Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, die Fördermaßnahme “Umsetzung eines kommunalen Radwegweisungskonzeptes” beim Fördergeber anzumelden. Darüber hinaus erhält die Verwaltung den Auftrag, das vorgestellte Konzept, vorbehaltlich einer Förderung, umzusetzen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Breuer stellte das Radverkehrswegweisungskonzept für den kommunalen Bereich anhand einer Power-Point-Präsentation ausführlich vor. Zunächst wies er darauf hin, dass der Bericht zur Situation des Radverkehrs in der Stadt Kamen 2002 zum Bereich Radverkehrsbeschilderung feststellt:

“Für eine Radverkehrswegweisung muss ein gesamtstädtisches Konzept, aufbauend auf die Beschilderung des landesweiten Radverkehrsnetz, entwickelt werden [...]”

 

Seitdem sind im Stadtgebiet mehrere Maßnahmen zur Beschilderung umgesetzt:

 

  • Radnetz NRW, Fertigstellung in Kamen Ende 2004
  • Neubeschilderung der kreisweiten Radrouten (A-Radwege), Fertigstellung 2006
  • Neubeschilderung des Emscher-Park-Radweges und des R 35 durch den Regional­ver­band Ruhr zukünftig als “Route der Industriekultur - Rad”
    dies ist zurzeit in der Umsetzung
  • Der Fachbereich Planung und Umwelt bereitet jetzt aktuell ein Beschilderungskonzept für eine Radverkehrswegweisung auf kommunaler Ebene vor.

Bis zur Umsetzung einer städtischen Radverkehrswegweisung sind mehrere Schritte erforder­lich:

 

  • Zunächst müssen Zielpunkte festgelegt werden. Diese Ziele können nach Fernzielen und Nahzielen gegliedert werden.
  • Als nächstes müssen Routen festgelegt werden, die die Ziele untereinander verbinden. Diese Routen müssen nicht zwingend über vorhandene Radwege verlaufen, dies ist zum Erreichen der Ziele auch nicht immer möglich. Bei der Festlegung der Routen sollte aber auf eine möglichst radfahrerfreundliche Führung geachtet werden.
  • Sofern die Routen ausgewählt sind, können dann die Netzknoten, also die Punkte, an de­nen die Wegweisung aufgestellt wird, festgelegt werden.
    Zwei Arten von Netzknoten sind möglich: Netzknoten mit Pfeilwegweisern (Zielangabe und Kilometerangabe) und Netzknoten mit Zwischenwegweiser (nur Richtungsangabe).
  • Für jeden Knoten muss die notwendige Beschilderung im Einzelnen festgelegt und schließ­lich ein Beschilderungskataster erstellt werden, das für die verkehrsrechtliche An­ordnung und natürlich für die Ausschreibung und später für den Unterhalt benötigt wird.
  • Letzter Schritt: Montage.

Sachstand und Konkretisierung des Vorhabens:

 

