Herr Lipinski begrüßte Herrn Dr. Timpe, der zu dem Tagesordnungspunkt gemeinsam mit der Verwaltung informierte.

 

Zunächst stellte Herr Baudrexl heraus, dass der Wunsch zur Errichtung des Lärmschutzwalles in Zusammenhang mit dem Ausbau der Autobahn entstanden sei. Nach dem Planfeststellungs­verfahren bestünde für die Anwohner lediglich ein Anspruch auf passiven Lärmschutz. Aufgrund der Diskussionen innerhalb der Bürgerschaft und der politischen Gremien sei die Idee eines aktiven Lärmschutzes entwickelt worden. Durch die großen Bauvorhaben des Lippeverbandes seien große Bodenmengen avisiert worden. Zwischenzeitlich habe sich ebenfalls eine Realisie­rungsmöglichkeit mit der Boden- und Bauschuttverwertungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (kurz: BBKU) ergeben. Bereits im Sommer 2004 sei in Folge von Gesprächen zwischen Kreis, Lippeverband und Bürgern ein positives Signal seitens der BBKU hinsichtlich der Umsetzungs­möglichkeiten gegeben worden. Die technischen Belange seien inzwischen abgearbeitet wor­den. Als Fazit der Vorarbeiten sei nunmehr festzuhalten, dass das Projekt technisch und finan­ziell als realisierbar einzustufen sei.

 

Herr Dr. Timpe erklärte zunächst, dass der Kreis Unna bei diesem Projekt die Rolle eines Mo­derators einnehme. Träger der Maßnahme sei mittelbar die Kreishandwerkerschaft Hellweg mit dem Projektträger Wirtschafts- u. Servicegesellschaft Handwerk (kurz: WSH), der für die Kreis­handwerkerschaft im Bereich des Bodenmanagements tätig sei. Begleitet und unterstützt würde das Projekt durch die Städte Kamen u. Bergkamen sowie durch Straßen NRW. Obwohl die An­wohner keinen rechtlich relevanten Anspruch hätten, solle der Lärmschutzwall errichtet werden. Hinsichtlich der weiteren Genehmigungsverfahren wies Herr Dr. Timpe auf die bauauf­sichtliche Genehmigungen durch die Städte Kamen u. Bergkamen (Federführung Stadt Kamen) hin. Des Weiteren sei noch die landschaftsrechtliche Genehmigung einzuholen. Dazu seien noch Fragen des Landschaftsbeirates des Kreises Unna zu klären.

In einer Vorabstimmung seien z. B. Grundwasserstände, vorhandene Vegetation, Altlasten, Be­rechnung der Lärmschutzwirkung bereits untersucht worden. In diesem Zusammenhang habe man auch die Versorgungsleitungen und Leitungsrechte geprüft. Versorgungsmaßnahmen z. B. für die Polizei-Station seien z. T. mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden. Hier müsse seitens der WSH eine Deckung durch Einnahmen erfolgen.

Anhand einer Folie erläuterte er die Lage und Ausbreitung des Lärmschutzwalles. Der geschüt­tete Lärmschutzwall habe eine Länge von 1,9 km, eine Höhe von 10 m im Mittelteil, eine Basis­breite von 25 m und eine Böschungsneigung von 1 zu 1,5. Das erwartete Schüttvolumen betrage insgesamt 200.000 m³. Im Kreuzungsbereich “Rottumer Straße” habe man sich auf­grund vorhandener Leitungsrechte für eine Lärmschutzwand entscheiden müssen. Der Kern des Lärmschutzwalles würde nur aus dafür geeigneten und nach derzeitig geltenden Vorschriften zugelassenen Materialien bestehen (z. B. Recyclate, Bauschutt, Waschberge, Schlacken). Der Kern werde oberhalb des Grundwasserschwankungsbereiches eingebaut. Ferner erhalte er eine Abdeckung mit einer dünnen Bitumenschicht, um ihn vor der Durchdringung mit versickerndem Niederschlagswasser zu schützen. Der Kern werde mit Kulturboden abgedeckt. Eine Bepflan­zung des Walls mit Bäumen und tiefwurzelnden Pflanzen sei aus bauwerkstechnischen Gründen nicht möglich. Hinsichtlich der Einbindung des Lärmschutzwalles in die Landschaft werde ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt. Das Ausmaß von notwendigen Ausgleichs- u. Er­satzmaßnahmen müsse noch abgewartet werden und sei von der entsprechenden Bilan­zierung abhängig.

