Sitzung: 07.09.2006 Schul- und Sportausschuss
4.1 Mitteilungen der Verwaltung
4.1.1
Herr Brüggemann informierte darüber, dass durch die Zurverfügungstellung
der Sportanlage Jahnstraße und weiterer öffentlicher Verkehrsflächen an
spanische Fernsehsender anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft ein Betrag
von rd. 36.516,00 € zum Soll gestellt werden konnte.
4.1.2
Frau Schwenzner
teilte mit, dass das 2. Schulrechtsänderungsgesetz im Juni vom Landtag beschlossen
worden und mit wenigen Ausnahmen zum 01.08.2006 in Kraft getreten sei. Es gebe
einige abweichende Regelungen zum Referentenentwurf, der durch die Verwaltung
zur Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 22.03.2006 in einer synoptischen
Darstellung vorgestellt wurde.
Geändert worden sei z.B. das Verfahren für die Bestellung der Schulleiterin
oder des Schulleiters.
Die Regelung bezüglich der Befreiung vom Eigenanteil an den Lernmitteln sei dahingehend
geändert worden, dass die Befreiung nur auf die Empfänger von Leistungen nach
dem Sozialgesetzbuch XII beschränkt wurde und über weitere Entlastungen vom
Eigenanteil der Schulträger in eigener Verantwortung entscheide. Damit sei die
zunächst vorgesehene Befreiung vom Eigenanteil für alle Empfänger von Arbeitslosengeld
II eingeschränkt worden.
Geblieben sei die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen und der
Schuleinzugsbereiche zum Sommer 2008.
Hinsichtlich des Vorziehens des Schuleintrittalters seien bezogen auf das
Stadtgebiet keine großen Änderungen zu erwarten, da gleichzeitig die Zahl der
Einschulungen auf Antrag rückläufig sein werde.
Die Verwaltung befasse sich, so Frau Schwenzner, eingehend mit den gesetzlichen
Änderungen und werde nach Prüfung, inwieweit sich diese auf die Kamener Schulen
auswirken und Handlungsbedarf bestehe, den Ausschuss hierüber rechtzeitig informieren.
4.2 Anfragen
Frau Dyduch bat um Auskunft über die Sperrung der
Duschanlagen in der Koppelteichsporthalle. Herr Güldenhaupt berichtete,
dass im Rahmen der jährlich während der Sommerferien durchgeführten
Untersuchung der zentralen Warmwasseranlagen nach der Trinkwasserverordnung in
der Koppelteichsporthalle ein Befall mit Legionellen festgestellt worden sei.
Nach Durchführung von Entkeimungsmaßnahmen sei eine Nachuntersuchung durchgeführt
worden, die jedoch weiterhin einen positiven Befund ergeben habe.
Die Duschen der Koppelteichsporthalle hätten daher in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt
des Kreises Unna gesperrt werden müssen.
Nach Durchführung baulicher Maßnahmen sei eine erneute Beprobung durchgeführt
worden, deren Ergebnis jedoch noch nicht vorliege, so dass die Sperrung der
Duschen aufrechterhalten werden müsse. Die Nutzer seien hierüber informiert.