Beschluss:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2007 mit ihren Anlagen wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis: bei 17 Gegenstimmen mit Mehrheit angenommen


Nach einvernehmlicher Absprache im Ältestenrat wurde die Redezeit für einen Redner jeder Fraktion auf 15 Minuten verlängert.

Zum Verfahren wurde verabredet, nach den Grundsatzerklärungen der Fraktionen und der Generaldebatte über die vorgelegten Sachanträge in chronologischer Reihenfolge zu beraten und abzustimmen. Abschließend soll über den Gesamthaushalt beschlossen werden.

Zur Form der Protokollierung wurde vereinbart, die Haushaltsreden der Fraktionen, soweit sie vorgelegt werden, als Anlage dem Protokoll beizufügen.

 

Haushaltsreden der Fraktionen

 

Frau Dyduch begründete in ihrem Statement die Zustimmung ihrer Fraktion zur vorgelegten Haushaltssatzung und zum NKF-Produkthaushaltsplan 2007.

- Redebeitrag s. Anlage 3 -

 

Herr Kissing nahm für die CDU-Fraktion eine Bewertung der Haushalts- und Finanzplanung und der dazu vorgelegten Entwürfe vor.

- Redebeitrag s. Anlage 4 –

 

Für die Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN nahm Herr Kühnapfel zum Teil kritisch Stellung und teilte abschließend mit, dass dem vorgelegten Haushaltsplanentwurf insgesamt mit Ausnahme der Maßnahme zur Reaktivierung des Ratssaales zugestimmt werde.

- Redebeitrag s. Anlage 5 –

 

Eine Bewertung des Haushaltsplanentwurfs für die FDP-Fraktion nahm Herr Knop vor und begründete die Ablehnung seiner Fraktion.

- Redebeitrag s. Anlage 6 –

 

Herr Kloß teilte mit, dass die BG-Fraktion den Entwurf ablehnen werde und gab für die BG-Fraktion eine Stellungnahme ab.

- Redebeitrag s. Anlage 7 –

 

Herr Grosch gab sein Statement zur Haushaltsentwicklung und zum vorgelegten Planentwurf für die GAL Kamen ab.

- Redebeitrag s. Anlage 8 –

 

Nach einer Sitzungspause wurde an dieser Stelle der Tagesordnungspunkt 11 behandelt.

 

Eine Generaldebatte erfolgte nicht.

 

Beratung und Abstimmung der Sachanträge

 

Antrag 1 der CDU-Fraktion

Verzicht auf weitere Sanierungsmaßnahmen am Bürgerhaus Heeren und Verkauf des Gebäudes

 

Den Antrag begründete Herr Eisenhardt. Er erinnerte an einen gleichlautenden Antrag im vergangenen Jahr, der mit Blick auf fraktionsinternen Beratungsbedarf und ein gesamtstädtisches Raumnutzungskonzept zurückgestellt worden sei. Antragszielsetzung bleibe die Privatisierung des Gebäudes. In den letzten Jahren zunehmende Unterhaltungsinvestitionen, 2007 erneut 213.000 Euro, belasteten aus Sicht der CDU-Faktion ungerechtfertigt den städtischen Haushalt. Über eine sinnvolle Vertragsgestaltung könne die Funktion des Hauses für die Vereine sicherlich erhalten werden.

 

Den Stellenwert und die Notwendigkeit des Bürgerhauses mit all seinen vielfältigen Angeboten im Stadtteil hielt Herr Lipinski für unbestritten anerkannt. Ein Verkauf der Einrichtung werde den städtischen Haushalt und die Finanzen im übrigen nicht sanieren. Bilanztechnisch werde lediglich ein Aktivtausch stattfinden.

Er bezweifelte, dass alle Funktionen des Bürgerhauses u.a. als Treffpunkt für Vereine und Familienfeiern unter privater Trägerschaft erhalten und dauerhaft gesichert werden können. Das gelte ganz besonders für die geschichtliche Bedeutung des Gebäudes. Die anfallenden Reparaturen seien angemessen und gerechtfertigt, um weiterhin die Nutzbarkeit in dem gewohnten Umfang zu ermöglichen.

