Sitzung: 08.12.2005 Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage: 111/2005
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (in der derzeit gültigen Fassung)
Es erklärte sich kein Ausschussmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kamen beschließt:
1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
18 Ka-HW “Hans-Böckler-Straße / THS-Siedlung” gem. § 2 (1) BauGB (Die Grenzen
des räumlichen Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes sind aus
dem beigefügten Lageplan ersichtlich).
2. Für den Planbereich werden nach Erlangung
der Rechtskraft die bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 1 Ka-HW
aufgehoben.
3. Die Verwaltung wird mit der Planerarbeitung sowie der Durchführung des Verfahrens beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen