Herr Güldenhaupt berichtete, dass die Einführung des § 8a SGB VIII am 01.10.2005 (KICK) und die Umsetzung durch ein Papier der Jugendämter im Kreis Unna im Januar 2006 erfolgte.

Durch diese Publikation sei die Sensibilität für das Thema Kindeswohl in der Bevölkerung gestiegen. Die Jugendämter haben das Papier als wichtiges Instrument angenommen.

Ebenfalls seien die Kindertageseinrichtungen mittlerweile mit einem standardisierten Papier in den Prozess eingebunden. Allerdings haben noch nicht alle Träger diese Vereinbarung gegengezeichnet. Ferner seien die Grundschulen an einer Vereinbarung im Rahmen des § 8 a SGB VIII interessiert; erste Gespräche liefen bereits auf Schulleiterebene.

 

Im ersten Halbjahr 2007 erreichten fünf Meldungen die Stadtverwaltung Kamen, im zweiten Halbjahr schon 30 Meldungen, denen sach- und fachgerecht nachgekommen sei.

 

Herr Güldenhaupt fasste zusammen, dass durch dieses Verfahren der Aufwand für den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) gestiegen sei, dass sich das Instrument aber gut bewährte habe und den Kollegen Sicherheit in den schwierigen Handlungsfeldern des Erkennens und Beurteilens von Kindeswohlgefährdung gebe.

 

Frau Scharrenbach dankte Herrn Güldenhaupt für den Bericht. Sie hinterfragte, ob die OGGS mit in das Verfahren einbezogen werde, ob die Eltern kostenmäßig daran beteiligt werden und ob der Personalbestand zur Aufgabenerfüllung ausreichend sei.

 

Auf die letzte Frage antwortete Herr Brüggemann, dass sich personalwirtschaftliche Überlegungen bei wachsendem Einsatzbedarf stellen würden. Insofern bestehe eine Verständigung mit den entsprechenden MitarbeiterInnen.

Er berichtete von der erhöhten Inanspruchnahme des ASD. Nach Lösungen werde aktuell gesucht. Seitens der Stadtverwaltung Kamen bestehe kaum Personalreserve. Hier müsse beispielsweise auch auf den Förderverein für Jugendhilfe zurückgegriffen werden.

 

Herr Güldenhaupt führte weiter an, dass auch die OGGS in das Verfahren eingebunden werde und dass die Eltern an den Kosten bei Heimunterbringungen beteiligt werden würden.

 

Herr Ritter stellte die Frage in den Raum, wer die letzte Verantwortung habe. Er formulierte deutlich, dass die Träger nur Problemfälle benennen können, die letzte Verantwortung allerdings bei der Verwaltung liege. Allerdings sei nicht immer eindeutig, wo die Verantwortung der Träger aufhöre und die des ASD anfange. Sinnvoll sei es hier, Aufgabenprofile zu erstellen.