Beschlussempfehlung:

 

 

1.    Der Rat der Stadt Kamen stellt fest,

  • dass sich durch das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ein erhöhter kommunaler Aufwand zur (Mit-) Finanzierung der Kindertageseinrichtungen einstellt,
  • dass zwangsläufig durch das Gesetz das erwartete 19 %-ige Elternbeitragsaufkommen erhöht wird,
  • dass trotz massiver Forderungen der Gemeinde, Städte und Kreise durch das Land keine einheitliche Elternbeitragstabelle entwickelt und vorgegeben worden ist,
  • dass sich das Land weigert, zur Unterstützung der Kommunen in strukturell unterfinanzierten Regionen die Elternbeitragsdefizite auszugleichen.

 

2.    Der Bürgermeister wird aufgefordert, auf den Städte- und Gemeindebund mit dem Ziel einzuwirken, dass dieser weiterhin die landesweite Einführung sowohl einer einheitlichen Elternbeitragstabelle, als auch eines Elternbeitragsdefizitausgleichs-verfahren verfolgt.

 

3.    Die durch die Verwaltung mit der neuen Elternbeitragstabelle vorgetragenen Einnahmeverluste (Differenz zwischen den im Gesetz unterstellten 19 % Elternbeitragsaufkommen und der für die Stadt Kamen angestrebten rd. 15 %) in Höhe von rd. 240.000 € werden trotz angespannter Haushaltslage als freiwillige Leistung gestützt.

 

4.    Freiwillige Leistungen

  • durch Senkung des Trägeranteils der kirchlichen Träger von 12 % auf 10 % (ggf. für die katholischen Einrichtungen adäquat die aktuelle Gruppenregelung)
  • durch Übernahme des Eigenanteils der Einrichtungen der AWO
  • durch Übernahme des Eigenanteils der Einrichtung des DRK
  • durch Senkung des Trägeranteils der Elterninitiative von 4 % auf 1,2 %

werden weiterhin gewährt.

 

5.    Für Kinder, die derzeit eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Tagespflege betreut werden, wird befristet bis zum 31.07.2011, in den Fällen, in denen der neu festzusetzende Elternbeitrag den bisherigen Elternbeitrag um mehr als 25 % übersteigt, eine Übergangsregelung in der Form getroffen, dass der Elternbeitrag in der Höhe des bisherigen Beitrages plus 25 % festgesetzt wird.

 

6.    Die Förderung der Wichtelgruppen als freiwillige Leistung ist fortzuführen.

 

7.    Der Rat der Stadt Kamen beschließt auf Grundlage des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) die “Beitragssatzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in der Stadt Kamen vom 14.02.2008”, mit der die Elternbeiträge zum 01.08.2008 neu strukturiert werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

zu        Punkt 1: bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

            Punkt 2: bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

            Punkt 3: bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

            Punkt 4: bei 3 Enthaltungen einstimmig angenommen

            Punkt 5: bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

            Punkt 6: einstimmig angenommen

            Punkt 7: bei 1 Enthaltung und 4 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen

 

Herr Kaminski hat an der Abstimmung mitgewirkt.

 

Herr Kaminski wurde von Frau Dyduch bei der Abstimmung zu Punkt 1 darauf aufmerksam gemacht, dass er nicht stimmberechtigt sei.

 

Herr Kaminski erwiderte, er wolle seine Meinung äußern.

 

Das sei ihm im Rahmen der Diskussionen möglich, so Frau Dyduch. Er gehöre nicht zum Kreis der stimmberechtigten Mitglieder gem. § 71 SGB VIII. Frau Dyduch forderte Herrn Kaminski auf, das zu respektieren.

 

Da Herr Kaminski auch bei der Abstimmung zu Punkt 2 wiederum mitstimmte, forderte die Vorsitzende ihn nochmals auf, dieses zu unterlassen. Sie wertete sein Verhalten gegenüber dem Ausschuss als respektlos.

Es wurde festgestellt, dass Herr Kaminski entgegen der Belehrung auch bei allen weiteren Punkten (3-7) mitstimmte.


Herr Güldenhaupt stieg in die Thematik ein, indem er die wesentlichen Veränderungen mit Einführung des KiBiz erläuterte. Hauptaufgabe des Fachbereiches sei es, das Gesetz umzusetzen und eine neue Elternbeitragstabelle zu entwickeln. Vorab seien eine Reihe von Trägergesprächen geführt worden, um deren Wünsche und Vorstellungen in die Entwicklung mit einzubeziehen. Es wurde deutlich gemacht, dass der weitere Ausbau der unter dreijährigen Betreuung gewünscht werde und notwendig sei.

