Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte “Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Kamen über die Erhebung von Standgeld für Wochenmärkte und Volksfeste” und billigt gleichzeitig die dieser Satzung zugrunde liegende Berechnung der Gebührensätze.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Hasler nahm ausführlich Stellung zu allen Gebührenhaushalten und –satzungen. Die Analyse habe seiner Fraktion deutlich gezeigt, dass der Anteil der fremdbestimmten Fixkosten den größten Anteil der Gebührenaufkommen ausmache. Der Handlungsspielraum der Stadt auf die Gebührenhöhe Einfluss zu nehmen sei insofern relativ begrenzt. Das gelte für die Müllgebühren, die wesentlich von der Kreiseinheitsgebühr geprägt würden. Enttäuschend sei, dass das hervorragende Ausschreibungsergebnis bei der Abfuhr letztlich keine nennenswerteren Effekte erziele. Der Bereich der Straßenreinigung sei aufgrund des Winterdienstes schwer kalkulierbar. Im Rettungsdienst wirke sich die nach dem EU Urteil erforderliche Einstellung von 4 zusätzlichen Kräften aus. Positiv zu bewerten sei das Bemühen der Verwaltung, die variablen Kosten zu begrenzen und auftretende Unterdeckungen auf 2 Folgejahre zu verteilen. Im Abwasserbereich erzielte handelsrechtliche Gewinne würden an die Bürger zurückgegeben. Das führe insgesamt zu Gebührenstabilität.

Lediglich auf die Friedhofsgebühren treffe der KAG Grundsatz der Gebührengerechtigkeit nicht zu. Die berechnete Erhöhung von 5% sei zu hoch. Die Stadt sei verpflichtet, Kostenanteile des öffentlichen Grüns zu übernehmen. Dieser Gebührensatzung werde deshalb nicht zugestimmt.

 

Herr Krause erklärte, dass die SPD-Fraktion die Kontinuität der Gebührenhaushalte  begrüße und die notwendigen Steigerungen für vertretbar halte. Er signalisierte deshalb die Zustimmung seiner Fraktion zu den nachfolgenden Beschlussvorlagen.