Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt den Bürgermeister, durch ein Schreiben die Landes­regierung vom Wunsch des Integrationsrates zu unterrichten und so das Anliegen des Integrationsrates zu unterstützen.

Damit folgt der Rat der Bitte des Integrationsrates.


Abstimmungsergebnis: bei 1 Gegenstimme mehrheitlich angenommen


Einleitend verwies Herr Rickwärtz-Naujokat auf die vorliegende Beschlussvorlage, die im vollem Umfang von seiner Fraktion unterstützt werde. Mit dem Anliegen, sich für das kommunale Wahlrecht von Migrantinnen und Migranten einzusetzen, werde das Ziel einer größeren Anteilnahme bzw. Identifikation sowie einer besseren Mitbestimmung ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger am Gemeinschaftsleben verbunden. Er machte darauf aufmerksam, dass bereits einige deutsche Großstädte dieses Anliegen unterstützen würden und europäische Nachbarländer inzwischen das Wahlrecht eingeführt hätten.

 

Den Ausführungen seines Vorredners schloss sich Herr Kühnapfel an und fügte hinzu, dass er das kommunale Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten als eine politische Selbstverständlichkeit ansehe. Den ausländischen Mitbürgern werde somit die Möglichkeit zur vollständigen und gleichberechtigten Mitgliedschaft an der Gemeinschaft gegeben.

 

Herr Hasler bezog sich auf den im Integrationsrat gefassten Beschluss, der mit den Gegenstimmen der CDU zustande gekommen sei. Aufgrund dieser demokratischen Entscheidung des Integrationsrates werde seine Fraktion dem heutigen Beschlussvorschlag zustimmen. Allerdings wies er auf die mehrheitliche Beschlussfassung im Integrationsrat hin und beantragte daher, den Beschlussvorschlag um das Wort “mehrheitlich” zu erweitern, um die nicht einheitliche Willensbildung zu verdeutlichen.

 

Herr Grosch teilte mit, dass er die Argumentation des Herrn Rickwärtz-Naujokat sowie des Herrn Kühnapfel komplett unterstütze. Seiner Meinung nach werde jedoch mit der Beschlussvorlage nicht hinreichend der Wunsch des Integrationsrates zur Einführung des kommunalen Wahlrechtes für Migrantinnen und Migranten verdeutlicht. In der Begründung zur Beschlussvorlage werde der Eindruck vermittelt, der Rat werde nur das Schreiben an die Landesregierung mit dem Wunsch des Integrationsrates befürworten, nicht aber die Einführung des kommunalen Wahlrechtes als solches. Diese Intention könne dadurch erreicht werden, dass im Beschlussvorschlag das Wort “so” gestrichen werde.

 

Herr Hupe gab den Hinweis, dass die jetzige Beschlussvorlage sich inhaltlich konsequent an den im Integrationsrat gefassten Beschluss orientiere. Er bestätigte , dass mit der vorliegenden Textformulierung die Absicht verbunden sei, eine breite Zustimmung zu erlangen.

 

Herr Kloß sprach für die BG-Fraktion und erklärte, dass diese nicht einstimmig dem Beschluss folgen werde.

 

Nach Rücksprache beantragte Herr Hasler die Abänderung des Beschlussvorschlages wie folgt:

Der Rat der Stadt Kamen beauftragt den Bürgermeister, durch ein Schreiben die Landesregierung vom mehrheitlichen Wunsch des Integrationsrates zu unterrichten. Damit folgt der Rat der Bitte des Integrationsrates.

 

Herr Hupe verdeutlichte, dass die Streichung des Wortes “so” im Beschlussvorschlag, wie von Herrn Grosch gefordert, keine inhaltliche Änderung bewirke. Es werde dadurch nicht die Aussage getroffen werden können, der Rat setze sich wie der Integrationsrat auch für das kommunale Wahlrecht ein.

Bezüglich des Antrages der CDU-Fraktion argumentierte er, der Beschluss, auch wenn er mehrheitlich gefasst worden sei, sei ein Auftrag eines politischen Gremiums und müsse somit umgesetzt werden. Er sei jedoch bereit, in dem von ihm zu verfassenden Schreiben an die Landesregierung auf die mehrheitliche Beschlussfassung im Integrationsrat hinzuweisen.

 

Daraufhin wurden die Sachanträge zurückgezogen.