Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die im Entwurf beiliegende Ordnungsbehördliche Verordnung zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern im Stadtgebiet Kamen.

 


Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen


Für die SPD-Fraktion nahm Frau Dyduch zu diesem Thema Stellung. Mit der vorgelegten ordnungsbehördlichen Verordnung könne die erklärte Zielsetzung der deutlichen Reduzierung von Brauchtumsfeuern erreicht werden. Die ergänzende Allgemeinverfügung berücksichtige die besonderen Interessen der landwirtschaftlichen Betriebe. Auch unter umweltpolitischen Aspekten sei insofern ein sinnvoller Kompromiss erreicht. Ihre Fraktion werde daher dem Beschlussvorschlag zustimmen.

 

Herr Kühnapfel erläuterte, dass zunächst keine Einwände bezüglich der ordnungsbehördlichen Verordnung bestanden hätten, weil dadurch die Eindämmung von Brauchtumsfeuern hätte umgesetzt werden können. Dieses Ziel könne aber nicht durch den Erlass einer Allgemeinverfügung erreicht werden, die den Landwirten, Baumschul- und Gärtnereibetreibern die Möglichkeit einräume, in den gesamten Wintermonaten fast uneingeschränkt ihren Grünschnitt zu verbrennen. Die Zahl der Feuer würde sich, auf das gesamte Jahr gesehen, dann nicht reduzieren. Er habe Verständnis dafür, dass den landwirtschaftlichen Betrieben die Möglichkeit zur Grünschnittverwertung gegeben würde. Jedoch sei dies im Rahmen einer Verbrennung der falsche Weg. Darüber hinaus seien die Voraussetzungen, den Landwirten und Gärtnern mit der Allgemeinverfügung Ausnahmen einzuräumen, nicht gegeben. Zulässig sei die Verbrennung von Grünschnitt nur, wenn dies unschädlich für die Bevölkerung sei und es keine alternative Verwertungsmöglichkeit gebe. In diesem Zusammenhang wies er auf zentrale Sammelstellen der Wertstoffhöfe hin, bei denen die Bauern ihre Grünschnitte entsorgen könnten. Über eine Gebührenermäßigung für diesen Personenkreis müsse man dann nachdenken. Des weiteren merkte er kritisch an, sei seine Fraktion wie auch der Landschaftsverband im Vorfeld nicht zu dieser Verordnung angehört worden. Sollte die Allgemeinverfügung in Verbindung mit der ordnungsbehördlichen Verordnung in der jetzigen Form bestehen bleiben, so Herr Kühnapfel, und der umweltrechtliche Aspekt weiterhin keine Beachtung finden, werde seine Fraktion dieser Vorlage nicht zustimmen.

 

Aus Sicht der CDU-Fraktion, schilderte Frau Scharrenbach, sei die ordnungsbehördliche Verordnung erforderlich geworden, weil Kontrollmechanismen der Verwaltung zu Ostern nicht funktioniert hätten. Der zentrale Aussendienst sei personell nicht ausreichend besetzt gewesen. Des weiteren habe sich die Verwaltung nicht hinreichend der Problemsituation in der Nordstadt gestellt und habe die Anzahl der Osterfeuer aus diesem Bereich nicht unterbunden. Sie sah die SPD-Fraktion als Mehrheitsfraktion für diese Situation mit in der Verantwortung. Ferner erkundigte sie sich nach den in Zukunft beabsichtigten Kontrollmechanismen der Verwaltung, insbesondere ob genügend Kontrollpersonal eingeplant werde.

 

Herr Brüggemann entgegnete, Er versichere, angemessene Kontrollen zu organisieren.

Ferner wies er darauf hin, dass mit der Verordnung eine Reduzierung der österlichen Brauchtumsfeuer von ca. 300 auf deutlich unter 100 erreicht werden könne. Durch die zeitliche Beschränkung werde ebenfalls die bis dato mehrtägige Belästigung der Bürger minimiert. Die Regelung bezüglich der Abstände, die zu Gebäuden einzuhalten seien, bewirke, dass Brauchtumsfeuer in dicht besiedelten Gebieten wie in der Nordstadt faktisch nicht mehr zulässig seien.

Herr Brüggemann führte aus, dass fast die Hälfte des Stadtgebietes durch die Landwirtschaft bewirtschaftet werden. Er verdeutlichte, dass für die landwirtschaftlichen Betriebe die Grünschnittentsorgung bei der Deponie in Ostbüren aufgrund der Menge und Entfernung einen unverhältnismäßig hohen personellen, zeitlichen sowie finanziellen Aufwand darstelle. Eine Abgabe beim Wertstoffhof in Heeren-Werve sei nicht möglich. Nach Abwägung des Entsorgungsgebotes und aller Interessen sehe er in der Allgemeinverfügung die praktikabelste Kompromisslösung.

 

Herr Knop bezweifelte eine Reduzierung der Rauch- und Schadstoffbelästigung. Darüber hinaus sehe er das Problem, dass nicht alle Kamener Bürger, insbesondere die ausländischen Mitbürger, diese Verordnung verstehen und sich daran halten würden. Weil eine Grünschnittentsorgung nur in Ostbüren möglich sei, sehe er dringenden Bedarf, auf städtischen Gebiet eine zentrale Sammelstelle zu schaffen. Da seiner Ansicht nach keine effektive Regelung geschaffen werde, werde seine Fraktion der Verordnung nicht zustimmen.

 

Herr Kaminski schloss sich der Argumentation seiner Vorredner an. Er betonte, dass mit der Allgemeinverfügung Ausnahmeregelungen getroffen würden, die für eine Vielzahl der Bürger nicht nachvollziehbar seien. Im übrigen halte er den Abtransport des Grünschnitts nach Ostbüren für zumutbar. Die Bevorzugung eines bestimmten Personenkreises sei nicht akzeptabel.

