Ergebnis des Mitwirkungsverbotes nach § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen:

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB abzugebende Stellungnahme.


Abstimmungsergebnis: bei 3 Gegenstimmen mehrheitlich angenommen


Zunächst erinnerte Herr Liedtke auf die in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 13.06.2006 beschlossene und abgegebene Stellungnahme im Rahmen der Bauleitplanung. Nunmehr sei die Stadt Kamen im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum zweiten Mal eingebunden und zur Stellungnahme aufgefordert. Die vorliegende Beschluss­vorlage nimmt zunächst einen Abgleich der Planänderungen mit der ersten Stellungnahme der Stadt Kamen vor und beinhaltet gleichzeitig einen Vorschlag für die erneute Stellungnahme der Stadt Kamen. Diesbezüglich wies Herr Liedtke ausdrücklich darauf hin, dass die Thematik “Lichtimmissionen” neu in die Stellungnahme aufgenommen wurde. Insgesamt werde mit dieser Stellungnahme das Beteiligungsverfahren abgeschlossen sein, es sei denn, es würde zu einer erneuten öffentliche Auslegung kommen.

 

Herr Kühnapfel verzichtete unter Bezug auf die von seiner Fraktion in der vorangegangenen Sitzung getroffenen Aussagen, die weiterhin Bestand hätten, auf eine weitere detaillierte Dar­stellung. Die geplante Gewerbeansiedlung werde grundsätzlich abgelehnt. In Bezug auf den Artenschutz, der Sache des Kreises ist, läge z. B. das “Fledermausgutachten” vor, wobei weiter­gehendere Untersuchungen noch zu erwarten seien. Seine Fraktion stimme zwar der Stellung­nahme in allen Punkten zu, jedoch hätte die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN sich insgesamt eine stärkere Stellungnahme gewünscht und sehe somit ihre Position in der Stellungnahme nicht ausreichend aufgegriffen. Deshalb werde die Stellungnahme in der vorliegenden Form abge­lehnt.

 

Herr Stahlhut erklärte für die SPD-Fraktion, dass die Stellungnahme die aus den Diskussionen zusammengetragenen Aspekte wiedergebe und im vollen Umfang mitgetragen werde. Insbeson­dere die geplante Entfernung des alten Waldstücks sei nicht nachzuvollziehen. Darüber hinaus bemängelte er, dass Aussagen zu Ersatzpflanzungen nicht getroffen worden seien. Ein Aus­gleich für die Bürgerinnen und Bürger der Lüner Höhe sei nicht zu erkennen. Es sei abzuwarten, wie die Stadt Bergkamen über die zahlreichen Einsprüche der Anwohner von der Lüner Höhe entscheide.

 

Für die CDU-Fraktion erklärte Herr Kissing, dass die vorliegende Stellungnahme im Prinzip mitgetragen werde. Er gab zu bedenken, dass auch kleingewerbliche Ansiedlungen Verkehrs­ströme mit sich brächten und somit dieser Aspekt relativiert werde. Er appellierte, in der öffent­lichen Diskussion die nachbarschaftlichen Verhältnisse zu wahren.

 

Herr Kühnapfel entgegnete, dass seiner Ansicht nach die Stadt Kamen über die Maßen belastet werde. Insbesondere das Arbeitsplatzargument sei nach seiner Einschätzung nicht haltbar und rechtfertige in keiner Weise die Abholzung des Waldstücks.