Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 2 (1) sowie § 10 (1) BauGB i.V.m. §233 (1) sowie § 244 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I Satz 2141, 1998 I Satz 137) zuletzt geändert durch das Europa­rechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau)

 

1.      über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a (3) BauGB geäußerten Anregungen entsprechend der vorgelegten Stellungnahmen der Verwaltung;

 

2.      den Bebauungsplan Nr. 68 Ka “Im Grund” gem. § 2 (1) sowie § 10 (1) BauGB (Bau­gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141) als Satzung.

 

 

Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem vorgelegten Plan ersichtlich.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (in der derzeit gültigen Fassung):

 

Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.