Herr Baudrexl nahm zu der in der Anlage beigefügten schriftlichen Einwohneranfrage des Herrn Nieme, wohnhaft in Kamen, Königstraße 51, wie folgt Stellung:

 

Für statische Prüfungen der Brückenbauwerke sei der Baulastträger verantwortlich. Nach DIN Vorschrift müsse alle 2 Jahre zumindest eine Sichtung, alle 3 Jahre eine reglementierte Prüfung und alle 6 Jahre eine eingehende detaillierte Prüfung vorgenommen werden.

Für die statische Sicherheit von Hochbauten sei der Eigentümer im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht verantwortlich. Im Zuge der Sanierung der Sporthallen seien und würden statische Fragen geprüft, tlw. auch unter Beteiligung externer Statiker.

Festzustellen sei, dass Deckenkonstruktionen wie bei den angesprochenen Hallen in Süddeutschland hier nicht vorhanden seien. Die Materialien seien aufgrund von Sanierung bzw. Neubau nicht so veraltet. Die Schneelast sei in dieser Region nicht so hoch, wie im süddeutschen Raum. Die klimatischen Verhältnisse auch im Rauminneren seien dort anders. Insofern werde eine vergleichbare Standsicherheits- bzw. Einsturzgefährdung nicht gesehen.