Beschluss:

 

Auf eine Gewinnausschüttung in Höhe von 10 % des Jahresüberschusses an den Gewähr­träger wird verzichtet, so dass der gesamte Jahresüberschuss in Höhe von 906.771,80 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen ist.

 

In den Zeitungen “Hellweger Anzeiger” und “Westfälische Rundschau” ist auf die Auslegung des festgestellten Jahresabschlusses mit Bestätigungsvermerk in den Kassenräumen der Städtischen Sparkasse Kamen hinzuweisen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Her Grosch bat um eine detailliertere Begründung für die Zuführung der Jahresüberschüsse zur Sicherheitsrücklage.

 

Herr Bürgermeister Hupe wies auf die gesetzlichen Vorgaben des § 28 Sparkassengesetz hin und das nachvollziehbare Interesse der Gewährträgerin an einer soliden Sicherheitsrücklage des Unternehmens. Zudem verwies er auf die intensive Unterstützung und Förderung von Veranstaltungen und Projekten in vielen Bereichen durch Spendenmittel der Sparkasse.

Das Sparkassenrecht werde derzeit novelliert. Der Einfluss des EU-Rechtes könnte u.a. in dieser Frage eine Änderung bringen. Das sei aber zunächst abzuwarten.