Beschluss:

 

Die von der Verwaltung aufgestellte vorläufige Eröffnungsbilanz und der Anhang zum Stichtag 01.01.2005 werden an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 92 Absatz 5 Satz 1 GO NRW weitergeleitet.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Zum Verfahren stellte Herr Baudrexl zunächst klar, dass in Zukunft bei der Einbringung des NKF-Haushaltes die Bilanz des Vorvorjahres vorgelegt werden müsse. Dies sei zum ersten NKF-Haushalt natürlich noch nicht möglich gewesen, so dass der Entwurf einer vorläufigen Bilanz zum Stichtag 30.09.2004 vorgelegt worden sei. Die nunmehr vorgelegte Bilanz sei fortgeschrieben auf den 31.12.2004 und enthalte die notwendigen Anlagen. Nach der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt werde aus der vorläufigen eine endgültige Bilanz. Die Bilanz­summe habe sich durch die Fortschreibung um ca. 2,7 Mio. € erhöht. Die Gliederung und Struk­tur der Bilanz sei vom Gesetzgeber vorgegeben und unterliege noch ständigen Änderungen. Herr Baudrexl wies auf eine Veränderung unter Ziffer 1.2.2 hin. Die gravierendsten Änderungen seien die Reduzierung des Eigenkapitals und die Erhöhung der Sonderposten. Diese seien auf Fördermittel für bebaute Grundstücke, wie sie durch Recherchen in alten Akten festgestellt werden konnten, zurückzuführen. Im Ergebnis führe dies letztlich zu einer Verbesserung der Jahresergebnisse. Abschließend verwies Herr Baudrexl auf die Beschreibung der Bewertungs­grundlagen.

 

Frau Dyduch sah die Bilanz als Feinabstimmung der bereits vorgelegten Eröffnungsbilanz an. Die geringe Abweichung belege die gute Vorarbeit. Die SPD-Fraktion nehme das Zahlenwerk als Arbeitsgrundlage und konzentriere sich auf die einzelnen Produktbereiche.

 

Herr Kissing stellte fest, dass das Straßenvermögen einen Großteil des Anlagevermögens ausmache. Über die Bewertung des Straßenvermögens gebe es unterschiedliche Auffassungen. Es stelle sich die Frage, inwieweit die Stadt Kamen mit ihren Zahlen auf dem letzten Stand sei, damit es in Zukunft nicht zu größeren Veränderungen beim Straßenvermögen kommen müsse.

 

Bei der Bewertung des Anlagevermögens gebe es sicherlich Spielräume, stimmte Herr Baudrexl zu. Hohe Bewertungen führten dann aber auch zu hohen Abschreibungen. Gleiches gelte für die Restnutzungsdauer. In der NKF-Arbeitsgruppe seien die Bewertungsmethoden intensiv diskutiert und Plausibilitätsdebatten auch mit den Wirtschaftsprüfern geführt worden. Die Stadt Kamen habe sich für den soliden Weg entschieden.

 

Herr Hasler sagte, dass der Kraftakt zur Erstellung des NKF-Haushaltes gesehen werde und auch Akzeptanz darüber bestanden habe, dass die Kennzahlen noch nicht vorliegen konnten. Er fragte an, wie der Ablaufplan hinsichtlich des Berichtswesens aussehe und wann mit einem ersten Bericht in diesem Jahr gerechnet werden könne.

 

Allgemein müsse festgestellt werden, antwortete Herr Baudrexl, dass nicht nur die Einführung von NKF, sondern auch die Umsetzung von NKF einen enormen Aufwand darstelle. Bei den Buchungen sei man auch vom Software-Partner abhängig. Hiervon betroffen seien alle Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter. Selbstverständlich stehe das Berichtswesen noch aus. Die Frage könne zentral nur schwer beantwortet werden, da im Rahmen der Ressourcenverantwortung auch die einzelnen Produktverantwortlichen ihren Beitrag zur Erarbeitung der Kenn- und Mess­zahlen leisten müssen. Im ersten Halbjahr liege das Hauptaugenmerk noch im Bereich des Buchungsgeschäftes. Das Berichtswesen werde erst im zweiten Halbjahr Priorität haben können.