Zu dem Hinweis von Herrn Ebbinghaus auf eine vergleichbare Nutzung der im Eigentum des Schützenvereins betriebenen “Schützenheide” und die Nutzbarkeit der kirchlichen Gemeindehäuser in Heeren, verwies er nochmals auf den besonderen sozialen Gehalt des Bürgerhauses und gewachsene Strukturen.

 

Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

 

 

Antrag 2 der CDU-Fraktion

Bauliche Maßnahmen an Schulen

 

Frau Scharrenbach nahm Bezug auf die im Schulausschuss gegebene Information über den baulichen Zustand der Käthe-Kollwitz-Schule. Weil hier in den vergangenen Jahren zugunsten anderer Schulstandorte nicht investiert worden sei, habe sich ein Sanierungsstau in einer Größenordnung von 800.000 Euro ergeben. Die Schule müsse auch im gebunden Ganztag eine Zukunft haben, die Schülerzahlen seien zudem seit Jahren konstant. Es gelte im kommenden Jahr zumindest mit der Sanierung zu beginnen, um ein Zeichen zu setzen, dass die Käthe-Kollwitz-Schule neben Gesamtschule, Realschule Hauptschule und Gymnasium nicht vergessen werde.

 

Frau Dyduch bestätigte, dass in den vergangenen Jahren fast 13 Mio. Euro für die Kamener Schulen investiert worden seien und räumte ein, dass der Sanierungsbedarf im Bereich der Käthe-Kollwitz-Schule anerkannt werde. Aus wirtschaftlichem Gründen plädiere sie dafür, zunächst die weitere Entwicklung der Schule in den gebundenen Ganztag hinein und der Schülerzahlen abzuwarten, um auf dieser Basis ein zukunftssicheres Sanierungskonzept zu erarbeiten.

Auch die Sanierung vergleichbar vordringlicher anderer Schulstandorte sei geschoben worden. Als Beispiel nannte sie die Diesterwegschule. Schon mit Blick auf die Finanzsituation müsse das akzeptiert werden. Zudem halte sie den Deckungsvorschlag für ungeeignet, weil er sich auf eine fast abgeschlossene Maßnahme (Spiekerstraße) und eine dringend erforderliche Wirtschaftswegsanierung (Roggenkamp) beziehe.

 

Herr Hasler bat die Verpflichtung zur Sanierung des Schulgebäudes unabhängig vom Deckungsvorschlag anzuerkennen. Nach seiner Meinung seien entsprechende Maßnahmen zur zweckgerechten Gebäudeerhaltung und Unterbringung von Kindern mit besonderem Förderbedarf unaufschiebbar.

 

Herr Brüggemann erinnerte an die primäre Aufgabe und Zielsetzung der Verwaltung qualifizierte Unterrichtsabläufe an den Schulen sicherzustellen. Dabei schöpfe die Verwaltung ihre Handlungsmöglichkeiten im Interesse der Schulkinder stets aus. In der Frage der Bewertung von Gebäudequalitäten und Gebäudesubstanz gelte ein umfassendes Abwägungsgebot, das u.a. die finanziellen und haushaltstechnischen Möglichkeiten zu berücksichtigen habe. Der Sanierungsbedarf u.a. des Schulgebäudes der Käthe-Kollwitz-Schule sei unbestritten. Die Fassadenqualität sei einmalig und stadtbildprägend. Deshalb solle erst nach weiterer Prüfung der bautechnischen Erfordernisse zur Substanzerhaltung und nach der Entscheidung über die weitere Entwicklung des Schulkonzeptes für oder gegen einen gebundenen Ganztag über notwendige Renovierungsmaßnahmen in den kommenden Jahren im Rahmen des finanziell Machbaren entschieden werden. Zudem sei ein Rückgang der Schülerzahlen prognostiziert worden. Das Angebot der weiteren Förderschulstandorte innerhalb des Kreises müsse deshalb in die Überlegungen zukunftsfähiger Entscheidungen für die Käthe-Kollwitz-Schule mit einbezogen werden.

