Sitzung: 21.09.2006 Rat der Stadt Kamen
Mitteilungen der Verwaltung
Abrechnung Stadtmarketing Fußball-WM
Herr Sostmann berichtete, dass die Stadtmarketingaufwendungen für die Fußball-WM im Juni 2006 inzwischen abgerechnet worden seien. Von den bereitgestellten Mitteln in Höhe von 70.000 Euro seien 61.738,69 Euro verausgabt worden. An Erlösen seien 36.516 Euro erzielt worden, so dass sich eine Nettoausgabe von 25.222,69 Euro ergebe.
Eingabe BG-Fraktion Altes Rathaus
Herr Bürgermeister Hupe informierte über die Eingabe der BG-Fraktion gemäß § 116 GO NRW bei der Kommunalaufsicht über die Bezirksregierung Arnsberg zum Projekt Altes Rathaus. Er schilderte den zeitlichen Verfahrensablauf von der Vorlage bei der Aufsicht des Kreises am 01.07.2006 bis zur Abschlussverfügung am 30.08.2006.
Wesentliche Inhalte der Beschwerde bezögen sich auf eine Verletzung der Anzeigepflicht gem. § 16 Abs. 2 BauO NRW (Hausschwammbefall), die Vernichtung von Gemeindevermögen ohne ausreichenden Grund und das Versäumnis von wirksamen Gegenmaßnahmen durch das Stehen lassen von massiv mit echtem Hausschwamm befallenen Mauerresten.
Dazu habe die Kommunalaufsicht folgende Feststellungen getroffen:
“Der Anzeigepflicht gem. § 16 Abs. 2 BauO NRW wurde entsprochen. Das Hochbauamt hat mit Schreiben vom 05.09.1994 dem zuständigen Bauordnungsamt (Bauaufsichtsbehörde der Stadt Kamen) den Befall des nicht denkmalgeschützten Rathausanbaus durch den Echten Hausschwamm mitgeteilt. Die gesetzlich geforderte Erstattung einer Anzeige an die Bauaufsicht wurde erfüllt, eine Rechtsverletzung liegt nicht vor.”
Nach § 89 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW hat die Gemeinde Vermögensgegenstände pfleglich und wirtschaftlich zu verwalten.
Durch externes Gutachten von 16.08.1994 wird zum nicht denkmalgeschützten Rathausanbau festgestellt:
“Bei der durchgeführten Untersuchung der Schadbereiche
wurde im Anbau an Holzbauteilen der Bodenkonstruktion, Fußleisten,
Einbauschränken und Türrahmen der Befall durch den Echten Hausschwamm
festgestellt. Es ist bereits zur Entwicklung größerer Fruchtkörper mit entsprechendem
Sporenabgang gekommen, so dass die Gefahr einer raschen Weiterverbreitung des
Schwammes mit der Entwicklung neuer Schwammherde als außerordentlich groß einzustufen
ist. Wir empfehlen dringend, den Anbau zu sperren, da in den Befallsbereichen
Einsturzgefahr besteht.”
Der Abriss des nicht denkmalgeschützten Rathausanbaus ist rechtlich nicht zu beanstanden.
In einer ergänzenden Stellungnahme an den
Gemeindeversicherungsverband hat der externe Gutachter ergänzt: “Der Befall
durch den Echten Hausschwamm ist in der Holzkonstruktion der Geschossdecke
zwischen 1. und 2. Obergeschoss entstanden. Im Deckenbereich hatten sich
Fruchtkörper gebildet, und die Balken waren bereits bis zum Verlust der
Tragfähigkeit zerstört. Von hier ausgehend hat der Befall angrenzende Bauteile
des Anbaus erfasst.”
Eine weitere gutachterliche Stellungnahme vom 21.04.2006
weist nach: “Der nach dem Abriss eines Teils des Alten Rathauses verbliebene
“Restkeller” wurde eingehend untersucht.......; ein Befall durch den Echten
Hausschwamm konnte nicht festgestellt werden.”
Der Vorwurf unterlassener Sanierungsmaßnahmen ist insofern nicht haltbar.
Die Kommunalaufsicht des Kreises Unna komme deshalb zu dem Ergebnis:
- Einschlägige Vorschriften des meldepflichtigen Hausschwammbefalls sind eingehalten worden.
- Die Entscheidungen des Bürgermeisters bezüglich des Abrisses des nicht denkmalgeschützten Anbaus am alten Rathaus sind nicht zu beanstanden.
Alle Vorwürfe der BG-Fraktion seien nachweislich völlig haltlos.
Sie seien offenbar mit fehlendem Hintergrundwissen oder aufgrund “falsch” interpretierter Fakten an die Kommunalaufsicht herangetragen worden.
Ein weiteres Rechtsverfahren einer Unterlassungsklage sei noch nicht abgeschlossen.
Anfragen
Eingabe BG-Fraktion
Auf Nachfrage von Herrn Kaminski teilte Herr Bürgermeister Hupe mit, dass mit der Verfügung des Kreises Unna als zuständige kommunale Aufsichtsbehörde die Eingabe abschließend entschieden ist. Weitere Stellungnahmen anderer übergeordneter Behörden erfolgen nicht.
Übernahme Kosten Schulbücher für ALG-II-Empfänger
Herr Grosch erinnerte an seine Anfrage in der letzten Ratssitzung bezüglich der vollständigen bzw. tlw. Übernahme der Kosten für die Anschaffung von Schulbüchern durch Familien, die zum Personenkreis der ALG-II-Empfänger gehören. Er fragte an, ob es im Bereich der Stadt Kamen entsprechende Härtefallregelungen und Kostenübernahmen gegeben habe.
Herr Brüggemann erläuterte kurz die Rechtslage und die Handlungsgrundlagen innerhalb des Kreises Unna. Er gehe davon aus, dass für besonders betroffene Familien in Kamen wie im Vorjahr bereits praktiziert unbürokratische Hilfestellungen geleistet wurden.
(Ergänzung Protokoll: Es haben sich bei der örtlichen
Schulverwaltung 6 Familien gemeldet, die zum betroffenen Personenkreis zählen
und als besondere Härtefälle in Abstimmung mit der Jugendhilfe die notwendigen
Unterstützungen erhalten.)
Fördermittel von der FIFA
Herr Kaminski teilte mit, dass die FIFA erhebliche Gewinne durch die Fußball-WM gemacht habe. Die Stadt Dortmund habe über den DFB eine Entschädigung für ihre WM-Aufwendungen erhalten. Er erkundigte sich, ob die Stadt Kamen entsprechende Förderanträge gestellt habe.
Dazu berichtete Herr Sostmann, dass lediglich für die Austragungsorte FIFA-Mittel ausgezahlt worden seien. Diese Information habe man schon zu einem recht frühen Planungsstand erhalten und von einem ohnehin erfolglosen Antrag abgesehen.
Zu berücksichtigen habe man, dass zumindest die Gastronomie und Hotelbetriebe in Kamen von der WM deutlich profitiert hätten.