 

Die vom Fachbereich Jugend durchgeführte Bedarfsabfrage bildete eine weitere Basis für die Neugestaltung der Elternbeitragstabelle. Die Bedarfsabfrage ergab, dass 13% aller Eltern sich bei 25 Stunden, 61 % bei 35 Stunden und 26 % bei 45 Stunden einbuchen würden.

 

Herr Güldenhaupt berichtete, dass das Land von einem Elternbeitragsaufkommen in Höhe von 19 % (gemessen an den Gesamtbetriebskosten) ausginge. Um diese Vorgabe zu erreichen, müssten die derzeitigen Elternbeiträge durchschnittlich um 50% angehoben werden. Dies sei hinsichtlich der Einkommenssituation Kamener Familien dem Jugendhilfeaussschuss und dem Rat nicht vorzuschlagen.

 

Herr Güldenhaupt erklärte weiterhin die wesentlichen Eckpunkte der neuen Elternbeitragstabelle, welche die Verwaltung entwickelt habe. Die Einstiegsstufe werde auf 17.500 € angehoben, was zur Folge habe, dass rd. 35 % aller Eltern beitragsbefreit seien. Die Tabelle an sich werde feingliedriger gestaffelt, was zu einer systembedingten Verschiebung der Elternbeiträge führe. In Fällen bei denen der neue Elternbeitrag den alten Elternbeitrag um mehr als 25% übersteige – für Kinder, die derzeit bereits eine Kindertageseinrichtung besuchen - werde maximal der alte Elternbeitrag plus 25% festgesetzt. Geschwisterkinder sollen weiterhin beitragsbefreit seien.

 

Um das laufende Anmeldeverfahren zeitnah zu beenden, sei der Beschluss einer neuen Elternbeitragstabelle unumgänglich. Herr Güldenhaupt bat deshalb die Mitglieder, der Beschlussvorlage zuzustimmen.

 

Herr Klanke teilte mit, dass die SPD-Fraktion die Beschlussvorlage mittragen werde. Er machte darauf aufmerksam, dass strukturell unterfinanzierte Regionen, KiBiz bedingt, zusätzlich belastet werden. Das Gesetz fördere demnach eine soziale Ungerechtigkeit. Mit der Beschlussvorlage entstehe für die Träger ein hohes Maß an Verlässlichkeit. Er bedauere, dass keine kreisweite Lösung geschaffen werden könne. Die geringeren Stufensprünge führen systembedingt zu Härtefällen, welche aber durch die Übergangslösung relativiert werde. An sich sei die Beitragstabelle sozial gerechter. Als positiv anzusehen sei, dass die Einkommensstufe auf 17.500 € angehoben werde und somit 35% aller Eltern keinen Beitrag zu zahlen haben. Durch die weiterhin gewünschte Übernahme freiwilliger Leistungen werde verdeutlich, dass der Stadtverwaltung die Kinderbetreuung wichtig sei.

 

Frau Möller gab bekannt, dass Bündnis 90 / Die Grünen der Geschwisterkindregelung und dem Wunsch einer landeseinheitlichen Elternbeitragstabelle zustimmen werde.

Die Elternbeitragstabelle könne in der Form von den Grünen jedoch nicht mitgetragen werden. Dies wäre innerhalb von zwei Jahren die zweite Erhöhung. Sie bat die Verwaltung darum, die Staffelung auf bis über 150.000 € Jahreseinkommen zu erweitern und mit den Mehreinnahmen dieser Beiträge die mittleren Einkommensstufen zu entlasten.

 

Herr Brüggemann berichtete, dass im Stadtgebiet Kamen rd. ein Dutzend Familien ein Jahreseinkommen von über 70.000 € aufwiesen. Würde die Elternbeitragstabelle bis zu einer Stufe von über 150.000 € fortgeführt, würde Mehreinnahmen von rund 7.000 € entstehen. Das würde zu Entlastungen im mittleren Bereich von Centbeträgen führen. Ferner würde diese Entlastung zu einem ungewollten Systembruch führen.

 

Frau Scharrenbach bemerkte, dass ein Systemwechsel entstanden sei, weg von einer Angebots- hin zu einer Nachfragefinanzierung. Das KiBiz gebe Antworten auf Fragen, auf welche das GTK keine aufwies.

 

Bereits im Juni 2006 wurden 110.000 € auf die Eltern umgelegt. Diese Erhöhung habe nicht voll gegriffen. Die von Herrn Güldenhaupt angesprochene Bedarfsabfrage sei schwierig zu bewerten, da zu der Zeit die Elternbeiträge ungewiss waren.