 

Herr Eckhardt ergänzte, dass in der letzten Schulausschusssitzung und der Schulleiterdienstbesprechung die Funktionalität des Gebäudes nicht kritisiert worden sei. Vielmehr habe Konsens über die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmenprioritäten bestanden. Der Antrag könne deshalb abgelehnt werden.

 

In der anschließenden teilweise kontrovers geführten Debatte wurde das Pro und Contra des Antrags diskutiert. Während sich die BG-Fraktion für den Antrag aussprach, plädierte die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN dafür, die weitere Schulentwicklung abzuwarten. Frau Möller schlug eine Ortsbesichtigung mit Schulausschuss und der Schulleitung im kommenden Jahr vor, um zunächst mehr Informationen und Klarheit über den bestehenden Sanierungsbedarf und Dringlichkeiten zu gewinnen. Sie bat, den Antrag zurückzustellen.

 

Herr Bürgermeister Hupe wies darauf hin, dass der Antrag für den Haushalt 2007 nicht relevant sei, wenn er zur weiteren Beratung zunächst an den Schul- und Sportausschuss verwiesen werde.

 

Herr Kissing begrüßte den Vorschlag und erklärte sein Einverständnis mit der skizzierten Vorgehensweise.

 

Abstimmungsergebnis: der Antrag wurde mit großer Mehrheit zur weiteren Beratung einschließlich Durchführung einer Ortsbesichtigung der Käthe-Kollwitz-Schule an den Schul- und Sportausschuss verwiesen.

 

 

Antrag 3 der CDU-Fraktion

Organisatorische Optimierungen und neue Strukturen in der technischen Verwaltung

 

Herr Bürgermeister Hupe nahm Bezug auf die bereits in der letzten Sitzung des Rates gegebenen Erläuterungen zur Neuorganisation des Fachbereichs 70 Servicebetriebe. Er rief die Funktionalität und die besondere betriebswirtschaftliche Ausrichtung der Gruppenzuordnungen von Wirtschafts- und Verwaltungsdienst, Gebäudemanagement und Betriebsdienst einschließlich der Stadtentwässerung in Erinnerung. Der Bereich Straßen sei bewusst dem Bereich Planung zugeordnet worden, um praktizierten und bewährten Planungs- und Arbeitsprozessen zu entsprechen. Zur Frage der Privatisierung bzw. Gründung einer Anstalt Öffentlichen Rechts (AÖR) gab er zu bedenken, dass der Trend zur Umstrukturierung in diese Richtung wegen des Ausbleibens deutlicher Kostenvorteile abnehme. Betriebswirtschaftliche Vorteile erreiche man allein durch die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens und damit einhergehender ablauforganisatorischer Anpassungen von der Kameralistik auf die NKF-Doppik. Weil weder organisatorische noch wirtschaftliche Vorteile erzielt werden, schlage die Verwaltung vor, den Antrag abzulehnen.

 

Den Antrag ihrer Fraktion begründete Frau Scharrenbach. Nach ihrer Auffassung reiche die vorgenommene Organisationsänderung nicht aus. Weitere personelle Synergien und Effekte seien mit einer weitergehenden von der CDU beantragten Strukturänderung eines “Stadtbetriebs Kamen” unter Hinzunahme des Straßenbereichs mit eigener kaufmännischer Rechnung zu erwarten.

 

Herr Voss unterstützte den Antrag und stellte für die FDP den Zusatzantrag zur Prüfung einer Verbundlösung mit den Städten des Mittelkreises Bergkamen und Bönen.

 

Frau Dyduch schloss sich den Ausführungen von Herrn Hupe an und erklärte, dass ihre Fraktion den Antrag einschließlich des Zusatzantrages ablehnen werde.

