Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)

 

Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.

 

 

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:

 

1.       Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 Ka-HW “Hans-Böckler-Straße / THS-Siedlung” gem. § 2 (1) BauGB (Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus dem beigefügten Lageplan ersichtlich).

2.       Für den Planbereich werden nach Erlangung der Rechtskraft die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 Ka-HW aufgehoben.

3.       Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen