Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Kinder- und Jugendförderungs­gesetzes einen Kinder- und Jugendförderplan zu erarbeiten. Die Vorlage dieses Planes ist für den Spätherbst des Jahres 2006 anzustreben.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Herr Dunker verwies auf den Auftrag der Verwaltung, auf der Grundlage des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes einen Kinder- und Jugendförderplan zu erarbeiten. Die Vorlage des Planes ist für den Spätherbst des Jahres 2006 anzustreben.

 

Herr Klanke bezeichnete den Zeitplan als sehr ehrgeizig und wünschte sich bei der Umsetzung entsprechende Berichte, die Planungssicherheit geben sollten.

 

Frau Scharrenbach merkte an, dass die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an ver­schiedenen Prozessen von diesen oft nicht wahrgenommen wird bzw. mangels Interesse nicht gewollt ist. Gute Erfahrungen hat man allerdings bei der Neuerrichtung von Spiel­plätzen gemacht, hier sei das Interesse groß. Auch der Hauptschule attestierte sie eine gute Jugendförderung im Bereich der geschlechterspezifischen Angebote.