 

Herr Kissing begrüßte den Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion.

 

Herr Kühnapfel empfahl zunächst die Auswirkungen der vorgenommenen Organisationsänderungen abzuwarten. Er warnte vor zu hohen Erwartungen an Effektivitätssteigerungen und flexibilisierten Einsatzmöglichkeiten des Personals. Bereits jetzt sei das Lohnniveau im Bereich des Baubetriebshof nicht hoch. Weitere Einsparungen im Rahmen von Privatisierungen beispielsweise über den Einsatz von Niedriglohnkräften seien jedenfalls nicht erwünscht.

 

Herr Kloß stimmte dem Prüfauftrag zu, empfahl den Antrag zurückzustellen und lehnte etwaige Lohneinbußen grundsätzlich ab.

 

Abstimmungsergebnisse:

Der Antrag der FDP-Fraktion zur Prüfung einer interkommunalen “Stadtbetrieb”- Verbundlösung der Mittelkreiskommunen wurde bei 2 Enthaltungen mit Mehrheit abgelehnt.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion wurde mit Mehrheit abgelehnt.

 

 

Antrag 4 der CDU-Fraktion

Organisatorische Optimierungen und neu Strukturen im Bildungs- und Kulturbereich

 

Herr Bürgermeister Hupe erläuterte die bestehende intensive Kooperation der kulturtragenden Einrichtungen in Kamen. Die erfolgreiche Zusammenarbeit werde unter Ausnutzung gegebener Synergien stetig weiterentwickelt und bedarfsgerecht optimiert. Weitergehende organisatorische Änderungen durch formale Zusammenschlüsse und in anderen Rechtsformen seien nicht förderlich und deshalb nicht notwendig.

 

Für den vorliegenden Antrag sprach Herr Kissing. Er argumentierte für eine weitere Bündelung von Kompetenz, Verantwortung und Steuerung. Mehr Effizienz, mehr Wirtschaftlichkeit und Flexibilität könnten erreicht werden. Er verwies auf bereits erfolgreich arbeitende entsprechende Kultureinrichtungen in einigen Städten.

 

Frau Dyduch und Frau Möller plädierten gegen den Antrag. Sie bewerteten übereinstimmend das bestehende Netzwerk der Kulturarbeit als sehr gut funktionierend und verwiesen auf ein vielfältiges Kulturangebot. Die Bündelung und Steuerung über den Kulturausschuss sei gewährleistet. Die Qualität von Kulturarbeit – so Frau Dyduch - dürfe nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten beurteilt werden.

 

Abstimmungsergebnis: der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN zur Verschiebung der Modernisierung des Ratstraktes in das Jahr 2010

 

Herr Kühnapfel erklärte, dass der Ratstrakt im Rathaus renovierungsbedürftig sei und ein modernisiert Ratssaal durchaus wünschenswert wäre. Anerkannt werde auch, dass die Bedingungen innerhalb der Stadthalle nicht optimal sind. Weil aber Haushaltskonsolidierung nach Auffassung seiner Fraktion vorrangig sei, werde vorgeschlagen, die nur über weitere Kreditaufnahmen finanzierbaren Modernisierungsarbeiten auf das Jahr 2010 zu verschieben. Den Bürgern sei nicht vermittelbar, dass in allen Bereichen zu ihren Lasten gespart und auf andere wichtigere Investitionen zugunsten eines modernen Ratssaals verzichtet werden müsse. Vor diesem Hintergrund sei es aus seiner Sicht zumutbar noch einige Jahre in der Stadthalle zu tagen. Der Rat habe eine Vorbildfunktion und müsse deshalb diese wichtige und wünschenswerte Maßnahme schieben.

