Herr Brüggemann erläuterte die Mitteilungsvorlage und erklärte, dass vor dem Hintergrund der zeitlich befristet zur Verfügung stehenden Bundesmittel zumindest mittelfristig über die Einrich­tung des Ganztagsbetriebes an der Städt. Hauptschule und der Käthe-Kollwitz-Schule als Förderschule im Verbund zu entscheiden sei. Trotz der nur in zeitlicher Begrenzung zur Ver­fügung stehenden Fördermittel sei vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der Finanzsituation eine Schulraumbevorratung durch Erweiterungsmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt nach Ansicht der Verwaltung nicht angebracht.

Die Entwicklung der Käthe-Kollwitz-Schule in der Linie offener Ganztag hin zum Förderzentrum sei zunächst abzuwarten. Eine Intensivierung der Betreuung der Schüler an der Hauptschule werde in Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe angestrebt.

 

Frau Dyduch erklärte, dass die Argumentation der Verwaltung schlüssig sei und die SPD-Fraktion die aufgezeigte Linie unterstütze. Die Entwicklung erfolge in enger Abstimmung mit den Schulen. Es sei daher nicht nur vor dem finanziellen Hintergrund eine gute Entscheidung, an den vereinbarten Linien festzuhalten.

 

Die Auffassung der Verwaltung, so Frau Scharrenbach, werde durch die CDU-Fraktion nicht geteilt. Die Käthe-Kollwitz-Schule habe mehrfach den Wunsch formuliert, dass sie in den gebundenen Ganztag gehen wolle. Dieses sei aus pädagogischen Gründen zu unterstützen. Der offene Ganztag werde eher als Notbehelf verstanden.

Auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung bestehe weiterhin eine Schul­raumnot an der Käthe-Kollwitz-Schule. Der Sanierungsstau an der Schule bleibe auch ohne Einrichtung des gebundenen Ganztages bestehen.

 

Herr Brüggemann wies darauf hin, dass die Raumsituation eng mit der pädagogischen Entwicklung verbunden sei. Der von der Stadt Kamen für einen Ganztagsbetrieb der Käthe-Kollwitz-Schule aufzubringende Eigenanteil werde voraussichtlich weit mehr als 100.000 € betragen.

Die Folgekosten seien ebenfalls zu berücksichtigen.

Auch mit Blick auf die zeitlich begrenzt zur Verfügung stehenden Bundesmittel sei eine Ent­scheidung zur Einrichtung des gebundenen Ganztages nicht verantwortbar. Die aufgezeigte Linie sei sowohl der finanzpolitischen als auch der schulpolitischen Situation geschuldet.

 

Der anerkannte Sanierungsaufwand stehe nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsbedarf zur Einrichtung einer Schule im gebundenen Ganztag. Insofern sei der Finanzaufwand additiv zu sehen.

 

Auf Nachfrage von Frau Scharrenbach, ob die Käthe-Kollwitz-Schule gegebenenfalls als Pilotprojekt zur Einrichtung eines Förderzentrums eingebracht werde, antwortete Herr Brüggemann, dass sich die Verwaltung mit der Schulleitung und der Schulaufsicht über die Entwicklungslinie verständigt habe und dies auch im Hinblick auf die Priorisierung für ein Pilotprojekt tun werde. Konkret könne zum jetzigen Zeitpunkt jedoch keine definitive Aussage zur Teilnahme an einem Pilotprojekt gegeben werden.