Beschluss:

 

1.    Der Rat stellt die Eröffnungsbilanz der Stadt Kamen zum 01.01.2005, den Anhang und den Lagebericht gemäß § 92 in Verbindung mit § 96 GO NRW fest.

2.    Der Rat erteilt dem Bürgermeister Entlastung gemäß § 92 in Verbindung mit § 96 GO NRW.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Baudrexl wies auf den hohen Stellenwert der Eröffnungsbilanz hin. Sie stelle den Ausgangspunkt der kaufmännischen Buchführung für die Stadtverwaltung dar und sei somit als Grundlage aller zukünftigen Haushalte zu sehen, und nicht nur von Bedeutung für die Haushaltsplanungen der Jahre 2005 bis 2007 sowie die bereits vorgelegten Jahresabschlüsse 2005 und 2006. Der Rechnungsprüfungsauschuss habe in seiner Sitzung am 10.09.2007 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gemeindeprüfungsanstalt habe der Stadt im Rahmen der überörtlichen Prüfung in ihrem Prüfungsbericht bezüglich der vorgenommenen Bewertungen und Bilanzierungen eine gute Qualität bescheinigt. Die Feststellungen seien durch die Verwaltung akzeptiert und in der Bilanz berücksichtigt worden. Die Bilanzsumme weise nun einen Betrag von rd. 399 Mio. Euro aus. Diese Steigerung von ca. 20 Mio. Euro resultiere insbesondere aus der Erhöhung des Anlagevermögens um 16 Mio. Euro, des Eigenkapitals um 9 Mio. Euro sowie der Sonderposten um 8 Mio. Euro.

Herr Baudrexl erinnerte an den NKF-Einführungsprozess beginnend mit Vorlage des Haushaltes 2005 und des 1. Entwurfes der Eröffnungsbilanz. Er gab zu bedenken, dass sich die Änderungen in der Eröffnungsbilanz zwangsläufig auf die bereits vorgelegten zur Zeit in der Prüfung befindlichen Jahresabschlüsse 2005 und 2006 auswirken würden.

Den Mitarbeitern des Inneren Services, insbesondere der NKF-Projektgruppe, dankte er für das Engagement und ihre Arbeitsleistung in den letzten 4 Jahren im Rahmen des NKF-Umstellungsprozesses. Aufgrund der frühen Einführung des kaufmännischen Rechnungswesens habe die Verwaltung nicht auf Erlasse und Arbeitsanweisungen, die mittlerweile vorlägen, zurück greifen können. Ohne diese verbindlichen Vorgaben habe man in eigenem Ermessen Bewertungen und Bilanzierungen vornehmen müssen; eine im Ergebnis solide Arbeitsleistung, die sich in der Eröffnungsbilanz widerspiegele.

 

Herr Müller erklärte, dass die umfangreichen Vor- bzw. Nacharbeiten des Rechnungsprüfungsamtes zur Eröffnungsbilanz durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis genommen wurden und sprach als Ausschussvorsitzender ebenfalls den Mitarbeitern der beteiligten Fachbereiche 10 und 14 seinen Dank aus. In seiner Sitzung am 10.09.2007 habe sich der Rechnungsprüfungsausschuss dem vorgelegten Prüfbericht einstimmig angeschlossen und gebe damit dem Rat die Empfehlung, die Eröffnungsbilanz in ihrer jetzigen Form festzustellen sowie dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

 

Herr Kissing erläuterte, dass die vorgenommen Änderungen zur Eröffnungsbilanz durch die CDU-Fraktion mitgetragen würden. Die Änderung der Bilanzsumme auf knapp 400 Mio. Euro sei für ihn nicht ausschlaggebend. Vielmehr müsse Augenmerk auf die zukünftige Entwicklung des Vermögens, des Eigenkapitals sowie der weiteren Positionen hinsichtlich ihrer Relation zueinander gelegt werden.

Aus dem Fazit des Lageberichtes entnehme er deutliche Hinweise zur Gesamtsituation des Haushaltes, die jedoch im Rahmen der nächsten Haushaltsplanberatungen thematisiert werden müssten. Gleichwohl werde seine Fraktion der Beschlussvorlage zustimmen.

 

Herr Kaminski würdigte die Arbeitsleistung der Verwaltung im Hinblick auf die frühzeitige Einführung von NKF. Der Lagebericht zeige jedoch auf, dass das Anlagevermögen einen hohen Anteil am Gesamtvermögen ausmache, das Eigenkapital langfristig abgebaut und die Liquiditätssicherung gefährdet werde. Er hoffe, dass diese Finanzsituation sich noch in positiver Hinsicht ändern werde. Er dankte den Mitarbeitern der Verwaltung für die Vorlage einer soliden Eröffnungsbilanz.

 

Abschließend bedanke sich Herr Hupe bei dem Kämmerer der Stadt Kamen, Herrn Baudrexl, für seine geleistete Arbeit hinsichtlich der NKF-Umsetzung.