Sitzung: 22.06.2006 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 038/2006
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 2 (1) sowie § 10 (1) BauGB i.V.m. § 233 (1) sowie § 244 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I Satz 2141, 1998 I Satz 137), zuletzt geändert durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau),
1. über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) geäußerten Anregungen entsprechend der vorgelegten Stellungnahmen der Verwaltung;
2. den Bebauungsplan Nr. 33 Ka-Me “Am langen Kamp/Meckeweg”
gem. § 2 (1) sowie
§ 10 (1) BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997,
BGBl. I, S. 2141) als Satzung.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind in dem vorgelegten Plan ersichtlich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (in der derzeit gültigen Fassung):
Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.