Sie riet, erst mal auf eine Erhöhung zu verzichten und die weitere Entwicklung zu beobachten.

Frau Scharrenbach erklärte die Beschlussvorlage als familienunfreundlich und gab bekannt, dass die CDU-Fraktion dieser nicht zustimmen werde.

 

Sie gab zu bedenken, dass Familien aufgrund der hohen Beiträge nur noch 25 Std. buchen würden. Deshalb sei es sinnvoll, die Differenz zwischen 25 zu 35 Stunden zu verringern. Bei Einrichtungen, die über eine 45-stündige Betreuungszeit hinaus geöffnet haben, solle ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden.

 

Frau Scharrenbach forderte die Verwaltung auf, die Beschlussvorlage zurückzuziehen.

 

Herr Brüggemann hob hervor, dass sich das Land deutlich aus der Finanzierung, durch Wegfall des Elternbeitragsdefizitausgleichsverfahren, zurückzöge.

Da das Buchungsverhalten der Eltern noch nicht abschließend abschätzbar sei, habe die Verwaltung eine Revision nach zwei Jahren vorgeschlagen. Er sei davon überzeugt, dass die vorgelegte Elternbeitragstabelle sozial ausgeprägt sei. Es sei auch Trägerwunsch gewesen, zur Basis 35 Stunden, bei 25 Stunden 1/8 abzuziehen und bei 45 Stunden 1/3 draufzurechnen.

Die 19%ige Erwartungshaltung des Landes führe automatisch zu Erhöhungen.

Ferner sei es Wunsch der Verwaltung, weiterhin freiwillige Leistungen, derzeit in Höhe von rd. 500.000 €, aufrechtzuerhalten. Er bat um Zustimmung zu der vorgelegten Beschlussvorlage.

 

Herr Ritter stützte aus Trägersicht die Aussage, dass sich die in Trägergesprächen geäußerten Wünsche und Vorstellungen in der Beschlussvorlage wiederfinden würden. Eine sozial gerechte Staffelung sei entstanden, auch wenn dadurch einige Eltern in den mittleren Einkommensbereichen stärker belastet werden. Als positiv sehe er die Revision in zwei Jahren an. Grundsätzlich sei die Tabelle ein guter Einstieg ins neue System.

 

Frau Möller erklärte, dass sie in der Erweiterung der Staffelung ein Chance gesehen habe, Eltern im mittleren Einkommensbereich zu entlasten. Die erwarteten Mehreinnahmen in Höhe von 7.000 € seien für eine Entlastung allerdings zu wenig.

 

Herr Klanke führte an, dass die Stadt gezwungen sei, Elternbeiträge zu erhöhen. Auf eine Erhöhung zu verzichten würde bedeuten, bewusst auf Einnahmen zu verzichten.

 

Frau Scharrenbach ging auf die komplette Übernahme der Trägeranteile als freiwillige Leistung ein. Bei kirchlichen Trägern werde ein Teil der Trägeranteile übernommen, bei anderen Trägern der komplette Trägeranteil. Hier stelle sich die Frage der Gerechtigkeit, wenn einige Träger komplett subventioniert werden.

Ferner hinterfragte sie die Sinnhaftigkeit der letzten Erhöhung. Damals wurden die Beiträge um 10 bzw. 20% erhöht. Das dadurch angestrebte Haushaltssoll für 2007 betrug 870.000 €, erreicht wurden aber nur rd. 770.000 €.

 

Herr Brüggemann bemerkte, dass durch Verzicht auf Elternbeiträge die Refinanzierung fehlen würde, was der kommunale Haushalt nicht voll tragen könne.

 

Herr Ritter wies darauf hin, dass der Kooperationsvertrag im grundsätzlichen Einvernehmen geschlossen wurde. Die Stadt sei absolut verlässlich. Positiv zu erwähnen sei ferner, dass die Stadtverwaltung für jede Einrichtung eine Gruppe des Gruppentypes I (Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren) vorgesehen habe.

 

Die Angst, dass Eltern aus finanziellen Gründen nur eine 25-stündige Betreuungszeit wählen würden, habe sich nicht bestätigt. Aufgrund der hohen Einstiegsstufe stelle sich für viele Eltern die Problematik nicht.

 

Frau Dyduch fragte nach, ob über die Beschlussvorlage als Ganzes abgestimmt werden solle oder über jeden einzelnen Punkt einzeln.

 

Abstimmung:

Es wurde einheitlich bestimmt, über jeden Punkt einzeln abzustimmen.