 

Herr Stahlhut begrüßte demgegenüber das Renovierungskonzept für den Ratstrakt einschließlich der Reaktivierung des Ratssaals mit multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten für Rat und Verwaltung. Er gab zu bedenken, dass strukturelle Fixkosten unabhängig von der künftigen Nutzung und der Raumqualität ohnehin bestehen. Zu der Tatsache, dass ein Stadtrat einen angemessenen Versammlungsraum zur Durchführung seiner Aufgaben benötige, könne jedes Ratsmitglied selbstbewusst stehen. Jedem hier sei zudem klar, dass die Stadthalle auf lange Sicht kein adäquates Ausweichquartier biete. Rat und Ausschüsse seien schließlich kein Wanderzirkus.

 

Herr Knop schloss sich den Ausführungen von Herrn Kühnapfel an. Seiner Meinung nach müsse das Notwendige von dem Wünschenswertem getrennt werden. Die Würde des Rates hänge nicht von dem Tagungsraum ab, sondern von der Qualität der geleisteten Arbeit. Der Unnaer Kreistag tage bereits seit 1948 und in Zukunft weiterhin in der Aula der Berufsschulen, obwohl das Kreishaus umgebaut worden sei.

 

Frau Möller erläuterte ergänzend, dass lediglich die für die Modernisierung des Ratssaals und der Fraktionsräume vorgesehene Investition von rd. 680.000 Euro verschoben werden soll. Die Durchführung der bautechnisch unbedingt notwendigen Verkabelungs- und Fensterfassadenarbeiten im kommenden Jahr werde jedenfalls befürwortet.

 

Für den Verzicht auf eine kostenintensive Reaktivierung des Ratssaals sprach sich Herr Kaminski aus. Stattdessen solle entweder weiterhin die Stadthalle genutzt oder alternativ eine Rückstellung gebildet werden für die bauliche Herrichtung der ehemaligen Grillo I – Maschinenhalle als multifunktionale Versammlungsstätte für Rat und Ausschüsse u.a. Nutzungen.

 

Frau Dyduch unterstützte Herrn Stahlhut. Sie befürchtete, dass durch diese Debatte der Öffentlichkeit der Eindruck vermittelt werde, als wolle sich der Rat über das bedarfgerechte und notwendige Maß hinaus, luxuriöse Räumlichkeiten schaffen. Im Gegenteil werde ihre Fraktion von dem eingeschlagenen Sparkurs nicht abweichen. Das gelte uneingeschränkt und selbstverständlich für die Bewertung und Organisation der eigenen Arbeitsbedingungen und –strukturen von Rat und Verwaltung. Wenn hier festgestellt werde, dass die Stadthalle kein adäquater Sitzungsraum sei, gehe es im übrigen nicht darum, die Stadthalle zu diskreditieren. Fakt sei, dass das Rathausgebäude, wie andere öffentliche Gebäude auch, in die Jahre komme und sich Sanierungsbedarf zwangsläufig ergebe. Ihre Fraktion befürworte deshalb das Renovierungskonzept für den Ratstrakt.

 

Dem Antrag zur Geschäftsordnung von Herrn Kühnapfel auf geheime Abstimmung über den Sachantrag wurde zugestimmt.

 

Es wurde eine Zählkommission bestehend aus

Herrn Jochen Müller, Frau Ina Scharrenbach, Herrn Christian Voss und Frau Bettina Werning gebildet. Die BG-Fraktion sowie Herr Klaus Grosch und Herr Jörg Frey verzichteten auf eine Beteiligung.

 

Die Auszählung der zuvor verteilten Stimmzettel ergab folgendes Abstimmungsergebnis:

13 Ja-Stimmen für den Antrag

31 Nein-Stimmen gegen den Antrag

1 Enthaltung

 

Abstimmungsergebnis: der Antrag wurde in geheimer Abstimmung bei 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.

 

Antrag 1 des Herrn Grosch zum Produkt 12.03.02 (Überwachung Ruhender Verkehr) auf Anhebung des Ansatzes “sonstige ordentliche Erträge” auf 100.000 Euro.

