Beschluss:

 

Beim Produkt 61.01.01 – Allgemeine Finanzwirtschaft – werden bei den Transferaufwen­dungen (Zeile 15) gemäß § 83 Abs. 2 Satz 1 GO NRW überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.122.359,58 Euro genehmigt.


Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen


Den Standpunkt der SPD-Fraktion zur Erhöhung der Kreisumlage skizzierte Frau Dyduch. Die Zustimmung ihrer Fraktion verband sie mit dem eindeutigen Appell an den Kreis in seinem eigenen Haushalt nachhaltige und innovative Spar- und Konsolidierungspotenziale auszuschöpfen. Die Städte und Gemeinden seinen an der Grenze der Belastbarkeit angelangt.

 

Sie erinnerte an die Diskussionen und entsprechende Forderungen bereits im Rahmen der Etatberatungen Ende vergangenen Jahres. Der optimistische Blick in die finanzwirtschaft­liche Zukunft werde getrübt durch die Tatsache, dass die Umlageerhöhung maßgeblich auf Hartz IV zurückzuführen sei. Hier zeichne sich bereits jetzt ab, dass die geplanten Kosten für Heizung und Unterkunft wohl nicht ausreichen werden.

 

Den kritischen Anmerkungen zur Haushaltspolitik des Kreises schlossen sich die Vertreter aller Ratsfraktionen an.

Deutlich wurde zudem der dringende Bedarf einer Reform des Gemeindefinanzierungs­gesetzes hervorgehoben.