Beschluss:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung zur Erhebung von Beiträgen nach
§ 8 KAG NRW für den Ausbau der Straße “Im Roten Busch” wird beschlossen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Auf Anfrage von Herrn Kloß erläuterte Herr Baudrexl, dass die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen grundsätzlich auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i.V.m. der Satzung nach § 8 KAG vom 13.12.1999 erfolgt. Nach gängiger Rechtssprechung seien die Straßenzüge konkret mit ihrer räumlichen Abgrenzung als abrechnungsfähige Anlage zu definieren. Aus Rechtssicherheitsgründen habe man im vorliegenden Fall dafür das formale Instrument der Satzung gewählt. Das sei im Übrigen in einer Bürgerversammlung auch den betroffenen Anliegern bereits vorgestellt worden.

 

Daraufhin erklärte sich Herr Kloß für befangen i.S.d. § 31 GO NRW und hat sich an der Beschlussfassung nicht beteiligt.