Sitzung: 12.09.2006 Jugendhilfeausschuss
Herr Güldenhaupt stellte die derzeitige Belegungssituation der Kindertageseinrichtungen vor.
Laut dem vorgelegten Kindergartenbedarfsplan war beabsichtigt, bis zum Jahr 2010 aufgrund der demografischen Entwicklung 8 Kindergartengruppen zu schließen.
In den Jahren 2005 und 2006 wurden jeweils 3 Gruppen geschlossen, darunter auch die beiden Hortgruppen in Methler und Kamen-Mitte. Diese Kinder werden nunmehr in den Offenen Ganztagsgrundschulen betreut.
Ebenfalls wurde im Jahr 2005 eine kleine altersgemischte Gruppe in der Kindertageseinrichtung “Monopoli” eingerichtet.
Zum Beginn des neuen Kindergartenjahres sind alle Kindertageseinrichtungen voll belegt.
Die beabsichtigte Schließung der Einrichtung im Bereich der Lüner Höhe wurde aufgrund der Entwicklungen im Wohnumfeld der Kita zunächst zurückgestellt. Auch diese Einrichtung ist derzeit voll belegt.
Auch die Nachfrage nach der Betreuung unter 3-Jähriger nimmt immer stärker zu. Derzeit werden in den Kamener Einrichtungen insgesamt 28 Kinder unter 3 Jahren im Rahmen der sog. Budgetvereinbarung betreut.
Die demografische Entwicklung im Jahre 2007 zeigt nochmals einen Rückgang in der Altersklasse der Kindergartenkinder um 75 Kinder.
Der Fachbereich schließt jedoch weitere Gruppenschließungen im nächsten Jahr aufgrund der hohen Nachfrage nach U3-Betreuung aus. Die mittelfristige Entwicklung bleibt zunächst zu beobachten. Freie Plätze sollen zukünftig für die Betreuung dieser Altersgruppen eingesetzt werden.
Außerdem werden mittlerweile durch das Jugendamt 6 Wichtelgruppen für Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren finanziell gefördert.
Das Land NRW beabsichtigt die Einführung eines neuen Kita-Gesetzes zum 01.01.2008.
Das “Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern im Elementarbereich” sieht insbesondere eine veränderte Finanzierungsstruktur der Kindertageseinrichtungen vor. Des Weiteren wird u.a. angestrebt, den Bildungs- und Erziehungsauftrag zu stärken, die Sprachförderung als Regelaufgabe der Einrichtungen zu normieren, neue Formen der Vernetzung und Kooperation durch die Weiterentwicklung der Tageseinrichtungen zu Familienzentren aufzugreifen, die Förderung der Tagespflege aufzunehmen und eine bedarfsgerechte und flexible Angebotsstruktur zu schaffen.
Abschließend teilte Herr Güldenhaupt mit, dass man bezüglich der Kindergartenbedarfsplanung in diesem Jahr eine “punktgenaue Landung” erzielt habe und der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz gewährleistet sei.
Die U3-Betreuung nimmt einen immer größeren Stellenwert in der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege ein.
Herr Peske referierte daraufhin über die Entwicklungen in der Tagespflege.
Das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) stellt die Leistungen der Kindertagespflege mit denen der Tageseinrichtungen gleich.
Die Tagesbetreuung deckt die Betreuung von Kindern von 0 – 14 Jahren für die Bereiche ab, die wegen des Alters der Kinder oder der Betreuungszeiten nicht in Tageseinrichtungen geleistet werden können.
Derzeit sind insgesamt 36 Personen in der Tagespflege tätig, davon 6 Personen mit Tagesmütterqualifikation und 27 mit einer Pflegeerlaubnis, wovon 2 befristet sind.
Eine aktuelle Qualifizierungsmaßnahme für Tagesmütter und -väter findet derzeit in Bergkamen statt. Dort nehmen insgesamt 14 Personen aus Kamen teil, wovon 5 bereits ein Betreuungsverhältnis haben.
Insgesamt sind derzeit 64 Tagespflegeverhältnisse verzeichnet. Im Vergleich dazu gab es im Jahr 2005 insgesamt 49 Pflegeverhältnisse, so dass die Tendenz eindeutig steigend ist.
Hierbei ist insbesondere auch die Betreuung von Kindern unter 3 Jahren hervorzuheben. Hier stieg die Zahl von 13 Betreuungsverhältnissen im Jahr 2005 auf derzeit 18.
Die Vergütung der Tagesmütter und -väter erfolgt nach den Gemeinsamen Richtlinien der Jugendämter des Kreises Unna für die Leistungen des SGB VIII in Höhe von 2,75 €/Stunde.
Der Höchststundensatz für die Betreuung liegt bei 215 Stunden im Monat. Des Weiteren ist die soziale Absicherung der Tagespflegepersonen in Form von Beiträgen zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung einschließlich Unfallversicherung ermöglicht worden. Von dieser Möglichkeit machen jedoch erst 2 Pflegepersonen Gebrauch.
Herr Kaminski fragte, ob man Äußerungen zu der Altersstruktur der Tagespflegepersonen machen könne.
Herr Peske sicherte zu, eine entsprechende Auswertung dem Protokoll beizufügen.
Frau Möller machte auf die gestiegene Nachfrage der Betreuung für Kinder unter 2 Jahren aufmerksam und wollte wissen, ob es zukünftig weitere Betreuungsangebote geben werde und eventuell weitere kleine altersgemischte Gruppen eingerichtet werden sollen. Sie erklärte, dass sie sich der Schwierigkeiten bei der Finanzierung dieser Gruppen bewusst sei.
Herr Güldenhaupt stellte fest, dass im Jahr 2005 eine kleine altersgemischte Gruppe in der Kindertageseinrichtung “Monopoli” eingerichtet wurde und dass man sich darauf verständigt habe, zunächst die Tendenz in der U3-Betreuung zu beobachten.
Herr Ritter erkundigte sich, ob die Träger nun nach vorheriger Abstimmung mit dem Jugendamt intensiver in die U3-Betreuung einsteigen können, da der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in diesem Jahr erfüllt sei.
Herr Güldenhaupt entgegnete, dass bereits viele Tageseinrichtungen davon Gebrauch machen, Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren im Rahmen einer Budgetvereinbarung aufzunehmen.
Herr Ritter fragte, wie die Stadt Kamen zur Einbeziehung der Tagesmütter in die Tageseinrichtungen stehe, insbesondere bei der Betreuung von Kindern in Randzeiten, außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Kitas.
Herr Güldenhaupt antwortete, dass dies zukünftig denkbar ist, hierbei jedoch auch die Kreativität der Träger gefragt sei. Denkbar wäre u.a. die Nutzung von freien Räumen in den Kitas.
Frau Dyduch ergänzte, dass man die Entwicklungen im GTK-Bereich im nächsten Jahr abwarten muss, wenn möglicherweise Eltern nur noch Buchungszeiten für ihre Kinder in den Kitas einkaufen.
Herr Ritter erkundigte sich, ob die Verwaltung bereits Kenntnis von den Planungen des Bundesministeriums zur Entstehung von “Mehrgenerationenhäusern” erlangt habe.
Herr Brüggemann teilte mit, dass das Aktionsprogramm “Mehrgenerationenhäuser” des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Verwaltung seit kurzem vorliege und im Kern noch nicht bewertet sei. Zunächst soll aber in einem ersten Schritt nur in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt innerhalb der nächsten 4 Jahre ein Mehrgenerationenhaus entstehen. In der ersten Bewerbungsphase seien das lediglich 50 Einrichtungen.