Beschluss:

 

Die Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

1.                  Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2005 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

2.                  Der Lagebericht wird genehmigt.

3.                  Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 398.727,93 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.

 

4.                  Im Haushaltsjahr 2006 werden beim Produkt 57.02.01 - Anteile an Unternehmen - bei den Transferaufwendungen (Zeile 15) gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 78.727,93 Euro genehmigt.

 


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen


Nach Auffassung von Frau Dyduch seien der Jahresfehlbetrag der Verlustabdeckung für das operative Geschäft des Stadthallenbetriebs und die in 2006 zusätzlich angefallenen Investitionsleistungen für Erhaltungsaufwand getrennt zu betrachten. Weil diese Investition zur Aufrechterhaltung der Nutzungsqualität im MFB-Bereich begründet und nachvollziehbar sei, werde der Verwaltungsvorlage zugestimmt.

 

Grundsätzlich ablehnend zum Verlustbetrieb Stadthalle äußerte sich Herr Kaminski.