Zum aktuellen Verfahrensstand erklärte er, dass der WSH kein förmlicher Auftrag erteilt, son­dern vielmehr zur Festlegung der Rollenverteilung eine Absichtserklärung mit allen Beteiligten geschlossen würde. Er betonte, dass ebenfalls Straßen NRW einbezogen sei. Hinsichtlich des Baubeginns erklärte er, dass dieser in 2007 möglich und auch im Interesse der WSH sei. Er bedauerte die Verzögerungen, die bisher eingetreten seien. Eine zügige Fertig­stellung werde in 2007 angestrebt.

 

Herr Lipinski betonte, dass auch die Stadt Kamen ein großes Interesse an einer zügigen Fertig­stellung habe.

 

Herr Müller erkundigte sich, über welche Strecken das benötigte Material für den Lärm­schutz­wall angeliefert würde.

 

Herr Dr. Timpe erklärte, dass die Andienung in Koppelung und Koordination mit der Straßen­baumaßnahme erfolgen werde. Von einer verkehrlichen Belastung der Rottumer Straße (Kreis­straße) sei jedoch auszugehen. Es sei jedoch angestrebt, die Störungen und Belastungen für die Anwohner möglichst gering zu halten. Details hierzu (z.B. Baustraße) seien noch zu regeln.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kühnapfel erläuterte Herr Dr. Timpe die Begrifflichkeit “Z 2-Böden”. Grundlage für die Einstufung ist eine Richtlinie der LAGA. Er definierte die Verwertungs­katego­rien Z 0, Z 1 und Z 2.

 

Hinsichtlich der Frage der Wasserableitung bat Herr Kühnapfel um weitere Informationen.

 

Herr Dr. Timpe stellte die Systematik der Wasserableitung ausführlich dar. Die Vegetations­schicht werde über ein Gefälle entwässert, welches an ein Grabensystem zu beiden Seiten hin angeschlossen werde. Es erfolge eine Zusammenführung mit dem Niederschlagswasser der Fahrbahn in entsprechende Einrichtungen (Sammler, Vorfluter, ...). Das System gewährleiste, dass nur geringe Mengen des Oberflächenwassers in das Innere des Baukörpers eindringen könnten.

 

Herr Kühnapfel fragte nach, ob der Lärmschutzwall in der dargestellten Dimension erforderlich sei.

 

Daraufhin erklärte Herr Dr. Timpe, dass im Norden, über die Rottumer Straße hinausgehend, ein sinnvoller Lückenschluss durch Einbindung in die vorhandene Böschung erfolge. Dadurch würde eine höhere Effektivität erreicht. Darüber hinaus habe die Stadt Bergkamen ihr dies­be­zügliches Interesse signalisiert.

 

Die Errichtung des Lärmschutzwalles wurde von Herrn Hasler begrüßt. Die Umsetzung der Maßnahme lasse eine deutliche Steigerung der Lebensqualität der Anwohner erwarten.

Er erkundigte sich, woher die Materialien bezogen würden und regte eine Nutzung von Materia­lien aus städtischen Baumaßnahmen (z. B. Aushub Kanalbau) an.

 

Herr Dr. Timpe sagte seine grundsätzliche Unterstützung in Bezug auf diese Idee zu, erklärte jedoch, dass hier im Einzelfall eine direkte Absprache mit dem Projektträger erforderlich sei. Am Standort Bönen seien große Bestände von Recyclingmaterial (z. B. aus Gebäudeabbrüchen) verfügbar, welches bauphysikalisch und umwelttechnisch überprüft sei.

