestaltung Wasserfläche Gartenstadt-Sesekeaue”, für die schon 2007 ein Ansatz in gleicher Höhe vorgesehen war.

 

Herr Jungmann erklärte, dass in 2007 lediglich Ortstermine zur Planung und Abwicklung stattgefunden haben, aber noch keine Aktivitäten. In 2008 soll die Maßnahme nun auch realisiert werden.

 

Herr Baudrexl ergänzte mit dem Hinweis, dass hier ein gutes Beispiel für die erwähnte Flexibilität in Bezug auf die Umsetzung des Investitionsplanes gegeben sei, da die Maßnahme zurückgestellt wurde, um sie mit notwendigen begleitenden, städtischen Straßenbaumaßnahmen zu koordinieren und durchzuführen.

 

Der Vorsitzende des Personalrates der Stadt Kamen, Herr Fleißig, erklärte, dass der städtischen Mitarbeitervertretung auch die Stellenübersicht des autonomen Eigenbetriebes zur Kenntnis vorgelegt werde und die vorzusehende Anhörung stattgefunden habe. Die geplanten Veränderungen habe er gern zur Kenntnis genommen, da sie sowohl die Leistungen von Herrn Jungmann durch Stellenanhebung honoriere wie auch die notwendige Erweiterung durch die Ausweisung einer neuen Stelle anerkenne. Mit der Ausweisung der zusätzlichen Stelle dürfte jedoch nicht nur ein Signal gesetzt werden. Auch wenn hierdurch höhere Kosten entstünden, sei die Besetzung dringend notwendig um die Kollegen zu entlasten.