Beschluss:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte “Dritte Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Kamen”.

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Herr Kaminski erläuterte, dass die Erhöhung der Hundesteuer nicht nachvollziehbar sei, da keine entsprechende Leistung gegenüber stehe. Unter sozialpädagogischen Aspekten sei die Hundehaltung gerade bei jungen Familien mit Kindern bzw. bei Senioren zu begrüßen und folglich eine Erhöhung der Hundesteuer nicht gerechtfertigt. Die durch Hunde verursachten Verunreinigungen im Stadtgebiet begründeten eine Erhöhung im vorliegenden Maße ebenfalls nicht.

 

Herr Baudrexl entgegnete, dass mit Steuern keine Gegenleistung verbunden sei. Eine Kommune könne sich typischerweise damit refinanzieren. Gleichwohl besitze die Hundesteuer eine ordnungspolitische Funktion.

 

Herr Kühnapfel verdeutlichte, dass in der Bevölkerung oftmals die Hundesteuer mit einer Gebühr und einer damit verbundenen Gegenleistung verwechselt werde. Er regte an, diesbezüglich noch mehr Aufklärung seitens der Verwaltung zu leisten. Mit der Erhöhung von 80 € auf 90 € könne seiner Meinung nach ordnungspolitisch keine Änderung erreicht werden. Da nun auch die Zahlung der Hundesteuer in Raten ermöglicht werden solle, bat er um Mitteilung, ob dadurch ein höherer Verwaltungsaufwand zu berücksichtigen sei.

 

Herr Hupe erwiderte, dass die eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme ohne größeren Aufwand die Abwicklung von Ratenzahlungen ermöglichten. Zur Frage der Bereitstellung von Hundewiesen werde es im Januar gemeinsame Gespräche mit Hundehaltern geben.

 

Frau Dyduch erklärte, dass ihre Fraktion dem Beschlussvorschlag zustimmen werde, da es sich um eine moderate Steigerung (seit 2001) handele.