  • Bereits durch das Radverkehrsnetz NRW sind Fernziele definiert worden. Diese sind durch das landesweite Radwegenetz untereinander verbunden, die Schilder sind bereits im Stadtgebiet zu sehen.
  • Der FB 61 hat in Abstimmung mit dem FB 30 jetzt zusätzlich eine Reihe von Nahzielen defi­niert.
  • Auf Ebene des Stadtgebietes betrachtet sieht man, dass fast 20 km beschilderte Rad­rou­ten des landesweiten Radverkehrsnetzes durch Kamen verlaufen. Es gibt 62 Netz­knoten im Stadtgebiet (62 Stellen), an denen Schilder aufgestellt worden sind.
  • Um jetzt alle neu festgelegten Nahziele untereinander zu verbinden und in das landes­weite Radwegenetz einzubinden, sind vom FB 61 Routen festgelegt worden mit einer Streckenlänge von insgesamt 84 km.
  • Für dieses Streckennetz sind insgesamt 217 Netzknoten notwendig, davon sind 27 gemeinsame Knoten mit dem Radnetz NRW.
  • Von den 217 Netzknoten sind an 114 Knoten Pfeilwegweiser notwendig. Der FB 61 schätzt, dass insgesamt etwa 464 Pfeilwegweiser benötigt werden.
  • 103 Knoten müssen mit geschätzten 260 Zwischenwegweisern ausgestattet werden.
  • Anhand dieser Schätzungen wurde eine erste Kostenkalkulation vorgenommen. Die Ge­samtkosten zur Umsetzung einer städtischen Radverkehrswegweisung betragen dem­nach ca. 95.000 €.
  • Für diese Maßnahme können Fördermittel nach dem GVFG beantragt werden. Der Förder­satz beträgt derzeit 80 %. Damit verbliebe ein Eigenanteil für die Stadt Kamen von 19.000 €.
  • Für eine Förderung der Maßnahme ist es notwendig, diese noch in diesem September bei der Bezirksregierung anzumelden. Nur dann kann die Maßnahme in das Förderpro­gramm 2007 bis 2013 aufgenommen werden. Aufgrund der relativ geringen Antrags­summe (für eine GVFG-Maßnahme) kann laut Auskunft des Fördergebers mit einer kurz­fristigen Bewilligung gerechnet werden, sofern die Maßnahme in das Förderprogramm aufgenommen wird.
  • Ob Radverkehrswegweisung in folgenden Förderprogrammen ab 2013 noch gefördert wird, ist derzeit ungewiss. Auszugehen ist heute zumindest aber von einer zukünftigen Verminderung der Fördersatzes.
  • Für den Bereich Körne hat der FB 61 bereits ein Beschilderungskonzept erstellt, da es sich gezeigt hat, dass in diesem Bereich mit dem neuen Radweg zwischen Schulze-Ber­ger-Busch und Hemsack und der Lippe-Tour des Lippeverbandes eine Beschilderung dringend erforderlich ist.
  • In diesem Teilbereich soll die Beschilderung, unter Berücksichtigung des gesamt­städti­schen Konzeptes, bereits vorab realisiert werden.

 

Herr Liedtke teilte mit, dass diese Thematik ebenfalls in der nächsten Sitzung des Straßen­verkehrsausschusses vorgestellt werden soll. Des Weiteren bat er den Planungs- und Umwelt­ausschuss um ein Votum für die Anmeldung der Förderung und wies auf die Haushaltsrelevanz für 2007 hin.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kissing erklärte Herr Breuer, dass das vorgestellte Beschilderungs­system landesweit vorgegeben sei. Derzeit gebe es jedoch kein gemeinsames Konzept im Kreis Unna. Jedoch wären auch andere Kommunen im Kreis Unna daran interessiert.

 

Herr Liedtke ergänzte, dass das aufgezeigte System auch autark funktioniere, der Kreis Unna jedoch bemüht sei, auch andere kreisangehörige Städte dafür zu gewinnen.

 

Frau Schneider begrüßte das vorgestellte Projekt zur Radverkehrswegweisung und damit zur Förderung des Radverkehrs. Sie bemängelte die vom Lippeverband ausgewiesene touristische Route in Wasserkurl, die über weite Strecken entlang der Afferder Straße führe. Hier würde die Ausweisung von Alternativen fehlen und eine erneute Feinabstimmung erforderlich.

 

Es sei geplant, an dieser Stelle alternative Wegeführungen auszuweisen, so erklärte Herr Breuer.

 

Herr Liedtke ergänzte diesbezüglich, dass hier ein sinnvollerer Lückenschluss in Planung sei, aber aufgrund technischer Hindernisse noch nicht realisiert werden könne.

 

Die Führung des Körneradweges wurde diskutiert. Zum einen sei das Ziel verfolgt worden, Rückzugsbereiche für Pflanzen und Tiere zu sichern. Zum anderen seien in der Bürgerschaft Irritationen über die Radwegeführung entstanden. Letztendlich sei das Meinungsbild in den Gremien entstanden, die ausgewiesene Routenführung und die Inkaufnahme von Umwegen zu vertreten, um Schutzbereiche für Natur und Umwelt zu belassen.