I.

Zur Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl

 

 

 

der Vertretung der Stadt Kamen 1)

 

 

 

am

26. September 2004

trat heute,

am

16.08.2004

nach ordnungsgemäßer Einladung

 

 

 

der Wahlausschuss zusammen.

 

 

 

Es waren erschienen:

 

 

 

1.

Herr Brüggemann

als Vorsitzende/r

 

 

 

 

 

2.

Frau Bartosch

als Beisitzer/in

 

 

 

 

 

3.

Herr Madeja

als Beisitzer/in

 

 

 

 

 

4.

Frau Dyduch

als Beisitzer/in

 

 

 

 

 

5.

Herr Lipinski

als Beisitzer/in

 

 

 

 

 

6.

Frau Lungenhausen

als Beisitzer/in

 

 

 

 

 

7.

Herr Weigel

als Beisitzer/in

 

 

 

 

 

8.

Frau Middendorf

als Beisitzer/in

 

 

 

9.

Frau Scharrenbach

als Beisitzer/in

 

 

 

 

 

10.

Herr Bremmer

Als Beisitzer/in

 

 

 

Ferner waren zugezogen:

 

 

 

Herr Lantin

als Schriftführer/in

 

 

 

 

Herr Tost

als Hilfskraft

 

Herr Heermann

als Hilfskraft

 

Frau Neunert

als Hilfskraft

 

 

 

Der/Die Vorsitzende eröffnete um

16.00

Uhr die Sitzung damit,

 

dass er die Beisitzer/innen und den/die Schriftführer/in zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahl­geheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtete. Er/Sie stellte fest, dass Ort, Zeit und Tagesord­nung der Sitzung nach § 6 Abs. 2 Satz 1 der Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt gemacht und die Vertrauenspersonen aller eingereichten Wahlvorschläge schriftlich geladen worden sind.

 

 

II.

Der/Die  Vorsitzende legte dem Wahlausschuss folgende Wahlvorschläge vor:

 

 

 

a. Wahlvorschläge für die Wahl in den Wahlbezirken 2)

 

 

 

 

Die Wahlvorschläge wurden den Beisitzern des Wahlausschusses in der Sitzung übergeben

 

 

 

 

 

b. Wahlvorschläge für die Wahl aus den Reservelisten 2)

 

 

 

 

Die Wahlvorschläge wurden den Beisitzern des Wahlausschusses in der Sitzung übergeben

 

 

 

 

 

Er berichtete über das Ergebnis der Vorprüfung.

 

 

III.

Anhand der auf den Wahlvorschlägen befindlichen Eingangsvermerke wurde festgestellt, dass kein Wahl­vorschlag verspätet eingegangen ist.:

 

 

 

 

IV.

Der Wahlausschuss prüfte nunmehr im Einzelnen die rechtzeitig eingegangenen Wahlvorschläge. Die Prüfung erstreckte sich im Besonderen auf folgende Punkte:

 

 

 

a)

Bezeichnung der Partei oder Wählergruppe und ggf. Kurzbezeichnung, im Falle eines Einzelbewerbers Name und ggf. Kennwort,

 

 

 

 

b)

bei Parteien und Wählergruppen Nachweise

 

 

 

 

 

aa)

über demokratisch gewählten Vorstand, schriftliche Satzung und Programm, falls die Partei oder Wählergruppe in der im Zeitpunkt der Wahlausschreibung laufenden Wahlperiode nicht ununter­brochen

 

 

 

1.

bei Wahlvorschlägen für die Bürgermeisterwahl

in der Vertretung der Gemeinde, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Land im Bundestag vertreten ist,

 

 

 

2.

bei Wahlvorschlägen für die Gemeinderatswahl:

in der zu wählenden Vertretung, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten ist,

 

 

 

und - nur bei Parteien - auch die Unterlagen gem. § 6 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2, Abs. 4 des Par­teiengesetzes bis zum Tage der Wahlausschreibung dem Bundeswahlleiter nicht eingereicht hat.

 

 

 

 

 

 

bb)

Aufstellung der Bewerber anhand der Ausfertigung der Niederschrift über die Versammlung nach § 17, § 46 a Abs. 1, § 46 b des Kommunalwahlgesetzes,

 

 

 

 

c)

Unterzeichnung des Wahlvorschlags, Bescheinigung des Wahlrechts u. Zahl der gültigen Unterschriften,

 

 

 

 

d)

Person des Bewerbers, Zustimmungserklärung und Bescheinigung der Wählbarkeit.

 

 

 

 

V.

Bei der Prüfung ergaben sich keine Mängel.:

 

 

VI.

Der Wahlausschuss beschloss sodann, die vorgelegten Wahlvorschläge zuzulassen:

 

 

VII.

Der Wahlausschuss beschloss  einstimmig. Die Sitzung war öffentlich.

 

 

 

 

VIII.

Vorstehende Verhandlung wurde vorgelesen, von dem/der Vorsitzenden, den Beisitzern/Besitzer/innen und dem/der Schriftführer/in genehmigt und wie folgt unterschrieben:

 

 

 

 

 

 

 

Der/Die Vorsitzende:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der/Die Schriftführer/in:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Beisitzer/innen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

 

2.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

 

4.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5.

 

6.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7.

 

8.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9.

 

10.