 

Zu der CDU Forderung nach intensiveren Kontrollen mahnte Frau Dyduch den personalwirtschaftlichen Aspekt an. Unter dem Aspekt des fortgesetzten Personalabbaus bei der Verwaltung sei das nicht umsetzbar.

 

Frau Middendorf skizzierte das System einer Ökobilanz, bei dem das Verhältnis einer thermischen Verwertung von Bäumen und Sträuchern zu einer bereits durch diese Pflanzen erfolgten Sauerstoffproduktion zu sehen sei. Sie schloss eine Entsorgung nach Ostbüren als unzumutbar aus.

Des weiteren forderte sie, gegen Ordnungswidrigkeiten restriktiver vorzugehen, zumal ein Höchstbetrag von 5.000 Euro vorgesehen sei.

 

Herr Kühnapfel erklärte, dass er grundsätzlich keine Einwände zu Brauchtumsfeuern hätte, jedoch müsse die Anzahl überschaubar sein. Die Verbrennung stelle die preisgünstigste Variante der Entsorgung dar, grundsätzlich gäbe es aber keine umweltverträgliche Verbrennung, es sei denn, sie fände in einer geschlossenen Feuerungsanlage statt.

Eine geringe Anzahl von Feuern zu Ostern könne seitens seiner Fraktion auch unter dem Aspekt der Schadstoffbelastung toleriert werden, jedoch werde mit der Allgemeinverfügung keine Reduzierung der Brauchtumsfeuer erreicht. Er halte an der Auffassung fest, dass es sehr wohl möglich sei, Sammelstellen für Strauchschnitte im Stadtgebiet einzurichten bzw. die Wertstoffhöfe geringfügig umzustrukturieren.

 

Herr Brüggemann entgegnete, dass zur Strauchschnittentsorgung von Landwirten bei Sammelstellen bzw. durch Transportübernahme durch die GWA der Aspekt der Gebührengerechtigkeit berücksichtigt werden müsse. Die Menge, die bei landwirtschaftlichen Betrieben anfalle, stehe nicht in Relation zu dem, was bei einem normalen Haushalt an Grünschnitt anfalle.

 

Herr Schneider legte dar, dass seine Fraktion bereits vor Jahren auf Mißstände in der Nordstadt zu Ostern hingewiesen habe. Insoweit habe sich die CDU dieser Verantwortung gestellt und regelmäßig auf Probleme mit Brauchtumsfeuern aufmerksam gemacht.

 

Herr Hasler fügte hinzu, dass seine Fraktion der Verordnung zustimmen werde, sofern die Verwaltung intensivere Kontrollen und eine bessere Rufbereitschaft zu Ostern gewährleiste. Es müsse den Bürgern klar sein, dass die Einhaltung der Vorschriften durch die Verwaltung überprüft werde.

 

Herr Hupe erinnerte an Kontrolltätigkeiten im letzten Jahr, die in der Nordstadt noch ergänzt worden seien durch Informationsschreiben zur Problematik der Müllverbrennung. Tatsächlich hätte es lediglich eine konkrete Beanstandung zu einem genehmigten Feuer gegeben, dem die Verwaltung auch nachgegangen sei.

 

Herr Klanke bat zu berücksichtigen, dass über eine Verordnung, die die Anzahl und die Dauer von Brauchtumsfeuer zu Ostern regele, abgestimmt werden solle und nicht über umwelt- und ordnungsrechtlichen Grundsatzthesen zu befinden sei.

 

Herr Grosch teilte mit, dass die zu erlassene ordnungsbehördliche Verordnung in Ordnung sei. Wegen des untrennbaren Zusammenhangs mit der Allgemeinverfügung, die ökologisch nicht zu vertreten sei werde er ablehnend abstimmen.

 

Herr Kühnapfel zeigte die fehlende Gleichbehandlung auf, die allein durch die Existenz der Allgemeinverfügung gegeben sei. Die durch die Verwaltung getroffene Regelung habe keine Vorbildfunktion für die Bevölkerung, da den Landwirten eine kostenfreie Verwertung eingestanden werde und die Bürger für ihren Grünschnitt Gebühren zu entrichten haben.

 

Auf Anfrage von Herrn Eisenhardt versicherte Herr Hupe die Durchführung von Kontrollen in ausreichendem und angemessenen Maß.

 

Herr Kissing betonte, dass aus Sicht der CDU-Fraktion die Kontrollmechanismen nicht ausgereicht hätten. Insoweit bat er erneut um Informationen, ob der Kontrollvollzug der Verwaltung zu Ostern verbessert werde.

 

Herr Hupe gab zu bedenken, dass resultierend aus der Reduzierung der Osterfeuer eine quantitativ höhere Kontrolle durch den Ordnungsdienst erfolgen werde.

 

Aufgrund den Äußerungen seitens der Verwaltung, so Herr Kissing, sehe er durch die ordnungsbehördliche Verordnung keine Verbesserung in der Kontrolle der Brauchtumsfeuer. Aus diesem Grund werde seine Fraktion der Beschlussvorlage nicht zustimmen.

 

Herr Brüggemann bat zu beachten, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Angaben zur personellen Besetzung des Ordnungsdienstes gemacht werden könnten und die Kontrollen nicht quantifizierbar seien. In der Verordnung sehe er ordnungspolitisch eine sinnvolle Lösung.

Er wiederholte, dass die Verwaltung angemessene Kontrollen organisieren werde.

 

Herr Wiedemann verließ um 17.30 Uhr den Sitzungssaal und nahm an der weiteren Beratung nicht mehr teil.