 

Frau Schneider, die ebenfalls die Errichtung des Lärmschutzwalles begrüßte, erkundigte sich nach Referenzprojekten der WSH.

 

Diesbezüglich erklärte Herr Dr. Timpe, dass in dieser Größenordnung keine Referenzprojekte vorgewiesen werden könnten, jedoch die erforderliche Professionalität und Fachkompetenz ge­geben sei.

 

Darüber hinaus bat Frau Schneider um nähere Angaben zu Eigentumsverhältnis und Pflege des Lärmschutzwalles, Garantien in Bezug auf die Auswirkungen auf das Grundwasser sowie zum Informationsstand der Anwohner hinsichtlich des einzubauenden Materials.

 

Zunächst berichtete Herr Dr. Timpe, dass Eigentumsübertragungen nicht angedacht seien. Hin­sichtlich der Pflege werden Straßen NRW für die “Straßenseite”, der Kreis Unna für die “Land­seite” zuständig sein. Garantien habe die WSH nicht zu geben, sondern die Behörden z. B. im Rahmen der technischen und rechtlichen Prüfung im Genehmigungsverfahren und bei der Ab­wicklung (untere Wasserbehörde, Bauaufsicht).

 

Herr Liedtke wies darauf hin, dass die Anwohner immer über die Grundzüge der Planung infor­miert worden seien.

 

Herr Baudrexl ergänzte, dass in dieser Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses als Auftakt der Informationen zu Eck- und Rahmendaten, technische und rechtliche Realisierbarkeit sowie Wirtschaftlichkeit für Öffentlichkeit und Politik zu bewerten sei. Weitere Informationen würden folgen.

 

In diesem Zusammenhang sagte Herr Dr. Timpe zu, dass mit der Einbringung des Genehmi­gungsantrages ein erneuter Erörterungstermin mit den Anwohnern stattfinden werde.

 

Auf Nachfrage von Herrn Sekunde, welche Prognose es hinsichtlich der Lärmminderung durch den Lärmschutzwall gebe, teilte Herr Liedtke mit, dass entsprechend einer gutachterlichen Prüfung eine Reduzierung um 5 bis 9 dB(A) an der Hammer Straße zu erwarten sei.

 

Bezüglich der Anfrage von Herrn Sekunde zur Abwicklung des Schwerlastverkehrs erklärte Herr Dr. Timpe, dass dies u. a. im Genehmigungsantrag darzustellen sei und man bestrebt sei, eine vernünftige Wegeführung unter Berücksichtigung von Zeitfenstern zu vereinbaren. Ziel sei es dabei, die Belästigungen und Beeinträchtigungen der Anwohner zu minimieren.

 

Herr Ebbinghaus stellte fest, dass aus seiner Sicht die Anwohner durch die Stadt und den Kreis vorbildlich informiert worden seien.

 

Die Anfrage von Herrn Nathmann, ob durch den Lärmschutzwall Auswirkungen auf den Auto­bahnverkehr (z.B. durch Beschattung) zu erwarten seien, wurde von Herrn Dr. Timpe verneint.

 

Herr Stahlhut erkundigte sich, ob für die Errichtung des Lärmschutzwalles noch Grunderwerb zu tätigen sei.

 

Herr Liedtke erläuterte, dass für das Flächenmanagement die Stadt Kamen (LSW) und Straßen NRW (soweit es den Autobahnausbau betrifft) zuständig seien. Öffentliche Flächen der BRD können, soweit dies möglich ist, in Anspruch genommen werden. Die Verfügbarkeit der wenigen in Privateigentum befindlichen Flächen, die benötigt werden, sei bereits vom Grundsatz geklärt.

 

Herr Lipinski bedankte sich bei Herrn Dr. Timpe für die umfassende Information.