 

Zur Begründung verwies Herr Grosch auch auf den korrespondierenden Antrag zur Parkraumbewirtschaftung und erinnerte an die im vergangenen Jahr bereits dazu geführte Diskussion. Seiner Ansicht nach sei die Schlüssigkeit des Ansatzes 2007 nicht gegeben, weil die Ertragserwartung zu gering angesetzt werde. Um zusätzliche Erträge zu erwirtschaften, seien verstärkte Kontrollen gerechtfertigt.

 

Herr Kühnapfel schloss sich den Ausführungen von Herrn Grosch an und befürwortete den Antrag.

 

Frau Dyduch erklärte, dass sie dem Antrag nicht zustimmen könne. Das Aufgabenspektrum des Außendienstes beschränke sich nicht auf das Ausstellen von Verwarnungen für ordnungswidriges Parken. Eine Verstärkung der Kontrollen erfordere zusätzliches Personal. Das führe aber nicht zwangsläufig zu einer besseren Ertragssituation. Die Erfahrungen anderer Städte zeigten, dass im Bereich der Überwachung des Ruhenden Verkehrs keine Gewinne zu erwirtschaften seien.

 

Herr Stahlhut merkte an, dass die Parkzeitbeschränkung durch das Auslegen von Parkscheiben bereits eine Form der Parkraumbewirtschaftung sei. Nach seiner Einschätzung sei die Überwachungsintensität ausreichend und intensiver als Herr Grosch es einschätze.

 

Herr Baudrexl wies darauf hin, dass man im Bereich des Ruhenden Verkehrs zwei Ebenen zu diskutieren habe, die ordnungspolitische und die finanzpolitische Ebene. Zu dem ordnungspolitischen Ansatz intensiverer Überwachung erläuterte er zunächst das Aufgabenspektrum des im Zentralen Außendienst beschäftigten Personals und hob hervor, dass die Überwachung im Bereich des Ruhenden Verkehrs nicht ausschließlich auf die Ausstellung von Verwarnungen beschränkt sei. Das sei nur eine Teilaufgabe. Der Erlösansatz sei nach dem Grundsatz von Haushaltswahrheit und –klarheit vorsichtig geschätzt worden. Wenn der Planansatz erreicht sei, habe das nicht automatisch das Einstellen der Kontrollen zur Folge. Die Abweichung der Kostendeckungsquote 2007 sei darauf zurück zu führen, dass hier in 2006 weitere Personalkostenanteile zu zuordnen waren. Zu der Forderung den Ertragsansatz im Hauhalt zu erhöhen, sei festzustellen, dass dies ohne gleichzeitige Verstärkung des Personaleinsatz mit folglich höheren Personalaufwendungen nicht realisierbar sei. Die Erfahrungsberichte anderer Städte zeigten, dass der Ruhende Verkehr grundsätzlich ein defizitärer Bereich ohne realistische Chancen auf Erwirtschaftung von Überschüssen sei.

 

Eine korrekte und hinreichende Handhabung der ordnungspolitischen Aufgaben im Ruhenden Verkehr bestätigte Herr Ebbinghaus.

 

Nach Mitteilung von Herrn Kissing wird die CDU-Fraktion den Antrag aufgrund seiner Zielsetzung ablehnen. Der Bereich des Ruhenden Verkehrs benötige in jeder Hinsicht Sensibilität und Flexibilität zu situativem Handeln. Überhöhte Ertragserwartungen ließen das nicht zu und erzeugten unangemessenen Druck.

 

Ergänzend regte Herr Weigel an, ausgewiesene Behindertenparkplätze schwerpunktmäßig besonders zu kontrollieren.

 

Abstimmungsergebnis: der Antrag wurde bei 3 Enthaltungen mit Mehrheit abgelehnt.

