Beschluss:

 

Die Bürgeranregung des Herrn Olaf Gutapfel, Lüner Höhe 26 b, 59174 Kamen, und weiterer acht Anwohner der Straße “Lüner Höhe” auf Veränderung der Verkehrsmengen und der Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Straße “Lüner Höhe” wird abgelehnt.


Abstimmungsergebnis: bei einer Gegenstimme mehrheitlich angenommen


Der Antrag sei im Vorfeld sowohl unter Beteiligung der Polizei als auch der zuständigen Fachbereiche beraten worden, sagte Herr Brüggemann einleitend. Eine Verkehrszählung im betroffenen Bereich habe gezeigt, dass das Verkehrsaufkommen im normalen Bereich liege.

Die Umfahrung der Ampelkreuzung Westring ergebe nur dann einen zeitlichen Vorteil, wenn bei starkem Verkehrsaufkommen eine Grünphase knapp verpasst würde und betrage dann etwa 100 Sekunden.

 

Frau Dyduch wies darauf hin, dass die Zahl der Anwohner im Bereich Lüner Höhe in den letzten Jahren stark zugenommen habe, was den Zuwachs an Fahrzeugen begründe. Ein entsprechender Antrag der SPD-Fraktion aus dem Jahr 1998 habe nach Beratung im zustän­digen Fachausschuss ergeben, dass eine über das vorhandene Maß hinausgehende Beein­flussung des Verkehrsflusses im Bereich Lüner Höhe nicht möglich sei. Neue Erkenntnisse hätten sich zwischenzeitlich nicht ergeben. Die SPD-Fraktion schließe sich daher der Ver­waltungsvorlage an.

 

Herr Stahlhut hielt die Entscheidung am heutigen Tage durch den Haupt- und Finanzaus­schuss für richtig, um eine schnelle Bearbeitung des Antrages sicherstellen zu können.

 

Im Gegensatz dazu bat Herr Kühnapfel darum, die Vorlage zunächst an den Straßen­verkehrsausschuss zu verweisen und dort beraten zu lassen. Dies sei seines Erachtens allein deshalb erforderlich, um dem Antrag die nötige Ernsthaftigkeit angedeihen zu lassen. Entscheidend sei schließlich nicht der Entscheidungszeitpunkt, sondern das Entscheidungs­ergebnis.

 

Herr Nieme und Herr Grosch schlossen sich den Ausführungen an.

 

Herr Nieme schlug zur Entschärfung der Verkehrssituation Lüner Höhe vor, die Tödding­hauser Straße mitzunutzen und den Verkehr Richtung Bergkamen durch eine weitere Ampelanlage besser zu kontrollieren.

 

Herr Brüggemann erwiderte, die Mitnutzung der Töddinghauser Straße sei seinerzeit von der Bezirksregierung untersagt worden, da bei Mitnutzung ein bedeutender Unfallschwer­punkt geschaffen würde. Außerdem sei eine Mehrbelastung der Straße im jetzigen Ausbau­zustand nicht tragbar. Darüber hinaus müsste bei einer Mitnutzung eine zusätzliche Ampel­kreuzung Lünener Straße/Töddinghauser Straße eingerichtet werden.

 

Die Frage von Herrn Grosch nach Geschwindigkeitsmessungen verneinte Herr Brüggemann. Es sei jedoch aufgrund der vorhandenen Parksituation und der bestehenden Verkehrsberuhigung kaum möglich, die Straße mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit zu befahren.

 

Herr Kemna erläuterte, dass die Zahl der Zulassungen im Kreis Unna und damit auch das Verkehrsaufkommen allgemein in den vergangenen Jahren immer weiter gestiegen sei. Die erhöhte Zahl an Fahrzeugen im Bereich Lüner Höhe sei in erster Linie auf die erhöhte Zahl der Anwohner zurückzuführen und damit hinzunehmen.

 

Frau Dyduch warnte davor, durch eine Einbringung des Antrages in den zuständigen Fach­ausschuss bei den betroffenen Bürgern möglicherweise Erwartungen auf eine Entscheidung zu wecken, die es nicht geben könne und werde.

 

Herr Hasler gab zu Bedenken, dass durch einen Verweis des Antrages an den Fachaus­schuss eventuell sogar der Eindruck von Inkompetenz des Haupt- und Finanzausschusses entstehen könne, was in jedem Fall vermieden werden müsse. Die CDU-Fraktion werde sich der Verwaltungs­vorlage anschließen.

 

Herr Hupe stellte ausdrücklich klar, dass das Handeln des Haupt- und Finanzausschusses formal korrekt sei und bat dann um Abstimmung.