Beschluss:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte “Achte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen” und billigt zugleich die dieser Satzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 


Abstimmungsergebnis: bei 13 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Hasler verwies auf die Kostenstruktur dieser Gebührenart. Es sei festzustellen, dass die größten Kostenanteile wie die Kreiseinheitsgebühr und die Abfuhrkosten nicht beeinflussbar seien. In seinen weiteren Ausführungen ging er dezidiert auf das Projekt “Sauberes Kamen” ein und verdeutlichte, dass an dem Ziel einer sauberen Stadt Kamen festgehalten werde. Den Mit­arbeitern der GWA sei eine gute Arbeitsleistung zu bestätigen. Jedoch habe seine Fraktion mit der Aktion das Ziel der Müllreduzierung bzw. –vermeidung verbunden. Dieses Ziel sei nicht er­reicht worden. Das zeige die Realität, die seine Fraktion nun zu kritischen Bewertungen der Fortsetzung des Projektes veranlasse. Es müsse zwingend mehr ordnungspolitisch gehandelt werden. Bei Verstößen müsse vielmehr auf die Verhängung von Bußgeldern gesetzt werden. Die Gebührenkalkulation lasse einen Umdenkungsprozess nicht erkennen. Eine sukzessive Reduzierung des Müllbeseitigungsaufwands sei erneut nicht eingerechnet worden. Die Umset­zung des Projektes werde deshalb als gescheitert angesehen. Die CDU-Fraktion werde daher den Beschlussvorschlag nicht mittragen, um ein politisches Signal zu setzen.

 

Herr Baudrexl wies darauf hin, dass jährlich ein Bericht zu dem Projekt “Saubere Stadt Kamen” abgegeben werde. Der sei zustimmend zur Kenntnis genommen worden, die Weiterführung sei ausdrücklich begrüßt worden. Das Projekt müsse losgelöst von der Gebührenkalkulation thema­tisiert werden, auch mit Blick auf bestehende Verträge mit der GWA, die es zu beachten gelte.

 

Herr Brüggemann erinnerte an den seinerzeit einstimmigen Beschluss nach Auslaufen der För­dermittel für das aus dem Programm Arbeit statt Sozialhilfe finanzierten Projektes für eine sau­bere Stadt zum 31.12.2004, die anfallenden Kosten durch den Gebührenhaushalt zu tragen. Er verwies zudem auf einstimmige Bestätigungen einer wirkungsvollen Öffentlichkeitsarbeit durch die GWA. Die geleistete Aufklärungsarbeit sei nicht verfehlt. Die Stellenzahl konnte von 10 auf 8 reduziert werden. Ein Ausstieg aus dem Vertrag, so Herr Brüggemann, führe die Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit. Eine Reduzierung auf die Intensivierung des ordnungsrechtlichen Bereichs werde nicht befürwortet.

In diesem Zusammenhang wies er auf die anstehende Einführung des zusätzlichen Projektes Sicherheit, Sauberkeit und Service an ÖPNV-Plätzen hin. Er halte es für möglich, beide Projekte operativ zusammenzuführen. Mit der Gebührenkalkulation sei im Übrigen eine Punktlandung gelungen.

 

Das Projekt Saubere Stadt Kamen, so Frau Dyduch, sei politisch gewollt. Das Bewußtsein zur Müllvermeidung in der Bevölkerung habe dank gezielter Öffentlichkeitsarbeit ihrer Meinung nach zugenommen. Sie gehe davon aus, dass aufgrund der ordnungsbehördlichen Verordnung Ver­stöße bereits geahndet werden. Eine noch stärkere Kontrolle müsse zwangsläufig höhere Per­sonalkosten zur Folge haben.

Die im Gebührenhaushalt dargestellten Erhöhungen hielt Frau Dyduch für vertretbar, zumal sie durch die gestiegene Kreiseinheitsgebühr verursacht worden seien. Daher werde ihre Fraktion auch dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Der bestehende Vertrag mit der GWA, ergänzte Herr Brüggemann, könne frühestens zum 30.06.2008 mit Wirkung zum 31.12.2008 gekündigt werden. In der Gebührenkalkulation seien daher zwingend die Kosten zu berücksichtigen.

 

Herr Kühnapfel sah die Diskussion um das Projekt Saubere Stadt Kamen beim Gebührenhaus­halt als verfehlt an. Den vorgelegten Gebührenhaushalt werde seine Fraktion mittragen. Auch er habe einen Rückgang bei der Müllvermeidung feststellen können, jedoch halte er es für sinn­voller, das Bewusstsein zu schärfen und weniger auf ordnungspolitische Maßnahmen zu setzen. Die Aufklärungsaktionen seien noch effektiver zu gestalten.

 

Herr Kloß erklärte, dass seine Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde. Das Projekt werde weiterhin für richtig gehalten, wenn auch einzuräumen sei, dass an einigen Stellen im Stadtgebiet des Öfteren ordnungsbehördliche Kontrollen durchgeführt werden könnten.

 

Mit der Ablehnung der Beschlussvorlage wolle, so Frau Scharrenbach, die CDU-Fraktion ein politisches Signal setzen. In der Vergangenheit sei mehrfach auf fehlende Kontrollen hingewie­sen worden. Die Zusage der Verwaltung, in 2006 die Kontrollen zu erhöhen, sei für sie nicht nachprüfbar gewesen, da ein entsprechender Bericht gefehlt habe. Fakt sei, dass das Bewußt­sein zur Müllvermeidung abgenommen habe und eine Verhaltensänderung nicht zu erkennen sei. Das Projekt JobSozial 100 zeige, dass sehr wohl mehr Ordnungsmaßnahmen möglich seien. Der Betrag von 433.000 € ließe sich der Höhe nach nicht nachvollziehen.

 

Herr Baudrexl wies erneut auf die Kündigungsfristen hin. Die Konsequenz daraus sei, dass in der Gebührenkalkulation die Kosten für das Projekt aufgeführt sein müßten.

 

Herr Brüggemann erklärte, dass bei Aufgabe des Projektes keine Möglichkeit mehr bestehe, bei der Bevölkerung eine Bewußtseinsförderung zu erreichen. Er bemerkte, dass Ordnungswid­rigkeiten nur bei Vorlage eines konkreten Anhaltspunktes geahndet werden könnten.