 

 

Antrag 2 des Herrn Grosch zum Produkt 31.03.01 auf Bereitstellung von 15.000 Euro zur Lernmittelerstattung für ALG 2 Empfänger

 

Herr Grosch begründete den vorgelegten Antrag. So lange das Land sich der sozialen Verpflichtung zur Erstattung der Lernmittel an Familien, die zum Kreis der ALG 2 Empfänger gehören entziehe, müsse die Stadt die fehlenden Mittel bereitstellen. Der im ALG enthaltene Anteil für Schul- bzw. Lernmittel von höchstens 2 Euro monatlich reiche nicht aus und gefährde die soziale Grundsicherung der betroffenen Familien. Die praktizierte unbürokratische Einzelfallhilfe sei als Grundsatzlösung auf Dauer aus menschlichen und sozialen Gründen nicht tragbar.

 

Frau Dyduch stimmte zu, dass die Situation nach Rückzug des Landes aus der Lernmittelfinanzierung mehr als unbefriedigend ist. Sie empfahl aber, die im Schul- und Sportausschuss verabredete Linie der Einzelfallhilfen in begründeten sozialen Härtefällen vorerst beizubehalten und die weitere Entwicklung möglicher Korrekturen von Landesseite sowie Gesprächsergebnisse auf Kreisebene zunächst abzuwarten. Der Antrag werde insofern abgelehnt.

 

Herr Knop warnte davor, in vorauseilendem Gehorsam diese durch das Land verursachte Finanzlücke mit kommunalen Mitteln zu schließen. Vielmehr müsse auf einer Anpassung der in diesem Punkt nachbesserungsbedürftigen Hartz-Gesetze bestanden werden.

 

Frau Scharrenbach unterstützte tendenziell diese Vorschläge und lehnte den Antrag auf einen Pauschalansatz ab.

 

Herr Kaminski sprach sich für die politische Bekämpfung zunehmender Kinderarmut und sozialer Chancengleichheit aus und erklärte, dass die BG dem Antrag grundsätzlich zustimme.

 

Abstimmungsergebnis: der Antrag wurde bei 1 Enthaltung mit Mehrheit abgelehnt.

 

 

Antrag 3 des Herrn Grosch zur Einführung einer Parkraumbewirtschaftung, Produkt 54.01.01

 

Herr Grosch erinnerte an die wiederholte Vorlage dieses Antrags und nahm Bezug auf die geplante Sanierung der Parkhäuser für rd. 1,5 Mio. Euro und Investitionen in die Neugestaltung der Innenstadt für fast 7 Mio. Euro. Diese immense Investition rechtfertige die Einführung einer tlw. Parkraumbewirtschaftung, um die Ertragslage zu verbessern.

 

Gegen den Antrag auf bewirtschaftete Parkhäuser argumentierte Herr Stahlhut. Die Erlössituation müsse über andere intelligente Lösungen z.B. des Sponsorings verbessert werden. Grundsätzlich lasse sich durch Parkraumbewirtschaftung kein Gewinn erzielen, da sie u.a. nicht zum Nulltarif zu haben sei. Das zeige die Erfahrung anderer Städte deutlich. Zudem sei eine Schwächung der Innenstadt zu befürchten, da Kundenströme verdrängt würden.

 

Herr Hasler sprach sich im Namen der CDU-Fraktion gegen eine finanzielle Parkraumbewirtschaftung aus. Das kostenlose Parken in Kamen mit Zeitbegrenzung über Parkscheiben sei eine passive Wirtschaftsförderungsmaßnahme zur Stärkung der Innenstadt und zur Sicherung optimaler Bedingungen für die Kaufmannschaft. Von diesem Grundsatz werde auch in Zukunft nur eine Ausnahme gesehen für das künftig modernisierte Parkhaus im Bahnhofsbereich, das überwiegend von Pendlern genutzt werde, was nicht die Kaufkraftbindung in Kamens Innenstadt fördere.

 

Herr KIoß begrüßte den Antrag des Herrn Grosch und schlug vor, in einer Pilotphase die Bewirtschaftung eines Parkhauses in der Innenstadt zu testen.

 

Abstimmungsergebnis: der Antrag wurde mit Mehrheit abgelehnt.