4.1       Mitteilungen der Verwaltung

4.1.1

Herr Brüggemann informierte darüber, dass durch die Zurverfügungstellung der Sport­anlage Jahnstraße und weiterer öffentlicher Verkehrsflächen an spanische Fernseh­sender anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft ein Betrag von rd. 36.516,00 € zum Soll gestellt werden konnte.

4.1.2

Frau Schwenzner teilte mit, dass das 2. Schulrechtsänderungsgesetz im Juni vom Landtag beschlossen worden und mit wenigen Ausnahmen zum 01.08.2006 in Kraft getreten sei. Es gebe einige abweichende Regelungen zum Referentenentwurf, der durch die Verwaltung zur Sitzung des Schul- und Sportausschusses am 22.03.2006 in einer synoptischen Darstellung vorgestellt wurde.
Geändert worden sei z.B. das Verfahren für die Bestellung der Schulleiterin oder des Schulleiters.
Die Regelung bezüglich der Befreiung vom Eigenanteil an den Lernmitteln sei dahin­gehend geändert worden, dass die Befreiung nur auf die Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII beschränkt wurde und über weitere Entlastungen vom Eigenanteil der Schulträger in eigener Verantwortung entscheide. Damit sei die zunächst vorgesehene Befreiung vom Eigenanteil für alle Empfänger von Arbeits­losengeld II eingeschränkt worden.
Geblieben sei die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen und der Schuleinzugsbereiche zum Sommer 2008.
Hinsichtlich des Vorziehens des Schuleintrittalters seien bezogen auf das Stadtgebiet keine großen Änderungen zu erwarten, da gleichzeitig die Zahl der Einschulungen auf Antrag rückläufig sein werde.

Die Verwaltung befasse sich, so Frau Schwenzner, eingehend mit den gesetzlichen Änderungen und werde nach Prüfung, inwieweit sich diese auf die Kamener Schulen auswirken und Handlungsbedarf bestehe, den Ausschuss hierüber rechtzeitig infor­mieren.

 

4.2       Anfragen

Frau Dyduch bat um Auskunft über die Sperrung der Duschanlagen in der Koppelteich­sporthalle. Herr Güldenhaupt berichtete, dass im Rahmen der jährlich während der Sommerferien durchgeführten Untersuchung der zentralen Warmwasseranlagen nach der Trink­wasserverordnung in der Koppelteichsporthalle ein Befall mit Legionellen festgestellt worden sei.
Nach Durchführung von Entkeimungsmaßnahmen sei eine Nachuntersuchung durch­geführt worden, die jedoch weiterhin einen positiven Befund ergeben habe.
Die Duschen der Koppelteichsporthalle hätten daher in Abstimmung mit dem Gesund­heitsamt des Kreises Unna gesperrt werden müssen.
Nach Durchführung baulicher Maßnahmen sei eine erneute Beprobung durchgeführt worden, deren Ergebnis jedoch noch nicht vorliege, so dass die Sperrung der Duschen aufrechterhalten werden müsse. Die Nutzer seien hierüber informiert.