Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 2 (1) sowie § 10 (1) BauGB i.V.m. § 233 (1) sowie § 244 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I Satz 2141, 1998 I Satz 137), zuletzt geändert durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau):

 

1.      über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) geäußerten Anregungen entsprechend der vorgelegten Stellungnahmen der Verwaltung;

 

2.      den Bebauungsplan Nr. 32 Ka-Me “Ringstraße” gem. § 2 (1) sowie § 10 (1) BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141) wie vorliegend als Satzung.

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem vorgelegten Plan ersichtlich.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (in der derzeit gültigen Fassung):

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.