Herr Dornblüth berichtete von einem geplanten Bauvorhaben – Errichtung einer Lagerhalle – im Bereich der Straße “Am Bahnhof”. Das RCG-Verkaufslager benötige dringend zusätzliche Lagerflächen. Zu diesem Zweck sei beabsichtigt, im Bereich neben den Silos ein neue, 660 m² große Lagerhalle zu errichten. Die Halle soll 1-geschossig mit flach geneigtem Satteldach gebaut werden. Herr Dornblüth bewertete es u. a. positiv, dass für die angrenzende Wohn­bebauung durch diesen Baukörper eine zusätzliche Schallschutzwirkung zu erwarten sei.

 

Herr Kissing erkundigte sich, ob die vorgestellte Planung mit der Umgestaltung des Bahnhofs­umfeldes in Einklang stünde. Der Baukörper erscheine ihm zu massig und der Abstand zur Straße zu gering.

 

Herr Dornblüth führte aus, dass der Baukörper eine Fläche von ca. 40 m x 17 m einnehme. Der Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche betrage mindestens 2 – 3 m. Die Abstandsfläche werde auf Grundlage der Wandhöhe berechnet und gehe bis zur Mitte der Straße. Die DB stimme als Eigentümer des Erbbaugrundstücks dem Vorhaben zu.

 

Herr Liedtke ergänzte, dass für den Bereich kein Bebauungsplan vorliege und eine planungs­rechtliche Beurteilung nach § 34 BauGB vorzunehmen sei. Das Gebäude werde sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügen und daher sei die Bebauung zulässig. Zudem ergänze es den bestehenden Betrieb und wirke auf die Wohnbebauung lärm­mindernd.

 

Auf Nachfrage von Herrn Diederichs-Späh beurteilte Herr Dornblüth die Andienung des Lade- und Lieferverkehrs über die Straße “Am Bahnhof” als unproblematisch.

 

Herr Diederichs-Späh erkundigte sich ferner nach der Gebäudehöhe.

 

Darauf hin teilte Herr Dornblüth mit, dass das geplante Gebäude eine Firsthöhe von ca. 9 m haben werde.

 

Zu der von Herrn Hasler gestellten Nachfrage, ob die Planungen Einfluss auf das Stellplatz­angebot hätten, entgegnete Herr Dornblüth, dass dies nicht der Fall sei.