Beschlussempfehlung:

 

Für die Teilnahme an den Schulkonferenzen der Kamener Schulen gem. § 61 Abs. 2 Schul­gesetz NRW werden benannt:

 

stimmberechtigtes Mitglied

 

der für Schulträgeraufgaben zuständige Beigeordnete/Dezernent oder

ein vom Bürgermeister benannter Vertreter der Verwaltung

 

 

beratende Mitglieder

 

die / der Vorsitzende des Schul- und Sportausschusses und

die / der stellv. Vorsitzende des Schul- und Sportausschusses


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen